Satzung zur 12. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Kalkar

Vorlagennummer: 10/311
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 19.12.2016)

Sachverhalt


Die Kosten, die die Stadt für die Entsorgung des Abwassers zu zahlen hat, ergeben sich für das Kalenderjahr 2017 aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens Abwassersammlung.

Hiernach hat die Stadt insgesamt 2.291.182,97 € aufzuwenden, die über Gebühren abzudecken sind. Diese Gebühren sind entsprechend der Kosten zu decken aus

· Schmutzwassergebühren,
· Niederschlagswassergebühren,
· Abwasserbeseitigungsgebühren für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben.

Die Kleineinleiterabgabe in Höhe von 17,90 € pro Person, die von den Inhabern der Kleinkläranlagen, die nicht den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen und abflusslosen Gruben neben der Entsorgungsgebühr zu tragen ist, wird von der Stadt erhoben und über das Sondervermögen Abwasser an das Landesumweltamt weitergeleitet.

Nach Abzug der Kosten des öffentlichen Kanalnetzes und der Kläranlage ist auf die Benutzer für die Grundstücksentwässerung (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) ein Aufwand in Höhe von 41.182,97 € umzulegen.
Die Gebührenbedarfsberechnung ist als Anlage 2 dieser Drucksache beigefügt.

Gegenüber dem Vorjahr sind die Kosten an den Verband insbesondere im Rahmen der Kleinkläranlagen von 9,20 € auf 12,79 € je cbm deutlich gestiegen, sodass diese eine Gebührenerhöhung nach sich zieht.

Bei der Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ergeben sich folgende Anpassungen:
bisher
- bei Kleinkläranlagen
je cbm abgefahrenen Grubeninhaltes 25,04 € 21,38 €

- bei abflusslosen Gruben
je cbm abgefahrenen Grubeninhaltes 10,96 € 10,52 €

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen Kosten für die Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt der Stadt Kalkar.

Die Kosten für die Abwasserbeseitigung werden über die Abwasserbeseitigungsgebühren auf der Grundlage des kommunalen Abgabengesetzes gedeckt.

Beschlussvorschlag


Die Satzung zur 12. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 08.12.2016

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Satzung zur 12. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Kalkar in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache zu beschließen.

Rat der Stadt, 15.12.2016

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.12.2016 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Satzung zur 12. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

Der Text der Änderung ist Anlage 5 dieser Niederschrift; sie ist nur dem Original beigefügt, da der Text Anlage der Beratungsvorlage war.

Ein Ratsmitglied war zum Zeitpunkt der Abstimmung vorübergehend nicht im Ratssaal anwesend.