6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 073 – Auf dem Behrnen –

  • Beschluss über die vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  • Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlagennummer: 10/230
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 12.05.2016)

Sachverhalt


Für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 073 – Auf dem Behrnen – liegen der Stadt Kalkar im Zusammenhang mit der baulichen Umsetzung des Bebauungsplans Anfragen dahingehend vor, ob das Versickerungskonzept des Plangebietes optimiert werden könne. So haben diverse Eigentümer von Wohngrundstücken und Bauunternehmer Interesse geäußert, eine flexiblere Versickerung (z.B. durch Rigolensysteme anstelle einer Muldenversickerung) auf dem eigenen Grundstück durchzuführen, was bislang aufgrund der Festsetzungen nicht möglich war. Als Begründung wurden die sich an vielen Stellen geänderten Geländehöhen genannt, die aufgrund des damit verbundenen höheren Grundwasserflurabstandes nun auch andere Versickerungstechniken ermöglichen würden.

Im Südwesten des Plangebiets wies das Gelände im Jahr 2005 größte Höhen von 18,3 m ü. NN auf, um nach Nordosten bis auf 16,0 m ü. NN abzufallen. Der höchste, in der Vergangenheit aufgetretene Grundwasserstand wurde mit rd. 15,6 m ü. NN im Südwesten und mit rd. 15,2 m ü. NN im Nordosten angesetzt. Unter diesen Verhältnissen treten im Norden und Nordosten sehr geringe Flurabstände zum Grundwasser auf. Daher wird für diesen Abschnitt nicht die Vorgabe des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (1998) erfüllt, wonach im Bereich von Versickerungsanlagen zumindest ein Flurabstand von mehr als 1,5 m gewährleistet sein muss (s. Anlage 1). Mit zunehmenden Geländehöhen vergrößern sich die Flurabstände nach Südwesten, so dass dort eine Mulden- und in Randbereichen auch eine Rigolenversickerung möglich ist.

Im Zuge der zwischenzeitlich erfolgten Erschließung und Bebauung des Plangebiets fanden Erdarbeiten statt, die zu einer Erhöhung des Geländes führten. Damit veränderten sich die Randbedingungen zur Beurteilung der Versickerungsverhältnisse im südlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes in einem Bereich zwischen der Theodor-Franken-Straße und dem Behrnenweg. Vor diesem Hintergrund beauftragte die Stadtentwicklungsgesellschaft Kalkar GmbH ein Vermessungsbüro damit, anhand der aktuellen Geländehöhen die Beurteilung des Jahres 2005 zu überprüfen. Zur Überprüfung der Grundwasserflurabstände wurde zudem ein weiteres Büro beauftragt. Es stellte fest, dass nun teilweise Flurabstände von mehr als 2 m vorherrschen, die nach MURL (1998) für eine (Rohr- )Rigolenversickerung vorausgesetzt werden. Diese günstigen Verhältnisse ergeben sich für den Abschnitt, der zwischen einer 2 m-Flurabstands-Linie und der Straße „Auf dem Behrnen“ liegt. Dagegen ist nördlich der 2 m-Flurabstands-Linie bis zur Theodor-Franken-Straße aufgrund der vergleichsweise geringen Flurabstände nur eine Muldenversickerung möglich.

Aufgrund der Ergebnisse der Untersuchungen können die bisherigen Festsetzungen nun an die jetzigen Verhältnisse im Plangebiet angepasst werden (s. Anlage 1, 2 und 4).

Die Bebauungsplanänderung ist aus städtebaulicher Hinsicht sinnvoll, da die Versickerungsmöglichkeit sowie die Baufreiheit erweitert werden. Das städtebauliche Konzept wie auch das Versickerungskonzept werden nicht beeinträchtigt, sondern sinnvoll ergänzt.
Da sowohl die Grundzüge des Bebauungsplanes als auch die Baugebietscharakteristik nicht berührt werden und die Änderung der Innenentwicklung dient, kann die Bauleitplanänderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.

In der Sitzung des Rates der Stadt Kalkar am 17.12.2015 wurde die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB als auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB anhand des Planentwurfes der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 073 – Auf dem Behrnen – beschlossen und anschließend durchgeführt. Die ortsübliche Bekanntmachung im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB erfolgte am 07.01.2016 im Amtsblatt Nr. 1 für die Stadt Kalkar.

Dabei wurden die Planunterlagen vom 26.01.2016 bis einschließlich 29.02.2016 im Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt öffentlich ausgelegt, um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen und Stellungnahmen abzugeben. Dabei wurden seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen oder Anregungen vorgebracht.
Darüber hinaus wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Schreiben vom 28.01.2016 gem. § 4a Abs. 2 i. V. mit § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und ihnen Gelegenheit gegeben, sich zu der Bauleitplanung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 073 – Auf dem Behrnen – der Stadt Kalkar zu äußern. Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden u.a. die Themen Hochwasser, Versickerung, Bergbau und Artenschutz diskutiert (s. Anlage 3 z. Ds.). Die Begründung wurde nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange an einigen Stellen geringfügig verändert, wobei die Änderungen nicht als materielle Planänderungen einzustufen sind.

