Satzung zur 26. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Kalkar

Vorlagennummer: 10/310
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 09.12.2016)

Sachverhalt


Die Abfallgebühren werden nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) geregelt. § 2 dieses Gesetzes sieht vor, dass Gebühren nur aufgrund einer Satzung erhoben werden können. Benutzungsgebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben werden.

Für die Berechnung der Abfallgebühren ergeben sich für das Jahr 2017 die zwei nachfolgend aufgeführten wesentlichen Veränderungen.

Die Kreis-Klever-Abfallwirtschaft teilte für das Jahr 2017 eine Reduzierung der Deponiekosten im Rahmen des Haus- und Sperrmülls mit. Aufgrund dessen konnte eine Minderung der Abfallgebühren in diesen Bereichen vorgenommen werden.

Demgegenüber steht eine Steigerung der Kosten für die jeweiligen Entsorgungsunternehmen. Diese Kostensteigerung führt zu einer geringeren Gebührensenkung im Rahmen der Restmüllgebühren, sowie einer Erhöhung der Gebühren für Bio- und zusätzliche Papierabfälle.

Finanzielle Auswirkungen


Für das Kalenderjahr 2017 entstehen Gesamtkosten in Höhe von 1.431.267,50 €.

Die Deckung der Kosten erfolgt über die Abfallgebühren gemäß der geltenden Gebührensatzung unter Berücksichtigung von Kostenüber- und Unterdeckungen aus den Vorjahren.

Es ergeben sich somit folgende Gebühren:

Gebührenart Gebühr 2016 Gebühr 2017 Veränderung in %
Einwohnerwert /
Einwohnergleichwert 40,00 € 35,00 € - 12,50 %
120 l-Biogefäß 82,50 € 85,00 € 3,03 %
240 l-Biogefäß 165,00 € 170,00 € 3,03 %
60 l-Restmüllgefäß 42,00 € 39,00 € - 7,14 %
120 l-Restmüllgefäß 84,00 € 78,00 € - 7,14 %
240 l-Restmüllgefäß 168,00 € 156,00 € - 7,14 %
60 l-Restmüllgefäß
(Festgebühr) 63,00 € 60,00 € - 4,76 %
120 l-Restmüllgefäß
(Festgebühr) 114,00 € 107,00 € - 6,14 %
240 l-Restmüllgefäß
(Festgebühr) 218,00 € 205,00 € - 5,96 %
70 l-Restmüllsäcke 6,00 € 6,00 € 0,00 %
770 l-Großbehälter -
wchtl. Entsorgung 1.500,00 € 1.390,00 € - 7,33 %
770 l-Großbehälter -
14-tägl. Entsorgung 712,00 € 660,00 € - 7,30 %
1.100 l-Großbehälter -
wchtl. Entsorgung 2.180,00 € 2.020,00 € - 7,34 %
1.100 l-Großbehälter -
14-tägl. Entsorgung 1.055,00 € 978,00 € - 7,30 %
120 l-Papiergefäß zusätzlich
4-wchtl. Entsorgung 20,00 € 21,50 € 7,50 %
240 l-Papiergefäß zusätzlich
4-wchtl. Entsorgung 25,00 € 27,00 € 8,00 %
770 l-Papiergefäß zusätzlich
4-wchtl. Entsorgung 35,00 € 37,50 € 7,14 %
1.100 l-Papiergefäß zusätzlich
4-wchtl. Entsorgung 43,00 € 46,00 € 6,98 %

Beschlussvorschlag


Die Satzung zur 26. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 08.12.2016

Wortbeitrag


BM Dr. Schulz weist darauf hin, dass die Kalkulation der Gebühren für die Abfallentsorgung nicht der Drucksache beigefügt worden sei und sichert zu, dass diese bis zur Ratssitzung nachgereicht werde.

RM Kunisch fragt, wie hoch die Kreis-Klever-Abfallwirtschaft die Deponiekosten im Rahmen des Haus- und Sperrmülls reduziert habe.

Stadtverwaltungsrat Jaspers antwortet, dass die Deponiekosten aktuell 155,00 € netto je 1.000 Kilogramm bzw. 1 Tonne (t) betragen; vorher lagen die Kosten bei netto 197,00 €/t, sodass die Senkung etwa 50,00 €/t brutto betrage.

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Satzung zur 26. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Kalkar in der Fassung der Anlage zur Drucksache zu beschließen.

Rat der Stadt, 15.12.2016

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.12.2016 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Satzung zur 26. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

Der Text der Änderung ist Anlage 4 dieser Niederschrift; sie ist nur dem Original beigefügt, da der Text Anlage der Beratungsvorlage war.

Ein Ratsmitglied war zum Zeitpunkt der Abstimmung vorübergehend nicht im Ratssaal anwesend.