Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Gemeindesteuern der Stadt Kalkar (Hebesatzsatzung)

Vorlagennummer: 10/321
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 19.12.2016)

Sachverhalt


Das Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) für das Jahr 2017 sieht vor, die fiktiven Steuersätze, die im Rahmen des Finanzausgleichs bei der Ermittlung der Einnahmekraft (Steuerkraft) der Gemeinde zugrunde gelegt werden, in der gleichen Höhe wie im GFG 2016 zu belassen:

Grundsteuer A von 217 v. H.
Grundsteuer B von 429 v. H.
Gewerbesteuer von 417 v. H.

Die Stadt Kalkar hat die Gemeindesteuern bereits durch die Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Kalkar am 04.04.2016 wie folgt beschlossen:

Grundsteuer A von 250 v. H. (wie bisher)
Grundsteuer B von 429 v. H.
Gewerbesteuer von 417 v. H.

Zur Ermittlung der Steuerkraft der Kommunen für den Finanzausgleich werden fiktive Hebesätze herangezogen, um vorab regionale Unterschiede zu nivellieren.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.01.2016 war seitens der Fraktion Forum unter dem Tagesordnungspunkt 2 der Antrag auf Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer B auf 575 v. H. und der Gewerbesteuer auf 399 v. H. gestellt worden mit dem Beschluss, über diesen Antrag erst im Rahmen der Aufstellung einer Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2016 zu beraten.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18.06.2016 den Vorschlag der Verwaltung, den Hebesatz rückwirkend zum 01.01.2016 auf 499 v. H. zu erhöhen (DS 10/240), abgelehnt. Weiter bestand Einvernehmen, das Thema Realsteuerhebesätze zu vertagen und es im Zusammenhang mit den Sparvorschlägen der Verwaltung beraten.

Zwischenzeitlich hat eine Beratung und Beschlussfassung zu einer auf Beschluss des Rates vom 17.12.2015 seitens der Verwaltung vorgelegten Drucksache zur Beantwortung einer „Anfrage zur möglichen Verbesserung der städtischen Haushaltssituation“ (DS 10/272) stattgefunden.

In seiner Sitzung am 15.09.2016 hat der Rat der Stadt unter anderem beschlossen, den Themenbereich Gebäudemanagement weiter zu verfolgen, ebenso die weiteren Prüfungsfelder Überprüfung des städtischen Angebots im Bereich Kultur und Tourismus, Personalkostencontrolling und Stadtentwicklungsgesellschaft.

Hingegen wurde eine weitere Verfolgung sämtlicher in der Drucksache als Einzelmaßnahmen vorgestellten Themen abgelehnt, insbesondere auch die im aktuellen Haushalt explizit ausgewiesenen Zuschüsse an Dritte.

Das Gesamtvolumen dieser Einzelmaßnahmen beträgt rd. 216.000,00 €. Aus der Beratung wurde deutlich, dass diese Einzelmaßnahmen als wichtige Unterstützung der Bürgerschaft ausdrücklich erhalten bleiben sollen.

Die Beibehaltung dieser Aufwendungen trägt jedoch ebenfalls zur Verstetigung des strukturellen Defizits bei.

Zwischenzeitlich hat die Verwaltung die Bearbeitung der weiter zu verfolgenden Themen, insbesondere den Aufbau eines Gebäudemanagements weiter intensiviert. Hierbei wird immer deutlicher, dass eine erfolgreiche Umsetzung mit den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen nicht möglich ist.

Um hier jedoch die mit dem Gebäudemanagement anvisierten Sparziele nicht zu gefährden, ist ein mindestens für die Projektphase höherer personeller und finanzieller Einsatz erforderlich.

Aus diesen Gründen hält die Verwaltung an der Notwendigkeit einer Steuererhöhung als einem Baustein neben den beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen fest. Eine kurzfristige Erhöhung minimiert zudem das Risiko, die Kriterien für einen genehmigungsfähigen Haushalt nicht erfüllen zu können und somit in die förmliche Haushaltssicherung zu geraten. Die Maßnahmen, die im Rahmen der förmlichen Haushaltssicherung zu ergreifen sind, sind jedoch deutlich drastischer als der seitens des Rates eingeschlagene Konsolidierungsweg und führen ihrer Eigenart nach oftmals auch zur Behinderung struktureller Konsolidierungsmaßnahmen.

