Verlustübernahme der kommunalen Gesellschafter der Wirtschaftsförderung Kreis Kleve GmbH

Vorlagennummer: 10/131
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)

Sachverhalt


Das oberste Ziel der Wirtschaftsförderung Kreis Kleve GmbH (WKK GmbH) ist die Unterstützung der regionalen Wirtschaft in einer attraktiven und florierenden Region. Das Aufgabenspektrum erstreckt sich daher vom Ansiedlungsmanagement über die Beratung von Existenzgründern und Bestandsunternehmen bis hin zu diversen Aktivitäten in den Bereichen Agrobusiness, Logistik und Tourismus.

Zur Erreichung dieses Ziels nimmt die WKK GmbH gemäß Gesellschaftsvertrag u. a. die folgenden Aufgaben wahr:

Werbung und Unterstützung von Gewerbeansiedlungen aller Art im gesamten Gebiet des Kreises Kleve,

Unterstützung und Beratung von ansässigen oder anzusiedelnden Unternehmen, insbesondere bei der Beschaffung von Grundstücken, Gebäuden, Arbeitskräften und Wohnungen sowie

Förderung des Tourismus im Kreis Kleve.

Gesellschafter der WKK GmbH sind der Kreis Kleve und alle 16 Kommunen im Kreis Kleve, die zusammen etwa 60 % des Stammkapitals von 213.720,00 € halten.

Daneben sind die Sparkassen und Volksbanken im Kreis Kleve mit ca. 40 % an der WKK GmbH beteiligt. Sie leisten jährlich erhebliche finanzielle Beiträge zur Finanzierung spezifischer Aktivitäten der Wirtschaftsförderung.

Der derzeit gültige Gesellschaftsvertrag der WKK GmbH bestimmt, dass entstehende Verluste der Gesellschaft von den kommunalen Gesellschaftern pro Jahr in einem festgelegten Verhältnis erstattet werden.

Die Höhe der von den kommunalen Gesellschaftern jährlich zu leistenden Beträge kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Körperschaft Bisheriger Anteil an Verlust Wirtschaftsförderung Bisheriger Anteil an Verlust Tourismusförderung Jährliche Verlustübernahmen gesamt
Kreis Kleve 358.000,00 € 190.000,00 € 548.000,00 €
Gemeinde Bedburg-Hau 5.112,92 € 3.750,00 € 8.862,92 €
Stadt Emmerich am Rhein 12.782,30 € 3.750,00 € 16.532,30 €
Stadt Geldern 12.782,30 € 3.750,00 € 16.532,30 €
Stadt Goch 12.782,30 € 3.750,00 € 16.532,30 €
Gemeinde Issum 5.112,92 € 3.750,00 € 8.862,92 €
Stadt Kalkar 5.112,92 € 3.750,00 € 8.862,92 €
Gemeinde Kerken 5.112,92 € 3.750,00 € 8.862,92 €
Stadt Kevelaer 12.782,30 € 3.750,00 € 16.532,30 €
Stadt Kleve 17.895,22 € 3.750,00 € 21.645,22 €
Gemeinde Kranenburg 5.112,92 € 3.750,00 € 8.862,92 €
Stadt Rees 5.112,92 € 3.750,00 € 8.862,92 €
Gemeinde Rheurdt 5.112,92 € 3.750,00 € 8.862,92 €
Stadt Straelen 5.112,92 € 3.750,00 € 8.862,92 €
Gemeinde Uedem 5.112,92 € 3.750,00 € 8.862,92 €
Gemeinde Wachtendonk 5.112,92 € 3.750,00 € 8.862,92 €
Gemeinde Weeze 5.112,92 € 3.750,00 € 8.862,92 €
Summe 483.266,54 € 250.000,00 € 733.266,54 €

Die darüber hinaus in einzelnen Jahren durch den Kreis zusätzlich bereitgestellten Mittel für spezielle Aufgabenstellungen der WKK GmbH (z. B. Kampagne Dachmarke Niederrhein, Stiftungsprofessur, Agrobusiness, zusätzlicher Ausbildungsplatz) seien hier nur erwähnt; sie sind wegen ihrer temporären und anlassbezogenen Sonderstellung nicht Gegenstand der weiteren Betrachtung.

