Weiterer Ausbau des Glasfasernetzes im Stadtgebiet von Kalkar

  • Beschluss zur Kooperation mit der Deutschen Glasfaser GmbH
Vorlagennummer: 10/217
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 12.05.2016)

Sachverhalt


Eine schnelle Internetanbindung ist Voraussetzung für die Entwicklung des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Kalkar. Anfang 2013 wurde daher die TÜV Rheinland Consulting GmbH mit der Ermittlung der Breitbandversorgungssituation, zur Durchführung einer Bedarfsanalyse und zur Markterkundung sowie zur Begleitung eines Ausschreibungsverfahrens von der Stadt Kalkar beauftragt. In diesem Rahmen wurde der Breitbandversorgungsgrad und -bedarf in der Stadt bzw. bei den Bürgern und Unternehmen ermittelt und in einem Breitbandanalysebericht für die Stadt Kalkar zusammengestellt. Als Ergebnis und Empfehlung für die weitere Vorgehensweise wurde ermittelt, dass von den 13 Kalkarer Stadtteilen sechs - unter dem Gesichtspunkt der Internetanbindung - als unterversorgt bezeichnet werden mussten. Von Unterversorgung wurde in Anlehnung an die damaligen Bestimmungen des Förderprogramms GAK (Breitbandversorgung ländlicher Räume) dann gesprochen, wenn nicht mindestens 95 % der Anschlüsse in einem Stadtteil über eine Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 2 Mbit/s (aktuelle Vorgabe der Förderbestimmungen: mindestens 6 Mbit/s) im Downstream verfügen. Die entsprechenden Defizite bei der Breitbandversorgung wurden durch den TÜV Rheinland in den Stadtteilen Emmericher Eyland, Wisselward, Bylerward, Hönnepel, Grieth und Neulouisendorf festgestellt. Der Stadtteil Kehrum wurde unter Berücksichtigung der o.g. Prämisse zunächst nicht als unterversorgtes Gebiet eingestuft, da die Versorgung mit mindestens 2 Mbit/s generell gewährleistet war; allerdings konnte die Förderung des Breitbandausbaus für die gewerblichen Bauflächen in Kalkar-Kehrum aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) vollzogen werden.

Das im Sommer 2013 seitens der Stadt durchgeführte Markterkundungsverfahren ergab, dass kein Telekommunikationsanbieter in absehbarer Zeit bereit gewesen wäre, ohne Gewährung einer Beihilfe die unterversorgten Kalkarer Stadtteile mit einer besseren Breitbandanbindung auszustatten. Nachdem in diesem Zusammenhang die Bewilligung einer Förderung zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke mit der Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmt worden war, konnte im November 2013 das Auswahlverfahren zur Schaffung der Breitbandversorgung in der Stadt Kalkar und im Gewerbegebiet von Kalkar-Kehrum eingeleitet werden. Im Herbst 2014 wurden die Aufträge an die Telekom Deutschland AG und die EUSANET GmbH (bzgl. Emmericher Eyland) für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in den o.g. Gebieten erteilt. Bis Ende letzten Jahres wurden die Ausbaumaßnahmen durch die Telekommunikationsunternehmen fertiggestellt.

Ergänzend zu diesem bisherigen Verfahren ist nun die Deutsche Glasfaser Netz Entwicklung GmbH, 46325 Borken, an die Stadt Kalkar herangetreten, um die Möglichkeit zur Verlegung einer weiteren Glasfaserinfrastruktur im Stadtgebiet zu prüfen. Die Deutsche Glasfaser hat bisher als privatinvestierendes Unternehmen Glasfaser-Netze ohne die Beanspruchung öffentlicher Fördermittel eine Breitbandversorgung für mehr als 120.000 Haushalte realisiert; dies v.a. im Kreis Heinsberg und im Münsterland. Dabei setzt das Unternehmen auf die FttH-Anschlusstechnologie ("Fibre to the Home"). Bei dieser Technologie wird das Glasfasernetz bis zum Hausanschluss eines jeweiligen Gebäudes verlegt; dies bedingt sehr hohe Geschwindigkeiten sowohl im Down- als auch im Upload (aktuell bis zu 200 Mbit/s) und bietet somit deutliche Übertragungsvorteile im Vergleich zu der FttC-Anschlusstechnologie ("Fibre to the Curb" > Glasfaser bis zum Hauptverteiler). Das Glasfasernetz wird durch die Deutsche Glasfaser sowohl an firmeneigene Provider auch an weitere Internetdienstleister vermietet ("open access"). Als potenzielle Ausbaugebiete und Ausgangsbasis werden seitens der Deutschen Glasfaser zunächst die Siedlungsbereiche der Stadtteile Altkalkar, Appeldorn, Grieth, Hönnepel, Kalkar, Kehrum, Niedermörmter und Wissel genannt. Die Deutsche Glasfaser erklärt sich darüber hinaus bereit, die Möglichkeit der Glasfaserversorgung der in den Außenbereichen liegenden Unternehmen und Haushalte unter Berücksichtigung bereits vorhandener und nutzbarer Infrastruktur zu prüfen.

