Einführung und Verpflichtung von Ratsmitgliedern

Vorlagennummer: 10/161
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.10.2015)

Sachverhalt


Die Ratsmitglieder Anita Kipper (SPD), Paul Bienemann (SPD) und Jochem Reinkens (SPD) haben gemäß § 37 Ziffer 1 i. V. m. § 38 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) mit Wirkung vom 01.10.2015 auf ihre Mandate im Rat der Stadt Kalkar verzichtet.

Gemäß § 45 Abs. 2 KWahlG habe ich festgestellt, dass nach der Reserveliste der SPD

Herr Kai-Uwe Ekers, Tabaksweg 11, Kalkar,

Herr Winfried van den Boom, Lärchenstraße 15, Kalkar

und

Frau Birgit Mosler, Schüttschott 5, Kalkar,

in den Rat der Stadt Kalkar nachrücken.

Weiterhin hat das Ratsmitglied Dr. Britta Schulz nach § 37 Ziffer 6 KWahlG durch Annahme der Wahl zur Bürgermeisterin ihr Ratsmandat verloren.

Gemäß § 45 Abs. 2 KWahlG habe ich festgestellt, dass nach der Reserveliste des Forum Kalkar

Frau Margarete Arntz-Klopf, Tiller Straße 34, Kalkar,

als Ersatzbewerberin für Frau Dr. Schulz die Nachfolge im Rat der Stadt Kalkar antritt.

Die nachgerückten Ratsmitglieder haben die Ersatzbestimmung angenommen.

Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW sind die Ratsmitglieder von der Bürgermeisterin in ihr Amt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann in der Weise vollzogen werden, dass jedes Ratsmitglied sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde."

Über die Verpflichtung der Ratsmitglieder wird jeweils eine Niederschrift angefertigt.

Beschlussvorschlag


Die Bürgermeisterin führt die Ratsmitglieder Kai-Uwe Ekers, Winfried van den Boom, Birgit Mosler und Margarete Arntz-Klopf gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW in ihre Ämter ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Über die Verpflichtung ist jeweils eine Niederschrift gefertigt.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 03.11.2015

Beschluss


Die Bürgermeisterin führt die Ratsmitglieder Kai-Uwe Ekers, Winfried van den Boom, Birgit Mosler und Margarete Arntz-Klopf gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW in ihre Ämter ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Über die Verpflichtung ist jeweils eine Niederschrift gefertigt.