Bestellung eines stellvertretenden Wahlleiters für die Bürgermeisterwahl 2015

Vorlagennummer: 10/107
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)

Sachverhalt


Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ist der Bürgermeister Wahlleiter für das Gebiet der Gemeinde; stellvertretender Wahlleiter ist sein Vertreter im Amt.

Bürgermeister und ihre Vertreter können im Falle ihrer Bewerbung für das Amt des Bürgermeisters ab ihrer Aufstellung nicht Wahlleiter sein; an ihre Stelle tritt der jeweilige Vertreter im Amt (§ 2 Abs. 2 Satz 2 KWahlG).

Da der Amtsinhaber für die kommende Wahlperiode als Bewerber für das Amt des Bürgermeisters aufgestellt ist, ist sein Vertreter im Amt, Stadtoberbaurat Frank Sundermann, Wahlleiter für das Wahlgebiet der Stadt Kalkar.

Damit bei Abwesenheit des Wahlleiters eine Vertretung gewährleistet ist, ist es sinnvoll, einen stellvertretenden Wahlleiter zu bestellen.

Es wird vorgeschlagen, Herrn Stadtverwaltungsrat Stefan Jaspers zum stellvertretenden Wahlleiter für das Wahlgebiet der Stadt Kalkar für die Bürgermeisterwahl 2015 zu bestellen.

Finanzielle Auswirkungen


Durch die Bestellung eines stellvertretenden Wahlleiters entstehen keine Kosten.

Beschlussvorschlag


Herr Stadtverwaltungsrat Stefan Jaspers wird mit sofortiger Wirkung zum stellvertretenden Wahlleiter für das Wahlgebiet der Stadt Kalkar für die Bürgermeisterwahl 2015 bestellt.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 28.04.2015

Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:

Herr Stadtverwaltungsrat Stefan Jaspers wird mit sofortiger Wirkung zum stellvertretenden Wahlleiter für das Wahlgebiet der Stadt Kalkar für die Bürgermeisterwahl 2015 bestellt.