Nachtragssatzung zum Vermögensplan 2015 des Sondervermögens Abwassersammlung

Vorlagennummer: 10/120
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Abwasserbehandlungsverband Kalkar-Rees

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 19.06.2015)

Sachverhalt


Die Baumaßnahmen zur Verlängerung der Einleitgenehmigungen für die Einleitungen aus Regenwasser- und Mischwasserbehandlungsanlagen im Stadtgebiet von Kalkar werden nach Abschluss der Planungen fast vollständig im Wirtschaftsjahr 2015 realisiert. Aus diesem Grund sind Mehrausgaben im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2015 erforderlich. Für diese Mehrausgaben ist nach § 10 der Betriebssatzung ein Nachtrag erforderlich, da sich die aufzunehmenden Kredite erhöhen.

Finanzielle Auswirkungen


Die zusätzlich erforderlichen Ausgaben im Vermögensplan führen zu keinen Mehrkosten im Wirtschaftsplan 2015, da Einsparungen in anderen Bereichen erzielt werden konnten.
Die Mehrausgaben in einem Umfang von 130.000,00 € werden durch eine erhöhte Kreditaufnahme finanziert.

Beschlussvorschlag


Die Nachtragssatzung des Vermögensplanes des Sondervermögens Abwassersammlung der Stadt Kalkar für das Wirtschaftsjahr 2015 wird in Ertrag und Aufwand auf 1.175.000,00 € festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Kredite, die zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich sind, wird auf 565.000,00 € festgelegt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Ausschuss Sondervermögen Abwasser, 24.06.2015

Beschluss


Der Ausschuss Sondervermögen Abwasser empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Die Nachtragssatzung des Vermögensplanes des Sondervermögens Abwassersammlung der Stadt Kalkar für das Wirtschaftsjahr 2015 wird in Ertrag und Aufwand auf 1.175.000,00 € festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Kredite, die zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich sind, wird auf 565.000,00 € festgelegt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.

Rat der Stadt, 25.06.2015

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Ausschusses Sondervermögen Abwasser vom 24.06.2015 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Nachtragssatzung des Vermögensplanes des Sondervermögens Abwassersammlung der Stadt Kalkar für das Wirtschaftsjahr 2015 wird in Ertrag und Aufwand auf 1.175.000,00 € festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Kredite, die zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich sind, wird auf 565.000,00 € festgelegt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.