Vor diesem Hintergrund kann nun die vorliegende Bebauungsplanänderung zum Abschluss gebracht werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, sowohl die Beschlüsse über die vorgebrachten Anregungen zu fassen als auch die vorliegende Bebauungsplanänderung festzustellen.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen der Stadt Kosten in Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens und im Rahmen der Erstellung der Bauleitplanänderung.

Die Deckung der Bekanntmachungskosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 090101 – Räumliche Planung und Entwicklung grundstücksbezogener Ordnungsmaßnahmen –. Die Kosten für die Höhenvermessung und die Beurteilung der Versickerungsverhältnisse werden von den Antragstellern getragen.

Beschlussvorschlag


Zu den Anregungen wird – wie in der Anlage 3 zur Drucksache dargestellt – Stellung genommen.

Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 073 – Auf dem Behrnen – wird, wie in den Anlagen 1, 2 und 4 zur Drucksache dargelegt, als Satzung beschlossen.

Zielstellung ist die Aufhebung und Neufestsetzung von Festsetzungen zur Versickerung von Niederschlagswasser im Bereich der Flurstücke Gemarkung Altkalkar, Flur 4, Flurstücke 1733, 1734, 1753, 1755, 1757, 1760, 1774, 1775, 1776, 1777, 1778, 1783, 1784, 1785, 1786, 1791, 1792, 1793, 1797, 1798, 1799, 1802, 1803, 1804, 1886, 1887, 1888, 1889, 1891 und 1892 sowie Teilen der Flurstücke Gemarkung Altkalkar, Flur 4, Flurstücke 1759, 1810, 1812 und 1877 zur besonderen Berücksichtigung der Anforderungen an die Schutzgüter Wasser und Boden.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 21.04.2016

Wortbeitrag


Stadtoberbaurat Sundermann erläutert die Drucksache.

RM Kunisch fragt, ob das Versickerungskonzept des Plangebietes Nr. 073 - Auf dem Behrnen - nicht widersprüchlich zu der Stellungnahme des Landesbüros Naturschutz NRW (LNU-NRW) sei. Hier werde gerade bei langanhaltendem Hochwasser und somit stark veränderten Grundwasserständen auf die Problematik der Ausuferung des Horstergrabens hingewiesen, so dass eine Niederschlagswasserversickerung nicht mehr funktioniere.

Stadtoberbaurat Sundermann antwortet, dass sich die Stellungnahme des LNU-NRW auf den Geltungsbereich sowohl der 5. als auch der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 073 - Auf dem Behrnen - beziehe. Die im Südwesten des Plangebietes gelegenen Grundstücke erfüllen jedoch die Vorgaben des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft, wonach im Bereich von Versickerungsanlagen Mindestabstände zum Grundwasser gewährleistet sein müssen. Dies wurde auch durch das zur Überprüfung der Grundwasserflurabstände beauftragte Büro bestätigt.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Zu den Anregungen wird - wie in der Anlage 3 zur Drucksache dargestellt - Stellung genommen.

Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 073 - Auf dem Behrnen - wird, wie in den Anlagen 1, 2 und 4 zur Drucksache dargelegt, als Satzung beschlossen.

Zielstellung ist die Aufhebung und Neufestsetzung von Festsetzungen zur Versickerung von Niederschlagswasser im Bereich der Flurstücke Gemarkung Altkalkar, Flur 4, Flurstücke 1733, 1734, 1753, 1755, 1757, 1760, 1774, 1775, 1776, 1777, 1778, 1783, 1784, 1785, 1786, 1791, 1792, 1793, 1797, 1798, 1799, 1802, 1803, 1804, 1886, 1887, 1888, 1889, 1891 und 1892 sowie Teilen der Flurstücke Gemarkung Altkalkar, Flur 4, Flurstücke 1759, 1810, 1812 und 1877 zur besonderen Berücksichtigung der Anforderungen an die Schutzgüter Wasser und Boden.

Rat der Stadt, 03.05.2016

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 21.04.2016 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Zu den Anregungen wird - wie in der Anlage 3 zur Drucksache dargestellt - Stellung genommen.

Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 073 - Auf dem Behrnen - wird, wie in den Anlagen 1, 2 und 4 zur Drucksache dargelegt, als Satzung beschlossen.

Zielstellung ist die Aufhebung und Neufestsetzung von Festsetzungen zur Versickerung von Niederschlagswasser im Bereich der Flurstücke Gemarkung Altkalkar, Flur 4, Flurstücke 1733, 1734, 1753, 1755, 1757, 1760, 1774, 1775, 1776, 1777, 1778, 1783, 1784, 1785, 1786, 1791, 1792, 1793, 1797, 1798, 1799, 1802, 1803, 1804, 1886, 1887, 1888, 1889, 1891 und 1892 sowie Teilen der Flurstücke Gemarkung Altkalkar, Flur 4, Flurstücke 1759, 1810, 1812 und 1877 zur besonderen Berücksichtigung der Anforderungen an die Schutzgüter Wasser und Boden.