Ersatzwahlen zu den Fachausschüssen des Rates

Vorlagennummer: 10/140
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)

Sachverhalt


Das Ratsmitglied Franz Boßmann (CDU) hat durch Erklärung vom 25.06.2015 gemäß § 37 Ziffer 1 i. V. m. § 38 Kommunalwahlgesetz mit Wirkung vom 01.07.2015 auf sein Mandat im Rat der Stadt Kalkar verzichtet.

Für ihn rückt nach der Reserveliste der CDU Herr Theodor Reumer in den Rat der Stadt nach.

Durch das Ausscheiden des Ratsmitgliedes Boßmann sind Ersatzwahlen zu den Fachausschüssen des Rates erforderlich.

Das genannte Ratsmitglied war als ordentliches Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied in folgende Ausschüsse gewählt:

a) Haupt- und Finanzausschuss: ordentliches Mitglied

b) Ausschuss für Wirtschaftsförderung stellv. Mitglied
und Stadtentwicklung:

c) Ausschuss für Kultur und Tourismus: stellv. Mitglied

Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 letzter Satz GO NRW).

Die Wahl ist gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW durchzuführen. Hiernach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen.

Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen keine Kosten.

Beschlussvorschlag


Gemäß § 50 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 2 GO NRW werden auf Vorschlag der CDU-Fraktion folgende Ersatzwahlen für die Fachausschüsse des Rates vorgenommen:

a) Haupt- und Finanzausschuss
- ordentliches Mitglied: - einsetzen lt. Ratsbeschluss -

b) Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung
- stellvertretendes Mitglied: - einsetzen lt. Ratsbeschluss -

c) Ausschuss für Kultur und Tourismus
- stellvertretendes Mitglied: - einsetzen lt. Ratsbeschluss -

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 27.08.2015

Wortbeitrag


BM Fonck erläutert die Drucksache und ergänzt, dass Herr Boßmann zusätzlich ordentliches Mitglied im Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen gewesen sei.

Anschließend bittet BM Fonck um Vorschläge der CDU-Fraktion für die jeweilige Besetzung der Ausschüsse.

RM Leusch schlägt für die CDU-Fraktion vor, dass RM Theodor Reumer anstelle von Herrn Boßmann die vakanten Positionen besetzen soll.

Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei einer Enthaltung:

Gemäß § 50 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 2 GO NRW werden auf Vorschlag der CDU-Fraktion folgende Ersatzwahlen für die Fachausschüsse des Rates vorgenommen:

a) Haupt- und Finanzausschuss
- ordentliches Mitglied: RM Theodor Reumer

b) Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen
- ordentliches Mitglied: RM Theodor Reumer

c) Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung
- stellvertretendes Mitglied: RM Theodor Reumer

d) Ausschuss für Kultur und Tourismus
- stellvertretendes Mitglied: RM Theodor Reumer