Änderung der Richtlinien für die Benutzung des Rathaussaales vom 28. April 1988 in der Fassung der letzten Änderung vom 25. März 1993

  • Antrag der CDU-Fraktion vom 31.07.2015
Vorlagennummer: 10/137
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)

Sachverhalt


Die Richtlinien für die Benutzung des Rathaussaales wurden vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 28.04.1988 aufgestellt und einmalig durch Ratsbeschluss vom 25.03.1993 geändert.

Mit Schreiben vom 31.07.2015 beantragt die CDU-Fraktion, neben redaktionellen Änderungen auch Modifizierungen der Regelungen zur Entscheidung über Anträge auf Vermietung des Rathaussaales in die Richtlinien einzuarbeiten. Die Verwaltung solle in dieser Hinsicht in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Rates der Stadt einen Vorschlag zur Änderung der bestehenden Richtlinien unterbreiten. Der Antrag der CDU-Fraktion ist als Anlage 1 dieser Drucksache beigefügt.

Der Vorschlag der Verwaltung zur Änderung der Richtlinien liegt als Anlage 2 bei.

In diesem Zuge wird auch eine Anpassung der Gebühren vorgeschlagen. Änderungen ergeben sich unter Berücksichtigung der entstehenden Kosten und der Wettbewerbssituation mit vergleichbaren Räumlichkeiten im Umkreis. Die Änderungen der Gebühren ergeben sich aus der Anlage zur Anlage 2.

Mit E-Mail vom 17.07.2015 (Anlage 3 zur Drucksache) hat Frau Silvia Thon beantragt, den Rathaussaal am 29.08.2015 für eine Veranstaltung anzumieten. Unter Anwendung der zurzeit gültigen Richtlinien wurde der Antrag zwischenzeitlich abgelehnt.

Weil die Entscheidung nach dem vorgeschlagenen, neuen Wortlaut der Richtlinien nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt aber beim Haupt- und Finanzausschuss liegen würde und die Veranstaltung erst nach dem vorgesehenen Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderungen stattfinden soll, schlägt die Verwaltung vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss eine erneute Entscheidung zum Antrag von Frau Thon trifft. Diese Entscheidung würde unter dem Vorbehalt einer tatsächlichen Änderung der Richtlinien durch den Rat der Stadt erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen mit der Änderung der Richtlinien keine Kosten.

Beschlussvorschlag


a) Die Änderung der Richtlinien für die Benutzung des Rathaussaales wird in der Fassung der Anlage 2 zur Drucksache beschlossen.

b) Für den Haupt- und Finanzausschuss:

Dem Antrag von Frau Thon auf Anmietung des Rathaussaales am 29.08.2015 von 14:30 Uhr bis 16:55 Uhr wird zugestimmt. Diese Entscheidung steht unter dem Vorbehalt einer tatsächlichen Änderung der Richtlinien durch den Rat der Stadt.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 25.08.2015

Wortbeitrag


BM Fonck verweist auf die Drucksache.

RM Leusch erläutert den Antrag der CDU-Fraktion und regt an, den in der Anlage 2 zur Drucksache dargestellten Vorschlag der Verwaltung zur Änderung des § 1 Abs. 3 der Richtlinien für die Benutzung des Rathaussaales so abzuändern, dass der Haupt- und Finanzausschuss nur mit einer Zweidrittelmehrheit über Anträge auf Vermietung des Rathaussaales an politische Parteien oder für politische Zwecke entscheiden könne. Außerdem schlägt RM Leusch vor, Buchstabe b) des Beschlussvorschlages entfallen zu lassen, weil Frau Thon bereits eine andere Räumlichkeit in Kehrum für die Durchführung der Veranstaltung zur Vorstellung der Bürgermeisterkandidaten geplant habe.

BM Fonck lässt darüber abstimmen, ob eine Regelung in die Richtlinie aufgenommen werden soll, nach der dem Haupt- und Finanzausschuss grundsätzlich die Entscheidung über Anträge auf Vermietung des Rathaussaales an politische Parteien oder für politische Zwecke übertragen werden soll. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt einer derartigen Regelung mehrheitlich bei drei Gegenstimmen zu.

Dann lässt BM Fonck den Haupt- und Finanzausschuss darüber abstimmen, ob eine andere als die einfache Mehrheit des Haupt- und Finanzausschusses für die Entscheidung über derartige Anträge erforderlich sein soll. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt einstimmig dagegen.

Abschließend fasst BM Fonck zusammen, dass diese Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses zu keiner Veränderung des in der Drucksache zu Buchstabe a) abgedruckten Beschlussvorschlages führen und schlägt daher vor, zur Beschlussfassung über diesen Vorschlag zu kommen. Gleichzeitig könne Buchstabe b) des Beschlussvorschlages aufgrund anderer Planungen von Frau Thon entfallen.

Hiergegen werden keine Bedenken geäußert.

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei einer Gegenstimme:

Die Änderung der Richtlinien für die Benutzung des Rathaussaales wird in der Fassung der Anlage 2 zur Drucksache beschlossen.

Rat der Stadt, 27.08.2015

Wortbeitrag


BM Fonck erläutert die Drucksache und berichtet von den Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses in seiner Sitzung am 25.08.2015.

RM Kühnen regt an, die Erhöhung des Mietpreistarifes nicht so drastisch ausfallen zu lassen und die Trennung von sonstigen gewerblichen und sonstigen privaten Veranstaltungen aufrecht zu erhalten.

RM Kunisch kündigt an, dass die Fraktion GRÜNE gegen die Änderung stimmen werde, weil die bisherige Regelung in § 1 Abs. 3 der Richtlinien für die Benutzung des Rathaussaales bereits ausreichend sei.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2015 beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich bei 22 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen:

Die Änderung der Richtlinien für die Benutzung des Rathaussaales wird in der Fassung der Anlage 2 zur Drucksache beschlossen.

Der Text der Änderung ist Anlage 2 dieser Niederschrift; sie ist nur dem Original beigefügt, da der Text Anlage der Beratungsvorlage war.