Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kalkar

Vorlagennummer: 10/198
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)

Sachverhalt


Im Jahr 2013 erfolgte eine gemeinsame Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen mit der Gemeinde Uedem, um bessere Angebote durch ein breiteres Dienstleistungsspektrum erzielen zu können. Die Vergabe erfolgte in Kalkar zum Stichtag 01.01.2015.

Im Rahmen dieser Ausschreibung wurde der Dienstleistungsumfang um die Behältergrößen 3.300 l und 4.400 l mangels Nachfrage sowie aufgrund besserer Angebotsmöglichkeiten der Bewerber verringert.

Des Weiteren wurde die Qualität der Abfallbehälter angepasst. Die technischen Basisanforderungen nach DIN EN 840 wurden in der Ausschreibung vorgegeben. Diese beinhaltet u. a. das Nettogewicht der einzelnen Abfallgefäße. Hierbei wird von einem maximalen Nettogewicht von 0,4 kg/dm³.

Dementsprechend bedarf es einer Anpassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kalkar.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen Kosten für die Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt.

Die dadurch entstehenden Kosten werden durch die Kostenstelle „Einrichtungen für die gesamte Verwaltung“ (u. a. Kosten des Amtsblattes) abgedeckt.

Beschlussvorschlag


Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 10.12.2015

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Erlass der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kalkar in der Fassung der Anlage zur Drucksache.

Rat der Stadt, 17.12.2015

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2015 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage zur Drucksache beschlossen.

Der Text der Änderung ist Anlage 4 dieser Niederschrift; sie ist nur dem Original beigefügt, da der Text Anlage der Beratungsvorlage war.