Zweites Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen

  • Erneute Stellungnahme der Stadt Kalkar
Vorlagennummer: 10/204
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)

Finanzielle Auswirkungen


Im Rahmen der Abgabe der Stellungnahme entstehen der Stadt keine Kosten.

Beschlussvorschlag


Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt dargestellte Stellungnahme zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen abzugeben.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 15.12.2015

Wortbeitrag


Stadtoberbaurat Sundermann erläutert kurz den Sachverhalt.

Stadtangestellter Falck beschreibt nun den Aufbau des Entwurfes des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen sowie einige wesentliche Ziele und Grundsätze, zu denen im zweiten Beteiligungsverfahren erneut Stellung genommen wird.

Beim Ziel 2-3 - Siedlungsraum und Freiraum - werde festgelegt, dass sich die Siedlungsentwicklung innerhalb der regionalplanerisch festgelegten Siedlungsbereiche vollziehe und in kleineren Stadtteilen wie z. B. Grieth und Wissel eine Siedlungsentwicklung nur unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse der Landschaftsentwicklung und des Erhalts der landwirtschaftlichen Nutzfläche auf den Bedarf der ansässigen Bevölkerung und Betriebe auszurichten sei. Die Ausweisung von Baugebieten sei jedoch für eine nachhaltige Sicherung des jeweiligen Stadtteils unerlässlich. Das Ziel 2-3 werde daher abgelehnt.

Beim Grundsatz 4-2 - Anpassung an den Klimawandel (Klimaanpassung) - sollen vorsorgend die zu erwartenden Klimaänderungen und deren Auswirkungen berücksichtigt werden. Hierzu soll insbesondere die Sicherung und Rückgewinnung von Überschwemmungsgebieten beitragen. Ein Polder „Bylerward“ sei laut Ansicht der Landesplanungsbehörde eine der letzten Möglichkeiten, den Retentionsraum des Rheins am Niederrhein zu vergrößern und ist daher Bestandteil des von der Landesregierung getragenen Hochwasserschutzkonzeptes. Unter Beachtung der anderen Nutzungsansprüche, die an den Raum gestellt werden, werde die Schaffung eines Polders „Bylerward“ jedoch abgelehnt. Andere Maßnahmen seien eher geeignet (Deichvorlandvertiefung), um dem Hochwasserschutz Rechnung zu tragen, zudem habe die Stadt Kalkar bereits in der Vergangenheit vielen Maßnahmen des Hochwasserschutzes zugestimmt, die einen erheblichen Eingriff in das Stadtgebiet darstellen und diese aktiv ermöglicht (z. B. Flutmulde Rees).

Ein weiterer Punkt sei das Ziel 6.1-1 - Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung. Hier ist die Siedlungsentwicklung bedarfsgerecht und flächensparend an der Bevölkerungsentwicklung, der Entwicklung der Wirtschaft u. a. auszurichten. Die Stadt Kalkar vertrete die Auffassung, eine Siedlungsentwicklung anhand des Bedarfs selbstständig im Sinne ihrer Planungshoheit gemäß Art. 28 GG durchzuführen. Die Aufstellung sei daher nicht nötig.

Als letztes wird auf das Ziel 10.3-4 - Ausschluss von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten - hingewiesen. Hier werde die Aufnahme dieses Ziels begrüßt. Aufgrund von Hinweisen einer Bürgerinitiative sollte die Stellungnahme der Stadt Kalkar jedoch wie folgt erweitert werden:

Die Aufnahme dieses Ziels wird aufgrund der aus der vorangegangenen Stellungnahme genannten Gründe begrüßt. Das Ziel ist zudem um den Rohstoff Erdöl zu erweitern, welcher, aufgrund der vergleichbaren Risiken wie beim Fracking von Erdgas, ebenfalls auszuschließen ist. Auch sollte das Ziel um den Ausschluss der Aufsuchung von Erdgas und Erdöl in unkonventionellen Lagerstätten, welche vergleichbare Risiken wie die Gewinnung von Erdgas und Erdöl aufweist, ergänzt werden.

Vorsitzender Naß fragt nach dem weiteren Verfahrensablauf.

Stadtangestellter Falck teilt mit, dass die Anmerkungen, die von der Landesregierung abgewogen werden, je nach Abwägungsergebnis in den Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen einfließen. Die Landesregierung werde voraussichtlich ein drittes Beteiligungsverfahren zu den geänderten Teilen des Entwurfs des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen durchführen.

SB Dr. Mörsen fragt, ob aufgrund der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen Änderungen an dem bestehenden Flächennutzungsplan vorgenommen werden müssen und diese schon bekannt seien.

Stadtoberbaurat Sundermann antwortet, dass mit dem Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf die Rahmenbedingungen für den Flächennutzungsplan geschaffen werden. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Ziele und Grundsätze der Landes- und Regionalplanung zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Welche Änderungen sich ergeben, werde sich im Zuge der weiteren Verfahren zeigen.

Es erfolgt eine Diskussion über die Überschwemmungsbereiche im Stadtgebiet Kalkar, an der sich die Ratsmitglieder van den Boom, Rottmann, Vorsitzender Naß, SB Dr. Mörsen und Stadtoberbaurat Sundermann beteiligen. Aufgrund der umfangreichen Maßnahmen, die die Stadt Kalkar in der Vergangenheit im Sinne des Hochwasserschutzes unterstützt und erbracht hat, werde nun erwartet, dass die Leistungen auch von der Landes- und Regionalplanung durch Wegfall eines Polders Bylerward gewürdigt werden.

Stadtoberbaurat Sundermann sagt zu, die Rücknahme der zeichnerischen Festlegung des Polders Bylerward im Rahmen eines Erörterungstermins nochmals zu fordern.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt dargestellte Stellungnahme zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen abzugeben. Die Stellungnahme zum Ziel 10.3-4 - Ausschluss von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten - wird folgendermaßen geändert:

Die Aufnahme dieses Ziels wird aufgrund der aus der vorangegangenen Stellungnahme genannten Gründe begrüßt. Das Ziel ist zudem um den Rohstoff Erdöl zu erweitern, welcher, aufgrund der vergleichbaren Risiken wie beim Fracking von Erdgas, ebenfalls auszuschließen ist. Auch sollte das Ziel um den Ausschluss der Aufsuchung von Erdgas und Erdöl in unkonventionellen Lagerstätten, welche vergleichbare Risiken wie die Gewinnung von Erdgas und Erdöl aufweist, ergänzt werden.

Rat der Stadt, 17.12.2015

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 15.12.2015 beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei 3 Enthaltungen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt der Drucksache dargestellte Stellungnahme zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen abzugeben.

Die Stellungnahme zum Ziel 10.3-4 - Ausschluss von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten - wird folgendermaßen geändert:

Die Aufnahme dieses Ziels wird aufgrund der aus der vorangegangenen Stellungnahme genannten Gründe begrüßt. Das Ziel ist zudem um den Rohstoff Erdöl zu erweitern, welcher, aufgrund der vergleichbaren Risiken wie beim Fracking von Erdgas, ebenfalls auszuschließen ist. Auch sollte das Ziel um den Ausschluss der Aufsuchung von Erdgas und Erdöl in unkonventionellen Lagerstätten, welche vergleichbare Risiken wie die Gewinnung von Erdgas und Erdöl aufweist, ergänzt werden.