4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar

Vorlagennummer: 10/101
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)

Sachverhalt


Der Rat der Stadt hat die Entscheidungszuständigkeiten der Fachausschüsse in der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar festgelegt.

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2015 beschlossen, einen Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen zu bilden. Die Zuständigkeiten dieses Ausschusses sowie seine Besetzung sollen im Nachgang zu einem interfraktionellen Gespräch in der Sitzung des Rates am 28. April 2015 beschlossen werden.

Der nachstehende Beschlussvorschlag erfolgt vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung des Rates zur Besetzung und Ausgestaltung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen.

Mit der als Anlage zu dieser Drucksache vorgeschlagenen Änderung der Zuständigkeitsordnung - und bei einer entsprechenden Änderung in § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung - wird dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen die Behandlung von Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW mit der Beschlussempfehlung an die zur Entscheidung berechtigte Stelle übertragen.

Hierfür ist zurzeit noch der Haupt- und Finanzausschuss zuständig (§ 4 Abs. 4 der Hauptsatzung, § 5 Abs. 1 Buchstabe i) der Zuständigkeitsordnung).

Des Weiteren wird dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen die Entwicklung von Konzepten zur Bürgerbeteiligung und zum Bürgerdialog sowie deren Begleitung bei der Umsetzung übertragen.

Darüber hinaus kann der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen - wie die anderen Fachausschüsse auch - aus eigener Initiative heraus oder aufgrund eines Ratsbeschlusses vorbereitend oder beratend tätig werden, ohne dass dies in die Zuständigkeitsordnung, in der die Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse festgelegt sind, aufgenommen werden müsste.

Finanzielle Auswirkungen


Durch die Änderung der Ausschusszuständigkeitsordnung entstehen keine Kosten.

Beschlussvorschlag


Die 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage zur Drucksache beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 23.04.2015

Wortbeitrag


Die Tagesordnungspunkte 2. und 3. werden aufgrund des engen sachlichen Zusammenhanges in Bezug auf die vom Rat der Stadt beschlossene Bildung des neuen Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen gemeinsam beraten.

Die anschließende Fassung der Beschlussempfehlung an den Rat erfolgt in getrennten Abstimmungen.

BM Fonck verweist auf den schriftlichen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.04.2015, der vor Sitzungsbeginn von RM Kunisch an die Ausschussmitglieder verteilt wurde.

RM Kunisch erläutert den Antrag seiner Fraktion, § 5 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung dahingehend zu erweitern, dass der Rechnungsprüfungsausschuss eigenverantwortlich Art und Umfang weiterer Prüfungen festlegen kann.

In der sich anschließenden Beratung, an der sich die Ratsmitglieder Kunisch, Wolters, Reinkens und Wenten sowie BM Fonck beteiligen und bei der Stadtverwaltungsrat Jaspers die gemeinderechtlichen Regelungen bezüglich der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss erläutert, wird insbesondere erörtert, ob der vorliegende Antrag bereits in der heutigen Sitzung zu beraten und darüber zu beschließen ist.

Dabei ist RM Kunisch der Ansicht, dass der Antrag seiner Fraktion in der heutigen Sitzung zu beraten ist, da dieser sich auf einen Tagesordnungspunkt bezieht und somit dazu dann auch Anträge gestellt werden können.

BM Fonck weist darauf hin, dass es sich bei der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragten weiteren Änderung der Zuständigkeitsordnung um einen komplexen Sachverhalt handelt, über den nicht ohne vorherige Prüfung und anschließende Beratung sofort entschieden werden kann. Da der Antrag außerdem aufgrund der nach der Geschäftsordnung geltenden Frist nicht mehr als Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufgenommen werden kann, werde er daher in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und der darauf folgenden Ratssitzung aufgenommen.

Hiergegen werden keine Einwendungen seitens der Ausschussmitglieder erhoben.

Abschließend weist BM Fonck darauf hin, dass die Änderungen der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Besetzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen stehen.

Beschluss


Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2.:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Die Satzung zur 7. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kalkar vom 02.11.1999 wird in der Fassung der Anlage zur Drucksache beschlossen.



Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 3.:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Die 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage zur Drucksache beschlossen.

Rat der Stadt, 28.04.2015

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.04.2015 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage zur Drucksache beschlossen.

Der Text der Änderung ist Anlage 2 dieser Niederschrift; sie ist nur dem Original beigefügt, da der Text Anlage der Beratungsvorlage war.