Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Viktor Orbán

  • Anregung der Republikaner - Landesverband NRW - gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Vorlagennummer: 10/202
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)

Sachverhalt


Die Republikaner - Landesverband NRW - regen mit dem als Anlage beigefügten Schreiben an, Herrn Viktor Orbán zum Ehrenbürger der Stadt Kalkar zu ernennen. Die Begründung ist dem Schreiben zu entnehmen.

Da ein solcher Antrag nach § 24 GO NRW offenbar an alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gestellt wurde, hat der Städte- und Gemeindebund NRW hierzu Stellung genommen.

Aus seiner Sicht ist der Antrag der Republikaner unzulässig, weil es der Partei nicht um ein Sachanliegen geht, sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den Ansichten der Partei Publizität zu verschaffen. Daher sind die Räte bzw. zuständigen Ausschüsse nicht verpflichtet, sich mit der Eingabe der Republikaner inhaltlich zu befassen. Gleichwohl ist die Anregung dem Rat bzw. zuständigen Ausschuss vorzulegen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Anregung der Republikaner - Landesverband NRW -, Herrn Viktor Orbán die Ehrenbürgerschaft der Stadt Kalkar zu verleihen, als unzulässig zurückzuweisen.

Beschlussvorschlag


Die Anregung der Republikaner - Landesverband NRW -, Herrn Viktor Orbán die Ehrenbürgerschaft der Stadt Kalkar zu verleihen, wird als unzulässig zurückgewiesen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen, 14.12.2015

Beschluss


Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Anregung der Republikaner - Landesverband NRW -, Herrn Viktor Orbán die Ehrenbürgerschaft der Stadt Kalkar zu verleihen, als unzulässig zurückzuweisen.

Rat der Stadt, 17.12.2015

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen vom 14.12.2015 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Anregung der Republikaner - Landesverband NRW -, Herrn Viktor Orbán die Ehrenbürgerschaft der Stadt Kalkar zu verleihen, wird als unzulässig zurückgewiesen.