Eine Veränderung des Hebesatzes der Grundsteuer B führt je Punkt zu einer Ergebnisveränderung in Höhe von ca. 4.500,00 €.

Eine Veränderung des Hebesatzes der Gewerbesteuer führt je Punkt zu einer Ergebnisveränderung in Höhe von ca. 8.500,00 €.

Die Verwaltung schlägt hier allerdings vor, lediglich eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B vorzunehmen. Hinsichtlich der Gewerbesteuer bezweifelt die Verwaltung, dass sich aus der individuellen Senkung um lediglich 18 v. H., auf städtischer Seite gleichbedeutend mit einer Ertragssenkung von rd. 150.000,00 € ist, signifikante Effekte für eine intensivere Gewerbeansiedlung erzielen lassen. Beispiele aus anderen Städten - wie beispielsweise Monheim - lassen sich nur begrenzt heranziehen, da die Kalkarer Rahmenbedingungen zum einen bezüglich der geografischen Lage, aber auch im Vergleich mit Hebesätzen benachbarter Kommunen deutlich andere sind. Eine Hebesatzsenkung, die aus Sicht der Verwaltung eine ansiedlungsfördernde Wirkung entfaltet, wäre angesichts der daraus resultierenden Einnahmeverluste bei der Stadt nicht zu kompensieren.

Von einer weiteren moderaten Erhöhung der Gewerbesteuer, die ebenfalls bei den Schlüsselzuweisungen unberücksichtigt bliebe, rät die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt jedoch ebenfalls ab, da durch eine angestrebte Grundsteuer B-Erhöhung nicht nur Privathaushalte, sondern auch Gewerbebetriebe belastet würden und damit eine flächendeckende solidarische Lastenverteilung gewährleistet wäre.

Hinsichtlich der Grundsteuer B sind die zu erwartenden Mehreinnahmen (voraussichtlich ca. 500.000,00 € bis 700.000,00 €, je nach konkreter Festlegung eines erhöhten Hebesatzes) aus Sicht der Verwaltung zunächst ausreichend, um die Rahmenbedingungen für eine zukunftsorientierte Haushaltskonsolidierung zu stabilisieren. Hier gilt es dann aber, vor einer weiteren Belastung neben der weiteren wirtschaftlichen Optimierung kommunaler Geschäftsprozesse auch Entscheidungen über eine angemessene Reduzierung städtischer Dienstleistungen und kommunaler Infrastruktur zu treffen, die zu einer nachhaltigen Kostensenkung im städtischen Haushalt führen, oder alternative, stärker nutzerorientierte Finanzierungen zu finden.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen Kosten im Rahmen des für Satzungen üblichen Bekanntmachungsverfahrens.

Die Deckung der Bekanntmachungskosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 01 03 01 - Haushaltswirtschaft -.

Beschlussvorschlag


Die Hebesatzsatzung wird in der Fassung der Anlage zur Drucksache beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 08.12.2016

Wortbeitrag


Nachdem BM Dr. Schulz die Drucksache erläutert, erklärt RM Altenburg, dass die Fraktion Forum Kalkar an den im Januar dieses Jahres gestellten Antrag, den Steuersatz der Grundsteuer B auf 575 v. H. zu erhöhen, festhalte. Den Antrag, den Steuersatz für die Gewerbesteuer auf 399 v. H. zu senken, habe die Fraktion bereits zurückgezogen. Um die finanziellen Mehrbelastungen der Stadt zu kompensieren sei es aber zusätzlich zwingend notwendig, weitere Konsolidierungsmaßnahmen zu betreiben, um das strukturelle Defizit zu senken. Die Gemeindeordnung sehe zudem im Sinne einer Generationengerechtigkeit das unbedingte Verschuldungsverbot vor. Die Fraktion Forum Kalkar unterstütze daher auch eine Anhebung des Steuersatzes der Grundsteuer B auf mehr als 575 v. H..

RM Gulan führt daraufhin aus, dass in der Drucksache ein Vorschlag zur Erhöhung des Steuersatzes der Grundsteuer A fehle. Eine Erhöhung des Steuersatzes der Grundsteuer B werde dazu führen, dass viele Personen aus Kalkar wegziehen. Daher sei nur eine moderate Erhöhung des Steuersatzes der Grundsteuer B vertretbar.

