Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Regelung der Verhältnisse auf den Friedhöfen in der Stadt Kalkar

Vorlagennummer: 10/201
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)

Sachverhalt


Aus der Gebührenkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Friedhöfe“ ergibt sich für das Jahr 2016 eine Anpassung verschiedener Gebührensätze.

Im Jahr 2012 wurde im Bereich der Friedhofsgebühren ein hoher Überschuss erzielt. Dieser Überschuss muss im Sinne des Kommunalabgabengesetzes im Jahr 2016 Berücksichtigung finden.

Folglich werden die Grabbereitungsgebühren sowie die Friedhofs- und Leichenhallengebühren gesenkt. Die Grabstellengebühren bleiben unverändert.

Die einzelnen Änderungen sind nachfolgend aufgeführt.

Finanzielle Auswirkungen


Für das Kalenderjahr 2016 entstehen Gesamtkosten in Höhe von 172.330,70 €.

Die Deckung der Kosten erfolgt über die Friedhofsgebühren gemäß der geltenden Gebührensatzung.

Es ergeben sich ab 2016 folgende Änderungen bei den Gebühren:

· Friedhofs- und Leichenhallengebühren
bisher: neu: %-Änderung
a) für Verstorbene bis 5 Jahre 190,00 € 175,00 € - 7,89%
b) für Verstorbene ab 6 Jahre 300,00 € 275,00 € - 8,33%
c) nur Aussegnungshalle 200,00 € 180,00 € - 10,00%
d) nur Sezierraum 200,00 € 180,00 € - 10,00%

· Grabbereitungsgebühren
bisher: neu: %-Änderung
a) für die Bestattungen eines Kindes bis
zum vollendeten 5. Lebensjahr 175,00 € 150,00 € - 14,29 %
b) für Personen über 5 Jahre 575,00 € 500,00 € - 13,04 %
c) bei Bestattungen an Samstagen, auf
besonderen Antrag, erhöhen sich die
Gebühren nach § 3 a) und b) um 50,00 € 50,00 € 0,00 %
d) bei Zuschütten des Grabes durch
Fremdpersonen, auf besonderen Antrag,
ermäßigen sich die Gebühren 3 b)
um 50,00 € auf 525,00 € 450,00 € - 14,29 %
e) für die Beisetzung von Urnen oder Aschen
ohne Urne 160,00 € 135,00 € - 15,63 %
f) für das Aufheben einer Grabstelle
durch die Stadt 290,00 € 250,00 € - 13,79 %

Beschlussvorschlag


Die Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Regelung der Verhältnisse auf den Friedhöfen in der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage zur Drucksache beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 10.12.2015

Wortbeitrag


RM Reumer fragt, ob es möglich ist, außer in Kalkar in Zukunft auch auf anderen Friedhöfen im Stadtgebiet Rasenreihengräber als Grabstätten anzubieten.

Stadtoberbaurat Sundermann antwortet, dass dies als Anregung aufgenommen wird.

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Erlass der Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Regelung der Verhältnisse auf den Friedhöfen in der Stadt Kalkar in der Fassung der Anlage zur Drucksache.

Rat der Stadt, 17.12.2015

Wortbeitrag


Zu der Anregung des RM Reumer, außer in Kalkar in Zukunft auch auf anderen Friedhöfen im Stadtgebiet Rasenreihengräber als Grabstätten anzubieten, verweist BM Dr. Schulz darauf, dass die Verwaltung bei der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss bereits eine entsprechende Prüfung zugesagt hat.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2015 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Regelung der Verhältnisse auf den Friedhöfen in der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage zur Drucksache beschlossen.

Der Text der Änderung ist Anlage 7 dieser Niederschrift; sie ist nur dem Original beigefügt, da der Text Anlage der Beratungsvorlage war.