Die Verlustübernahmen der Gesellschafter der WKK GmbH für die Kernaufgaben der Gesellschaft sind seit Jahren unverändert. Der Verlustausgleich des Kreises Kleve von 358.000,00 € ist seit 1999 unverändert; dies gilt für die korrespondierenden Zahlungen der Kommunen sogar seit der Gründung der Gesellschaft im Jahr 1995. Auch die speziell für die Tourismusförderung seit 2008 aufgebrachten Mittel von 250.000,00 € jährlich sind seitdem nicht verändert worden.

Aufgrund steigender Löhne sowie allgemeiner Preiserhöhungen ist eine stetige Kostensteigerung zu verzeichnen. Die für die eigentliche Erfüllung der Aufgaben der Wirtschafts- und Tourismusförderung verfügbaren Mittel werden immer stärker reduziert. Das Abschmelzen der für die Kernaufgaben verfügbaren Mittel muss zwangsläufig zu Qualitätseinbußen in der Aufgabenerfüllung führen. Dies ist angesichts der erheblichen Bedeutung dieser Aufgabenfelder für die kreisangehörigen Kommunen und den Kreis Kleve nicht hinnehmbar.

Die Verwaltungen des Kreises Kleve und aller kreisangehörigen Kommunen sind sich daher darin einig, den Stadt- und Gemeinderäten bzw. dem Kreistag eine Dynamisierung der Verlustübernahmen der kommunalen Gesellschafter der WKK GmbH vorzuschlagen, um die erforderliche Aufgabenerfüllung durch die WKK GmbH dauerhaft zu gewährleisten.

Um die in den vergangenen Jahren eingetretenen Kaufkraftverluste der WKK GmbH teilweise zu kompensieren, wird deshalb vorgeschlagen, den gewährten Verlustausgleich im Jahr 2016 einmalig um 10 % zu erhöhen.

Wie sich eine einmalige 10 %-ige Anpassung in 2016 auf den Verlustausgleich der einzelnen Kommunen und den Kreis Kleve auswirkt, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Körperschaft Jährliche Verlustübernahmen bis 2015 gesamt 10 %-ige Erhöhung in 2016 Jährliche Verlustübernahme in 2016 gesamt
Kreis Kleve 548.000,00 € 54.800,00 € 602.800,00 €
Gemeinde Bedburg-Hau 8.862,92 € 886,29 € 9.749,21 €
Stadt Emmerich am Rhein 16.532,30 € 1.653,23 € 18.185,53 €
Stadt Geldern 16.532,30 € 1.653,23 € 18.185,53 €
Stadt Goch 16.532,30 € 1.653,23 € 18.185,53 €
Gemeinde Issum 8.862,92 € 886,29 € 9.749,21 €
Stadt Kalkar 8.862,92 € 886,29 € 9.749,21 €
Gemeinde Kerken 8.862,92 € 886,29 € 9.749,21 €
Stadt Kevelaer 16.532,30 € 1.653,23 € 18.185,53 €
Stadt Kleve 21.645,22 € 2.164,52 € 23.809,74 €
Gemeinde Kranenburg 8.862,92 € 886,29 € 9.749,21 €
Stadt Rees 8.862,92 € 886,29 € 9.749,21 €
Gemeinde Rheurdt 8.862,92 € 886,29 € 9.749,21 €
Stadt Straelen 8.862,92 € 886,29 € 9.749,21 €
Gemeinde Uedem 8.862,92 € 886,29 € 9.749,21 €
Gemeinde Wachtendonk 8.862,92 € 886,29 € 9.749,21 €
Gemeinde Weeze 8.862,92 € 886,29 € 9.749,21 €
Summe 733.266,54 € 73.326,65 € 806.593,19 €

