Einführung und Verpflichtung des Ratsmitgliedes Theodor Reumer

Vorlagennummer: 10/139
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)

Sachverhalt


Das Ratsmitglied Franz Boßmann (CDU) hat durch Erklärung vom 25.06.2015 gemäß § 37 Ziffer 1 i. V. m. § 38 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) mit Wirkung vom 01.07.2015 auf sein Mandat im Rat der Stadt Kalkar verzichtet.

Da die nach der Reserveliste der CDU aufgestellte Ersatzbewerberin für Herrn Boßmann, Frau Anita Litjes, Neulouisendorfer Straße 51, Kalkar, die Ersatzbestimmung zur Vertreterin im Rat der Stadt abgelehnt hat, habe ich gemäß § 45 Abs. 2 KWahlG festgestellt, dass nach der Reserveliste der CDU nunmehr

Herr Theodor Reumer, Sonnenstraße 16, Kalkar,

für Herrn Boßmann in den Rat der Stadt Kalkar nachrückt.

Herr Reumer hat am 07.08.2015 die Annahme der Ersatzbestimmung erklärt; die Annahmeerklärung ist am gleichen Tag bei der Stadt eingegangen.

Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW sind die Ratsmitglieder vom Bürgermeister in ihr Amt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann in der Weise vollzogen werden, dass das Ratsmitglied sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde."

Über die Verpflichtung des Ratsmitgliedes ist eine Niederschrift anzufertigen.

Finanzielle Auswirkungen


entfällt

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister führt das Ratsmitglied Theodor Reumer gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Über die Verpflichtung ist eine Niederschrift gefertigt.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 27.08.2015

Beschluss


Der Bürgermeister führt das Ratsmitglied Theodor Reumer gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Über die Verpflichtung ist eine Niederschrift gefertigt.