1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 072 – Kurfürstendamm/ Teilbereich 1

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB
  • Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlagennummer: 10/274
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 01.09.2016)

Sachverhalt


Für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 072 – Kurfürstendamm/ Teilbereich 1 – liegt der Stadt Kalkar im Zusammenhang mit der baulichen Umsetzung des Bebauungsplans eine Anfrage zur Errichtung von mehreren Gebäuden vor.
Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt zur Umsetzung der betreffenden Vorhaben unter anderem ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht fest, um die sich im nördlichen Bereich befindlichen überbaubaren Grundstücksflächen erschließen zu können. Das Bebauungskonzept des Antragstellers an dieser Stelle (Reihenhausbebauung) bedingt jedoch die Eintragung einer Baulast für ein weiteres Geh-, Fahr- und Leitungsrechts im mittleren Bereich des Bebauungsplanes (s. Plan zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 072 – Kurfürstendamm/ Teilbereich 1), welche jedoch bislang mangels einer geeigneten Festsetzung - nach Einschätzung des Kreises Kleve - nicht möglich ist. Zur Umsetzung der geplanten Bauvorhaben ist daher die Festsetzung des zusätzlichen Geh-, Fahr- und Leitungsrechts im mittleren Bereich des Bebauungsplanes Nr. 072 – Kurfürstendamm/ Teilbereich 1 – notwendig. Dazu ist auch eine teilweise Rücknahme der überbaubaren Grundstücksflächen erforderlich.

Das Antragsbegehren ist in städtebaulicher Hinsicht vertretbar, da das ursprüngliche städtebauliche Konzept vollständig beibehalten wird und die bauliche Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 072 – Kurfürstendamm/ Teilbereich 1 – sichergestellt wird. Damit wird die Inanspruchnahme von Freiraum „auf der grünen Wiese“ reduziert und die Innenentwicklung von Altkalkar gefördert. Ebenfalls wird ein städtebaulich wünschenswerter Bebauungszusammenhang entlang der Straße Kurfürstendamm geschaffen. Zur Sicherung eines homogenen Quartiers werden zudem die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 072 – Kurfürstendamm/ Teilbereich 1 – berücksichtigt (s. Anlagen 1 und 2 z. Ds.).

Da sowohl die Grundzüge des Bebauungsplanes als auch die Baugebietscharakteristik nicht berührt werden und die Bebauungsplanänderung der Innenentwicklung dient, kann die Bauleitplanänderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen der Stadt Kosten in Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens und im Rahmen der Erstellung der Bauleitplanänderung.

Die Deckung der Bekanntmachungskosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 090101 – Räumliche Planung und Entwicklung grundstücksbezogener Ordnungsmaßnahmen.

Beschlussvorschlag


Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 072 - Kurfürstendamm/ Teilbereich 1" - wird, wie in den Anlagen 1 und 2 z. Ds. dargestellt, beschlossen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Zielstellung ist die Neufestsetzung von Geh-, Fahr-, und Leitungsrechten sowie die Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen auf den Flurstücken Gemarkung Altkalkar, Flur 7, Flurstücke 71, 296, 297, 298, 299, 300 und 301 zur besonderen Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, der Belange der Wirtschaft sowie der Gestaltung des Ortsbildes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 01.09.2016

Wortbeitrag


Stadtoberbaurat Sundermann erläutert die Drucksache.

RM Kunisch fragt, warum die Kosten, die der Stadt in Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens und im Rahmen der Erstellung der Bauleitplanänderung entstehen, nicht dem Antragsteller auferlegt werden.

Stadtoberbaurat Sundermann teilt mit, dass es sich um eine kleinteilige Bauleitplanänderung handele und auf die Kostenerhebung seitens der Stadt verzichtet werde. Kosten, z. B. für die Erstellung von Planunterlagen, Ausweisung eines neuen Baufensters u. a., werden dem Antragsteller sehr wohl durch eine entsprechend getroffene Vereinbarung (städtebaulicher Vertrag) auferlegt; Verfahrens- und Bekanntmachungskosten könnten dem Antragsteller jedoch nicht auferlegt werden.

RM Kunisch schlägt vor, dass die Verwaltung im Rahmen der Beschlussvorlagenerstellung künftig mitteilt, wieso auf eine Kostenübernahmeregelung verzichtet werde.

SB Dr. Mörsen fragt, warum ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht nicht im Grundbuch eingetragen werde.

Stadtoberbaurat Sundermann antwortet, dass zur Umsetzung der geplanten Bauvorhaben die öffentlich-rechtliche Sicherung des Geh-, Fahr- und Leitungsrechts notwendig sei, dies könne durch die entsprechende Eintragung einer Baulast ins Baulastenverzeichnis erfolgen, um die Erschließung des nördlichen Bereiches des Plangebietes zu sichern.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 072 - Kurfürstendamm/Teilbereich 1" - wird, wie in den Anlagen 1 und 2 zur Drucksache dargestellt, beschlossen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Zielstellung ist die Neufestsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten sowie die Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen auf den Flurstücken Gemarkung Altkalkar, Flur 7, Flurstücke 71, 296, 297, 298, 299, 300 und 301 zur besonderen Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, der Belange der Wirtschaft sowie der Gestaltung des Ortsbildes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

Rat der Stadt, 15.09.2016

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 01.09.2016 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 072 - Kurfürstendamm/Teilbereich 1 - wird, wie in den Anlagen 1 und 2 zur Drucksache dargestellt, beschlossen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Zielstellung ist die Neufestsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten sowie die Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen auf den Flurstücken Gemarkung Altkalkar, Flur 7, Flurstücke 71, 296, 297, 298, 299, 300 und 301 zur besonderen Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, der Belange der Wirtschaft sowie der Gestaltung des Ortsbildes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.