Satzung zur 14. Änderung der Satzung über die Deckung des Niersverbandsbeitrages in der Stadt Kalkar

Vorlagennummer: 10/193
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)

Sachverhalt


§ 2 der Satzung für den Niersverband (Niersverbandssatzung - NiersVS -) regelt die Festlegungen für das Gebiet des Einzugsbereiches der Niers und die Gebiete aus dem natürlichen Einzugsgebiet der Niers und dem Nierskanal, denen Wasser zugeführt wird.

Die Stadt Kalkar wird daher vom Niersverband zu Beiträgen für die Reinhaltung der Niers und der Nebenläufe, für die Regelung des Hochwasserabflusses sowie für Rückführungsmaßnahmen (Renaturierung der Niers) herangezogen. Eine entsprechende Satzung hierzu wurde im Juli 1981 beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen


Für das Kalenderjahr 2016 entstehen ausweislich der Gebührenbedarfsberechnung (vgl. Anlage 2 zur Drucksache) Gesamtaufwendungen in Höhe von 6.359,02 €. Dies bedeutet gegenüber dem Kalenderjahr 2015 einen Mehraufwand in Höhe von 125,67 Euro.

Von den Gesamtaufwendungen werden die auf die Straßenflächen entfallenden anteiligen Aufwendungen in Höhe von 317,95 Euro, die von der Allgemeinheit zu tragen sind, abgezogen.

Der Zuschussbedarf aus den Jahren 2012 und 2014 wurde berücksichtigt. Dieser wird aus dem Jahr 2012 i. H. v. 57,00 Euro und aus dem Jahr 2014 i. H. v. 12,50 Euro angerechnet.

Somit sind hiernach insgesamt 6.110,57 Euro durch Gebühren zu finanzieren.

Es ergibt sich folgende Gebührenberechnung:
zu deckender Gesamtaufwand = 6.359,02 Euro
./. Anteil 5 % Straßenfläche = 317,95 Euro

bleibt zu decken: = 6.041,07 Euro

Grundstücksfläche innerhalb des Vorteilsgebietes = 401,47 ha

Umzulegende Kosten je ha = 15,22 Euro

Die bisherige Gebühr betrug 14,80 Euro/ha.

Für die daraus resultierende Gebührenanpassung ist eine Satzungsänderung erforderlich.

Die Kosten werden über Gebühren anhand der Gebührenbedarfsberechnung abgedeckt.

Beschlussvorschlag


Die Satzung zur 14. Änderung der Satzung über die Deckung des Niersverbandsbeitrages in der Stadt Kalkar wird in der als Anlage zur Drucksache beigefügten Fassung beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 10.12.2015

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Erlass der Satzung zur 14. Änderung der Satzung über die Deckung des Niersverbandsbeitrages in der Stadt Kalkar in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache.

Rat der Stadt, 17.12.2015

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2015 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Satzung zur 14. Änderung der Satzung über die Deckung des Niersverbandsbeitrages in der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

Der Text der Änderung ist Anlage 3 dieser Niederschrift; sie ist nur dem Original beigefügt, da der Text Anlage der Beratungsvorlage war.