Satzung zur 27. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren - Straßenreinigungs- und Gebührensatzung -

Vorlagennummer: 10/312
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 19.12.2016)

Sachverhalt


Nach dem Straßenreinigungsgesetz vom 18.12.1975 hat die Stadt die Verpflichtung zur Reinigung der überörtlichen und innerörtlichen Straßen einschließlich der Winterwartung.

Für Anliegerstraßen kann diese Verpflichtung auch auf den Grundstückseigentümer übertragen werden. Mit dieser Übertragung übernimmt der Grundstückseigentümer auch die Haftung bei Schäden wegen mangelhafter Reinigung, im Winter bei Glatteis und bei Schneefall eine besondere Last. Deshalb hat die Stadt den Winterdienst vom Grundsatz her nicht übertragen und führt ihn gemäß Satzung durch.

Aufgrund veralteter Maschinen mussten im Jahr 2016 Neuanschaffungen für den Winterdienst vorgenommen werden. Hierbei fällt insbesondere die Anschaffung eines neuen Lkw’s ins Gewicht. Die daraus resultierenden kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen ergeben einen erhöhten Vorsorgeaufwand in Höhe von 0,09 € je laufenden Meter.

Des Weiteren erhöhten sich die Einsatzkosten des Winterdienstes der Kategorie I um 0,03 € je laufenden Meter sowie um 0,02 € je laufenden Meter aufgrund gestiegener Materialkosten.

Unter Berücksichtigung der Überschüsse aus den Vorjahren erfolgt eine Anpassung der Winterdienstgebühren der Kategorie I um 0,11 € je laufenden Meter und der Kategorie II um 0,10 € je laufenden Meter.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen Kosten für die Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt der Stadt Kalkar.

Die Kosten für die Straßenreinigung innerhalb der geschlossenen Ortslagen werden unter Berücksichtigung eines öffentlichen Anteils satzungsgemäß auf die Benutzer umgelegt. Die Deckung des öffentlichen Anteils erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 16 01 01 - Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen -.

Beschlussvorschlag


Die Satzung zur 27. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 08.12.2016

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Satzung zur 27. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Kalkar in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache zu beschließen.

Ein Ausschussmitglied war zum Zeitpunkt der Abstimmung vorübergehend nicht im Ratssaal anwesend; somit waren zehn Ausschussmitglieder anwesend.

Rat der Stadt, 15.12.2016

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.12.2016 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Satzung zur 27. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

Der Text der Änderung ist Anlage 6 dieser Niederschrift; sie ist nur dem Original beigefügt, da der Text Anlage der Beratungsvorlage war.