Im Kreis Kleve strebt die Deutsche Glasfaser ihren Netzausbau neben Kalkar momentan auch in den Kommunen Issum, Kerken, Kevelaer, Rees, Rheurdt, Straelen, Uedem, Wachtendonk und Weeze an. Entsprechende Abstimmungen in und mit diesen Kommunen, auch interkommunal, haben bereits stattgefunden; diverse zustimmende Beschlüsse zur Zusammenarbeit mit der Deutschen Glasfaser wurden in den politischen Gremien der Städte und Gemeinden bereits gefasst.

Voraussetzung für den Ausbau durch die Deutsche Glasfaser ist, dass im Vorfeld der Maßnahmenumsetzung in den jeweiligen Ausbaugebieten zu mindestens 40 % der möglichen Anschlüsse Verträge mit einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten zur Einrichtung eines Glasfaseranschlusses und zu einer entsprechenden Produktauswahl des jeweiligen Diensteanbieters geschlossen werden. Sofern die Stadt Kalkar die Zusammenarbeit mit der Deutschen Glasfaser beschließt und vertraglich absichert, wird das Unternehmen mit der Nachfragebündelung zur Erzielung dieser Vertragsabschlüsse beginnen. Hierfür stellt die Deutsche Glasfaser im Vorfeld sicher, dass den Einwohnern eines Ausbaugebietes alle Informationen über die Ausbaumaßnahme, die technischen Details und den Umfang und die Preisgestaltung der Diensteangebote im Rahmen von Bürgerinformationsveranstaltungen frühzeitig mitgeteilt werden. Ergänzend dazu soll eine breit angelegte Marketing-Kampagne (Internet, Kundenbüro, Plakate, Broschüren, Einbindung von Multiplikatoren, etc.) erfolgen. Danach erhalten die Bürger im Zuge der mindestens 12-wöchigen Nachfragebündelung im jeweiligen Ausbaugebiet die Möglichkeit, sich für einen Vertrag zur Einrichtung eines Glasfaseranschlusses und einer entsprechenden Produktauswahl zu entscheiden. Wird die 40%-Grenze nicht erreicht, erfolgt kein Breitbandausbau in dem betreffenden Ausbaugebiet.

Die Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Glasfaser und der Stadt Kalkar soll durch eine Grundvereinbarung und einen Gestattungsvertrag rechtlich legitimiert werden. Die Grundvereinbarung regelt unter anderem die Abgrenzung der Ausbaugebiete, die Durchführung der Verfahren zur Bürgerinformation und Nachfragebündelung sowie zur Ausführung des Glasfasernetzes. Der Gestattungsvertrag konkretisiert das Wegebenutzungsrecht der städtischen Verkehrsflächen durch die Deutsche Glasfaser und regelt die technischen Ausbaustandards. Die detaillierten Einzelheiten zur Grundvereinbarung und zum Gestattungsvertrag sollen in Abstimmung mit den weiteren, berührten Kommunen sowie dem Landrat des Kreises Kleve festgelegt werden.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen keine Kosten.

