Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen nach § 83 Abs. 2 GO NRW

  • Sicherstellung der Grundversorgung der Asylbewerber
Vorlagennummer: 10/148
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Bürgerdienste

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)

Sachverhalt


Für die Asylbewerber besteht gemäß § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein Anspruch auf Grundleistungen für den Lebensunterhalt sowie für Unterkunft und Heizung.

Der Haushaltsansatz für das Jahr 2015 im Produkt 05 01 02 – Sonstige soziale Hilfen bei den Transferaufwendungen (Geldleistungen für den Lebensunterhalt) in Höhe von 110.000,00 € ist ausgeschöpft. Darüber hinaus wurden bereits im Rahmen eines überplanmäßigen Bedarfs weitere Mittel in Höhe von 81.807,64 € auf dieses Produkt übertragen, so dass für das Haushaltsjahr 2015 derzeit insgesamt 191.807,64 € zur Verfügung stehen. Die tatsächlichen Ausgaben belaufen sich auf 190.820,64 €. Somit sind aktuell noch 987,00 € verfügbar.

Zur Sicherstellung der Grundversorgung der Asylbewerber sind weitere laufende Zahlungen für den Lebensunterhalt zu leisten. Diese belaufen sich aktuell auf 37.777,23 €. Abzüglich der noch verfügbaren 987,00 € ergibt sich somit ein überplanmäßiger Bedarf in Höhe von 36.790,23 €.

Bei den zu leistenden Aufwendungen handelt es sich um eine Pflichtaufgabe nach dem AsylbLG. Die o. a. Mehraufwendungen sind unabweisbar und können nur überplanmäßig gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW gedeckt werden. Sie sind auch erheblich nach Maßgabe der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 und bedürfen daher gem. § 83 Abs. 2 GO NRW der vorherigen Zustimmung des Rates.

Finanzielle Auswirkungen


Bei dem Produkt 05 01 02 - Sonstige soziale Hilfen bei den Transferaufwendungen (Geldleistungen für den Lebensunterhalt) besteht ein überplanmäßiger Bedarf in Höhe von 36.790,23 €.

Die vorübergehende Deckung der Kosten erfolgt aus dem Produkt 16 01 01 - Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen über Mehrerträge bei den Gewerbesteuernachforderungszinsen.

Der überplanmäßige Bedarf wird im Rahmen des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2015 berücksichtigt.

Beschlussvorschlag


Der Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung im Produkt 05 01 02 – Sonstige soziale Hilfen bei den Transferaufwendungen (Geldleistungen für den Lebensunterhalt) - in Höhe von 36.790,23 € wird zugestimmt.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 25.08.2015

Wortbeitrag


Stadtangestellter Stechling bezieht sich auf die Drucksache und erläutert, dass bis zum heutigen Tage erhebliche Aufwendungen für die Sicherstellung der Grundversorgung der Asylbewerber hinzugekommen seien. Statt des in der Drucksache aufgeführten überplanmäßigen Bedarfes bei dem Produkt 05 01 02 - Sonstige soziale Hilfen bei den Transferaufwendungen (Geldleistungen für den Lebensunterhalt) i. H. v. 36.790,23 € bestehe heute ein überplanmäßiger Bedarf i. H. v. 80.386,90 €.

Außerdem müsse auch der Deckungsvorschlag entsprechend angepasst werden. Nach dem neuen Vorschlag erfolge die vorübergehende Deckung der Kosten aus dem Produkt 16 01 01 - Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen über Mehrerträge bei den Gewerbesteuernachforderungszinsen (36.790,23 €) sowie über Erträge aus der Abrechnung nach dem Einheitslastenabrechungsgesetz für 2013 (43.596,67 €).

Daraufhin erkundigt sich RM Kühnen, mit welchen Kosten noch bis zum Jahresende gerechnet werden müsse.

Stadtangestellter Stechling antwortet, dass eine Prognose nicht möglich sei. In dem aktuellen Betrag des überplanmäßigen Bedarfes seien bereits die Zahlungen für den Monat September des laufenden Jahres enthalten; jedoch würden täglich neue Zahlungsverpflichtungen in diesem Bereich entstehen. Insbesondere sei aber weder die Höhe der Erstattungen durch das Land Nordrhein-Westfalen, noch die Höhe der zukünftig aufzunehmenden Flüchtlinge ansatzweise bezifferbar, sodass sich eine Prognose verbiete.

Es schließt sich eine Diskussion zwischen den Ratsmitgliedern Wenten, Reinkens, Rottmann, Wolters, Kunisch und Kühnen sowie Bürgermeister Fonck und Stadtangestellter Stechling über die Beschaffung von Unterkünften im Stadtgebiet, eine mögliche Krankenversicherung für Asylbewerber, interkommunale Zusammenarbeit bei der Aufgabe "Asylbewerber" und das Asylverfahren im Allgemeinen an.

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, der Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung im Produkt 05 01 02 - Sonstige soziale Hilfen bei den Transferaufwendungen (Geldleistungen für den Lebensunterhalt) - in Höhe von 80.386,90 € zuzustimmen.

Rat der Stadt, 27.08.2015

Wortbeitrag


Stadtangestellter Stechling bezieht sich auf die Drucksache und erläutert, dass die Zahl der Asylbewerber in Kalkar bis zum 01.09.2015 voraussichtlich auf 162 anwachsen wird. Damit seien allein im Monat August des laufenden Jahres 30 neue Menschen hinzugekommen.

BM Fonck ergänzt, dass dadurch bis heute erhebliche Aufwendungen für die Sicherstellung der Grundversorgung der Asylbewerber hinzugekommen seien. Statt des in der Drucksache aufgeführten überplanmäßigen Bedarfes bei dem Produkt 05 01 02 - Sonstige soziale Hilfen bei den Transferaufwendungen (Geldleistungen für den Lebensunterhalt) i. H. v. 36.790,23 € bestehe heute ein überplanmäßiger Bedarf i. H. v. 80.386,90 €.

Außerdem müsse auch der Deckungsvorschlag entsprechend angepasst werden. Nach dem neuen Vorschlag erfolge die vorübergehende Deckung der Kosten aus dem Produkt 16 01 01 - Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen über Mehrerträge bei den Gewerbesteuernachforderungszinsen (36.790,23 €) sowie über Erträge aus der Abrechnung nach dem Einheitslastenabrechungsgesetz für 2013 (43.596,67 €).

Überdies kündigt BM Fonck an, dass in Kürze sicherlich weitere Dringlichkeitsbeschlüsse zu diesem Thema gefasst werden müssten.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2015 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Der Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung im Produkt 05 01 02 - Sonstige soziale Hilfen bei den Transferaufwendungen (Geldleistungen für den Lebensunterhalt) - in Höhe von 80.386,90 € wird zugestimmt.