Satzung zur 20. Änderung der Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Kalkar

Vorlagennummer: 10/200
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)

Sachverhalt


Die Kosten, die die Stadt für die Entsorgung des Abwassers zu zahlen hat, ergeben sich für das Kalenderjahr 2016 aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens Abwassersammlung.

Hiernach hat die Stadt insgesamt 2.319.509,34 € aufzuwenden, die über Gebühren abzudecken sind. Diese Gebühren sind entsprechend der Kosten zu decken aus

· Schmutzwassergebühren,
· Niederschlagswassergebühren,
· Abwasserbeseitigungsgebühren für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben.

Die Kleineinleiterabgabe in Höhe von 17,90 € pro Person, die von den Inhabern der Kleinkläranlagen, die nicht den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen und abflusslosen Gruben neben der Entsorgungsgebühr zu tragen ist, wird von der Stadt erhoben und über das Sondervermögen Abwasser an das Landesumweltamt weitergeleitet.

Nach Abzug der Kosten für die Grundstücksentwässerung (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) ist auf die Benutzer des öffentlichen Kanalnetzes und der Kläranlage ein Aufwand in Höhe von 2.280.000,00 € umzulegen. Die Gebührenbedarfsberechnung für Kanal ist als Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage beigefügt.

Auf der Grundlage dieser Gebührenbedarfsberechnung können die Schmutzwassergebühren gesenkt werden. Der erhöhte Wasserverbrauch (ca. 30.000 cbm) kann im Gebührenverhältnis den Mehraufwand (22.000,00 €) gegenüber dem Vorjahr mehr als nur abdecken.

Bei den Schmutzwassergebührensätzen ergeben sich folgende Anpassungen:

bisher
- für Privathaushalte und sonstige 2,16 €/m³ 2,21 €/m³

- für Gewerbe- und Industriebetriebe mit einem Verbrauch
(jeweils auf die Gesamtmenge bezogen)
bis 20.000 cbm 2,16 €/m³ 2,21 €/m³
bis 100.000 cbm 1,71 €/m³ 1,75 €/m³
bis 200.000 cbm 1,35 €/m³ 1,38 €/m³
über 200.000 cbm 1,07 €/m³ 1,09 €/m³

- für Privathaushalte und sonstige, die gemäß § 12
Entwässerungssatzung der Stadt Kalkar vom
14.04.2003 an einem Druckentwässerungsnetz
angeschlossen sind 1,62 €/m³ 1,66 €/m³

- Gebühr für die aus Beiwerten ermittelte Schmutz-
wassermenge 0,67 €/m³ 0,69 €/m³

Eine Änderung der Niederschlagswassergebühren ist erforderlich. Bekanntlich wurde seinerzeit eine Niederschlagswassergebühr getrennt nach Mischsystem und Trennsystem eingeführt.

Um einer verursachungsgerechten Kostenzuordnung noch mehr zu entsprechen, wurde im Nachgang eine weitere Aufteilung des Trennsystems durchgeführt, und zwar einerseits ein Trennsystem in Wohngebieten (Trennsystem 1) und andererseits ein Trennsystem in Gewerbegebieten (Trennsystem 2). Die Aufteilung des Trennsystems wurde vor dem Hintergrund gebildet, dass in den Gewerbegebieten Kehrum und Auf dem großen Damm ein erheblich höherer technischer Aufwand bewerkstelligt werden muss als in den „reinen“ Wohngebieten in Appeldorn (Ort), Uhlandstraße, Alte Molkerei und Auf dem Behrnen. Mit der Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Kalkar von 2014 wurde seitens der Unteren Wasserbehörde für den Bereich Appeldorn (Ort) aufgrund der Verkehrsbelastung auf der Reeser Straße K 45 ein anderer technischer Standard für die Regenwasserbehandlung verlangt. Dies führt zu einer Einordnung dieses Gebietes zum Trennsystem 2. Dazu wurde im Jahr 2015 die daraus resultierende technische Erweiterung des vorhandenen Regenbeckens Oyweg baulich umgesetzt.

Im Zuge eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wurde auch dieses differenzierte Regenwassersystem geprüft. Auch wenn es letztlich zu einem Vergleich und nicht zu einer Entscheidung kam, wurde hierbei deutlich, dass das differenzierte System nicht rechtmäßig ist. Die in Rede stehenden Systeme weisen zwar unterschiedliche Strukturen auf, die auch unterschiedliche Kosten und damit unterschiedliche Gebührensätze begründen, verstoßen aber dennoch gegen die juristische Einheitlichkeit der Abwasserentsorgungseinrichtung. Lediglich die Trennung zwischen Schmutzwassersystem und Regenwassersystem ist zulässig.

Das OVG Sachsen Anhalt hat zuletzt mit Beschluss vom 24.06.2015 (Az.: 4 L 32/15) klargestellt, dass eine Stadt für die Niederschlagswasserbeseitigung im öffentlichen Trenn- und Mischsystem einen einheitlichen Gebührensatz bei der Niederschlagswassergebühr festlegen kann. Es sei unerheblich, welchen Weg das Niederschlagswasser nach dessen Abnahme durch die abwasserbeseitigungspflichtige Stadt nehme. Es sei daher sachgerecht und geboten, die Kosten für den Betrieb der gesamten Entwässerungseinrichtung trotz des Bestehens von öffentlichen Trennkanälen (Schmutzwasserkanal und Regenwasserkanal) sowie Mischwasserkanälen nach einem einheitlichen Gebührensatz für die Niederschlagswassergebühr auf alle Benutzer umzulegen.

Insoweit schlägt die Verwaltung aus Gründen der Rechtssicherheit vor, die Satzung zum 01.01.2016 in diesem Punkt zu ändern und einen einheitlichen Gebührensatz festzusetzen.

Bei den Niederschlagswassergebühren ergeben sich dementsprechend folgende Anpassungen:

Nachstehend die bisherigen Gebührensätze
Gebührensatz Mischkanal: 0,93 €
Gebührensatz Trennkanal 1: 0,45 €
Gebührensatz Trennkanal 2: 1,04 €

Nachstehend der Gebührensatz ab 2016:
Gebührensatz Niederschlagswasser: 0,91 €

Die genaue Gebührenberechnung ergibt sich aus den beigefügten Gebührenkalkulationen.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen Kosten für die Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt der Stadt Kalkar.

Die Kosten für die Abwasserbeseitigung werden über die Abwasserbeseitigungsgebühren auf der Grundlage des kommunalen Abgabengesetzes gedeckt.

Beschlussvorschlag


Die Satzung zur 20. Änderung der Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 10.12.2015

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Erlass der Satzung zur 20. Änderung der Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Kalkar in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache.

Rat der Stadt, 17.12.2015

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2015 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Satzung zur 20. Änderung der Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

Der Text der Änderung ist Anlage 5 dieser Niederschrift; sie ist nur dem Original beigefügt, da der Text Anlage der Beratungsvorlage war.