Vorlagennummer: | 10/199 |
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Beratungsart: | öffentlich |
Federführender Bereich: | Zentrale Verwaltung und Finanzen |
Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)
Sachverhalt
Die Kosten, die die Stadt für die Entsorgung des Abwassers zu zahlen hat, ergeben sich für das Kalenderjahr 2016 aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens Abwassersammlung.
Hiernach hat die Stadt insgesamt 2.319.509,34 € aufzuwenden, die über Gebühren abzudecken sind. Diese Gebühren sind entsprechend der Kosten zu decken aus
Schmutzwassergebühren,
Niederschlagswassergebühren,
Abwasserbeseitigungsgebühren für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben.
Die Kleineinleiterabgabe in Höhe von 17,90 € pro Person, die von den Inhabern der Kleinkläranlagen, die nicht den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen und abflusslosen Gruben neben der Entsorgungsgebühr zu tragen ist, wird von der Stadt erhoben und über das Sondervermögen Abwasser an das Landesumweltamt weitergeleitet.
Nach Abzug der Kosten des öffentlichen Kanalnetzes und der Kläranlage ist auf die Benutzer für die Grundstücksentwässerung (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) ein Aufwand in Höhe von 39.509,34 € umzulegen. Die Gebührenbedarfsberechnung ist als Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Zwar ist durch die Neuvergabe der Abfuhr gegenüber dem Vorjahr eine leichte Erhöhung der Unternehmerentgelte zu verzeichnen, aber gleichfalls ist eine deutlichere Minderung der Kosten des Abwasserverbandes festzustellen, was ausweislich der Gebührenbedarfsberechnung auch eine Gebührensenkung nach sich zieht.
Bei der Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ergeben sich folgende Anpassungen:
bisher
- bei Kleinkläranlagen
je cbm abgefahrenen Grubeninhaltes 21,38 € 31,56 €
- bei abflusslosen Gruben
je cbm abgefahrenen Grubeninhaltes 10,52 € 10,07 €
Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen Kosten für die Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt der Stadt Kalkar.
Die Kosten für die Abwasserbeseitigung werden über die Abwasserbeseitigungsgebühren auf der Grundlage des kommunalen Abgabengesetzes gedeckt.
Beschlussvorschlag
Die Satzung zur 11. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.
Vorgesehener Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 10.12.2015
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Erlass der Satzung zur 11. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Kalkar in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache.
Rat der Stadt, 17.12.2015
Beschluss
Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2015 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:
Die Satzung zur 11. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.
Der Text der Änderung ist Anlage 6 dieser Niederschrift; sie ist nur dem Original beigefügt, da der Text Anlage der Beratungsvorlage war.