Auch sollte den zukünftig weiter steigenden Kosten Rechnung getragen werden, indem die jährlich zu leistenden Verlustübernahmen an eine Wertsicherungsklausel gekoppelt werden. In der Folge würde sodann ab 2017 jährlich eine Anpassung des Verlustausgleiches entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes erfolgen. Hierzu soll nachstehende Wertsicherungsklausel beschlossen werden:

"Ändert sich der von dem Statistischen Bundesamt für den Juni eines Jahres veröffentlichte 'Verbraucherpreisindex insgesamt' für Deutschland (berechnet auf der jeweiligen Originalbasis) gegenüber dem Indexwert für Juni des Vorjahres, so ändert sich automatisch der durch den Kreis Kleve bzw. die kreisangehörigen Kommunen an die WKK GmbH zu leistende Verlustausgleich für die Kernaufgaben Wirtschafts- und Tourismusförderung im gleichen Verhältnis. Erste Berechnungsbasis für den Verlustausgleich ist der durch die jeweilige Gebietskörperschaft in 2016 übernommene diesbezügliche Verlustausgleich. Die Änderung des zu leistenden Verlustausgleichs wird jeweils ab dem auf die Indexänderung folgenden Januar, beginnend mit dem Jahr 2017, wirksam. Bemessungsgrundlage hierfür ist die Veränderung des Verbraucherpreisindexes Juni 2016 gegenüber Juni 2015."

Es wird angestrebt, dass alle 16 Stadt- und Gemeinderäte sowie der Kreistag inhaltsgleiche Beschlüsse fassen.

Finanzielle Auswirkungen


Für das Haushaltsjahr 2015 sind Verlustübernahmen i. H. v. 8.862,92 € geleistet worden.

Im Haushaltsjahr 2016 erhöht sich die zu leistende Verlustübernahme um 10 % bzw. 886,29 € auf 9.749,21 €.

In den Haushaltsjahren 2017 ff. wird sich die Höhe der Verlustübernahme - ausgehend von Verbraucherpreisindizes der vergangen Jahre - um jährlich 1 % bis 2 % erhöhen.

Die Aufwendungen sind im Rahmen der Haushaltsplanung des Jahres 2015 in dem Produkt 16 01 02 (Bezeichnung: Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft) Zeile 15 veranschlagt worden. Im Rahmen der Haushaltsplanung der Jahre 2016 ff. werden die Aufwendungen ebenfalls im Produkt 16 01 02 (Bezeichnung: Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft) Zeile 15 veranschlagt.

Beschlussvorschlag


Der Rat der Stadt stimmt der Dynamisierung der Verlustübernahmen der kommunalen Gesellschafter der Wirtschaftsförderung Kreis Kleve GmbH zu. Hierzu soll in einem ersten Schritt der Verlustausgleich im Jahr 2016 erstmalig um 10 % erhöht werden. Ab 2017 wird der Verlustausgleich jährlich an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes entsprechend der in der Drucksache formulierten Wertsicherungsklausel angepasst.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 25.08.2015

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig.:

Der Rat der Stadt stimmt der Dynamisierung der Verlustübernahmen der kommunalen Gesellschafter der Wirtschaftsförderung Kreis Kleve GmbH zu. Hierzu soll in einem ersten Schritt der Verlustausgleich im Jahr 2016 erstmalig um 10 % erhöht werden. Ab 2017 wird der Verlustausgleich jährlich an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes entsprechend der in der Drucksache formulierten Wertsicherungsklausel angepasst.

Rat der Stadt, 27.08.2015

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2015 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Der Rat der Stadt stimmt der Dynamisierung der Verlustübernahmen der kommunalen Gesellschafter der Wirtschaftsförderung Kreis Kleve GmbH zu. Hierzu soll in einem ersten Schritt der Verlustausgleich im Jahr 2016 erstmalig um 10 % erhöht werden. Ab 2017 wird der Verlustausgleich jährlich an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes entsprechend der in der Drucksache formulierten Wertsicherungsklausel angepasst.