Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar

Vorlagennummer: 10/136
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)

Sachverhalt


Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 25.06.2015 die Verwaltung beauftragt, die Geschäftsordnung im § 2 - Ladungsfrist -, Abs. 1, wie folgt zu ändern:

„Die Einladung muss den Ratsmitgliedern mindestens zehn volle Tage vor dem Sitzungstag, den Tag der Absendung nicht mitgerechnet, zugehen."

Ergänzend hierzu wurde beschlossen, die Antragsfrist für die Aufnahme von Tagesordnungspunkten in die Tagesordnung gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar von derzeit 15 Tagen auf 20 Tage festzusetzen.

Diese Beschlüsse werden mit der als Anlage zu dieser Drucksache beigefügten Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar umgesetzt.

Finanzielle Auswirkungen


Durch die Änderung der Geschäftsordnung entstehen ggf. zusätzliche Kosten, wenn aufgrund der verlängerten Ladungsfrist Beratungsvorlagen nachgereicht werden müssen.

Beschlussvorschlag


Die Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage zur Drucksache beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 25.08.2015

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei einer Gegenstimme die Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar in der Fassung der Anlage zur Drucksache.

Rat der Stadt, 27.08.2015

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2015 beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung:

Die Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage zur Drucksache beschlossen.

Der Text der Änderung ist Anlage 1 dieser Niederschrift; sie ist nur dem Original beigefügt, da der Text Anlage der Beratungsvorlage war.