Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen nach § 83 Abs. 2 GO NRW

  • Abfallentsorgung (Deponiekosten)
Vorlagennummer: 10/104
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)

Sachverhalt


Im Zuge der Rechnungsstellung für die Deponiekosten für den Monat Dezember 2014 durch die Kreis Kleve Abfallwirtschaftsgesellschaft wurde deutlich, dass der Ansatz für das Jahr 2014 mit 902.000,00 € nicht ausreichen würde. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Rechnung belaufen sich die Kosten für 2014 auf insgesamt 939.780,69 €.

Nach Berücksichtigung von Mehreinnahmen bei den Abfallgebühren ergibt sich mithin eine Deckungslücke in Höhe von 31.134,23 €.

Ursächlich für diese Kostensteigerung ist eine nicht absehbare Mengensteigerung beim Bioabfall um über 150 t im Vergleich zu 2013. Dies entspricht einer Steigerung von über 10 %.

Zwar ist auch die entsprechende Gefäßanzahl im Vergleichszeitraum angestiegen, aber die hieraus resultierenden Mehreinnahmen kompensieren nur zum Teil die Kostensteigerungen. Zudem sind die Gutschriften für Papier, Metall und Elektroschrott aufgrund erheblicher Mengenreduzierungen deutlich hinter den Ergebnissen von 2013 zurückgeblieben.

Diese Mehraufwendungen sind unabweisbar und können nur überplanmäßig gemäß § 83 GO NRW gedeckt werden. Sie sind auch erheblich nach Maßgabe der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 und bedürfen daher gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW der vorherigen Zustimmung des Rates.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen Kosten in Höhe von 31.124,23 €.
Die vorübergehende Deckung der Kosten erfolgt aus dem Produkt 16 01 01 - Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen über Mehrerträge bei den Gewerbesteuernachforderungszinsen, Minderaufwendungen bei den Gewerbesteuererstattungszinsen sowie Minderaufwendungen bei der ÖPNV-Umlage.
Da es sich bei der Abfallentsorgung um eine kostenrechnende Einrichtung handelt, werden hier entstandene Defizite im Zuge der folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt.
Über die entsprechenden Gebühreneinnahmen werden diese Mehraufwendungen abschließend ausgeglichen.

Beschlussvorschlag


Den überplanmäßigen Aufwendungen im Produkt 11 01 01 - Abfallentsorgung in Höhe von 31.134,23 € für Deponiekosten im Haushaltsjahr 2014 wird zugestimmt.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 23.04.2015

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Den überplanmäßigen Aufwendungen im Produkt 11 01 01 - Abfallentsorgung in Höhe von 31.134,23 € für Deponiekosten im Haushaltsjahr 2014 wird zugestimmt.

Rat der Stadt, 28.04.2015

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.04.2015 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Den überplanmäßigen Aufwendungen im Produkt 11 01 01 - Abfallentsorgung in Höhe von 31.134,23 € für Deponiekosten im Haushaltsjahr 2014 wird zugestimmt.