Beschlussvorschlag


Der Realisierung einer räumlich möglichst weitgehenden Glasfaserinfrastruktur in der Ausbauvariante "Fibre to the Home (FttH)" im Kalkarer Stadtgebiet durch die Deutsche Glasfaser GmbH wird zugestimmt. Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen vertraglichen Regelungen zur Kooperation zwischen der Deutschen Glasfaser GmbH und der Stadt Kalkar sollen erarbeitet und geschlossen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über den Fortgang der Planungen und den jeweiligen Sachstand zum Ausbau im Fachausschuss zu berichten.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 21.04.2016

Wortbeitrag


Vorsitzender Naß begrüßt Herrn Westenberg, Regional Manager Niederrhein der Deutschen Glasfaser GmbH, und bittet um Vorstellung der Planungen "Fibre to the Home (FttH-Anschlusstechnologie)" des Unternehmens Deutsche Glasfaser GmbH im Stadtgebiet Kalkar (Region Niederrhein).

Herr Westenberg stellt kurz das Unternehmen Deutsche Glasfaser GmbH vor und erläutert anschließend das Projektmodell der Deutschen Glasfaser GmbH. Sofern nun eine Einigung über die Projekt-Parameter bzw. eine Genehmigung der Stadt Kalkar (Gestattungsvertrag) zum Bauvorhaben erteilt werde, erfolge über einen Zeitraum von ca. zwei bis vier Monaten die Nachfragebündelung (Informationsveranstaltungen u. a.). Die notwendige Teilnehmerquote betrage i. d. R. 40 % der anschließbaren Haushalte, danach würde das offene FttH-Netz ohne Gelder aus Haushaltskassen durch die Deutsche Glasfaser GmbH als privatwirtschaftlicher Investor innerhalb von drei bis vier Monaten gebaut. Insgesamt könnten in den Stadtteilen Kalkar, Altkalkar, Appeldorn, Grieth, Wissel, Hönnepel, Kehrum und Niedermörmter zzgl. der Gewerbegebiete in Kehrum und Niedermörmter über 90 % der Haushalte das Angebot (FttH) der Deutschen Glasfaser GmbH nutzen.

SB Dr. Mörsen merkt an, dass die Deutsche Telekom AG den Ausbau der Breitbandinfrastruktur vorangebracht habe und fragt, welche Möglichkeit Kunden besitzen, die neue Verträge mit der Deutschen Telekom AG abgeschlossen haben, die FttH-Anschlusstechnologie zu nutzen.

Herr Westenberg teilt mit, dass seitens der Deutschen Glasfaser GmbH Wechselpakete angeboten werden (einfacher Wechsel, keine doppelten Kosten).

Es schließt sich eine Diskussion über ggf. sich abzeichnende Wechselprobleme (kostenlose Rufnummernübernahme u. a.), die technische Umsetzung, die Glasfaserprodukte (DGbasis) sowie die optional zubuchbaren Paketerweiterungen und Zusatzoptionen an, an der sich die Ratsmitglieder Kühnen, Kunisch, Vorsitzender Naß und Herrn Westenberg beteiligen.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Der Realisierung einer räumlich möglichst weitgehenden Glasfaserinfrastruktur in der Ausbauvariante "Fibre to the Home (FttH)" im Kalkarer Stadtgebiet durch die Deutsche Glasfaser GmbH wird zugestimmt.
Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen vertraglichen Regelungen zur Kooperation zwischen der Deutschen Glasfaser GmbH und der Stadt Kalkar sollen erarbeitet und geschlossen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über den Fortgang der Planungen und den jeweiligen Sachstand zum Ausbau im Fachausschuss zu berichten.

Rat der Stadt, 03.05.2016

Wortbeitrag


BM Dr. Schulz sagt auf entsprechende Anregung des RM Altenburg zu, dass sich die Verwaltung bei der Erarbeitung der vertraglichen Regelungen zum Ausbau des Glasfasernetzes um eine Einbeziehung auch der Stadtteile in den Außenbereichen - z. B. Emmericher Eyland - bemühen wird.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 21.04.2016 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Der Realisierung einer räumlich möglichst weitgehenden Glasfaserinfrastruktur in der Ausbauvariante "Fibre to the Home (FttH)" im Kalkarer Stadtgebiet durch die Deutsche Glasfaser GmbH wird zugestimmt.

Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen vertraglichen Regelungen zur Kooperation zwischen der Deutschen Glasfaser GmbH und der Stadt Kalkar sollen erarbeitet und geschlossen werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über den Fortgang der Planungen und den jeweiligen Sachstand zum Ausbau im Fachausschuss zu berichten.