Auf Nachfrage von BM Dr. Schulz erklärt RM Gulan, dass er unter einer "moderaten Erhöhung" eine Anhebung des Steuersatzes auf 499 v. H. verstehe.

Für die CDU-Fraktion erläutert RM Leusch, dass sich die Fraktion nicht einer Diskussion um eine Steuererhöhung verschließe. Daher werde sie einer moderaten Anhebung des Steuersatzes der Grundsteuer B zustimmen, sofern andere Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen konkretisiert und zumindest visionär mit Zahlen zum Einsparungspotential belegt werden. Einer Änderung des Steuersatzes der Gewerbesteuer werde die CDU-Fraktion nicht zustimmen. Ebenso sei der aktuelle Steuersatz der Grundsteuer A von 250 v. H. ausreichend.

Es schließt sich eine Diskussion zwischen den Ratsmitgliedern Kühnen und Boßmann sowie Stadtverwaltungsrat Jaspers an, in der die Eigenheiten der Grundsteuer A, die Konkretisierung der möglichen Einsparpotentiale, die Notwendigkeit von Steuererhöhungen und das Steuersatzniveau umliegender Kommunen thematisiert werden.

Anschließend erklärt RM Schwaya, dass die SPD-Fraktion einer Anhebung des Steuersatzes der Grundsteuer B auf 550 v. H. zustimmen würde. Als Bedingung hierfür solle aber der Steuersatz der Gewerbesteuer auf 430 v. H. bis 450 v. H. erhöht werden; Gewerbeansiedlungen seien hierdurch jedenfalls nicht gefährdet. Der Steuersatz der Grundsteuer A solle unverändert bestehen bleiben.

Wirtschaftsförderer Dr. Ketteler entgegnet, dass bei Neuansiedlungen durchaus höhere Gewerbesteuersätze hindernd wirken können. Insoweit spiele die Gewerbesteuer bei der Vermarktung der freien Gewerbeflächen eine erhebliche Rolle.

RM Wenten erklärt, dass eine Anhebung des Steuersatzes der Grundsteuer B auf 575 v. H. in Ordnung sei; jedoch erwarte die FBK-Fraktion von der Verwaltung ebenfalls eine Konkretisierung der Einsparpotentiale.

Für die Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" legt RM Kunisch dar, dass die Fraktion eine Steuererhöhung mit trage, wenn gleichzeitig ansatzweise umsetzbare Einsparungen durch die Verwaltung präsentiert werden. Sollte die Verwaltung entsprechende Zahlen nicht liefern, werde die Fraktion einer Steuererhöhung nicht zustimmen.

Anschließend entsteht eine Aussprache zwischen den Ratsmitgliedern Altenburg, Kühnen, Boßmann, Kunisch, Leusch und Schwaya sowie BM Dr. Schulz und Stadtverwaltungsrat Jaspers über die Erwartungshaltung an die Verwaltung, Zahlen zu Einsparpotentialen zu nennen, den gegenseitigen Umgang von Rat und Verwaltung sowie Personalkosteneinsparungen, an dessen Ende RM Schwaya vorschlägt, die Sitzung zu unterbrechen.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, die Sitzung für fünf Minuten zu unterbrechen.

Nach Wiederaufnahme der Beratungen erklärt RM Kunisch, dass sich die Fraktionen nochmal zusammensetzen werden, um einen gemeinsamen Beschluss für die kommende Sitzung des Rates zu erarbeiten. Insofern werde der Haupt- und Finanzausschuss keine Empfehlung an den Rat geben.

Hiergegen werden keine Widersprüche erhoben.

Rat der Stadt, 15.12.2016

Wortbeitrag


BM Dr. Schulz berichtet von den Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses.

Anschließend schlägt RM Altenburg vor, über die Erhöhung der Steuersätze der Grundsteuer A, Gewerbesteuer und Grundsteuer B in dieser Reihenfolge einzeln abzustimmen.

Es schließt sich eine Diskussion zwischen den Ratsmitgliedern Pageler, Gulan, Leusch, Altenburg, Kunisch, Schwaya, Kühnen, Wenten, Wolters und Mosler insbesondere über die Instrumentalisierung der Steuererhöhungsdebatte als Wahlkampfthema, die Höhe einer angemessenen Steuererhöhung, die finanzielle Lage der Stadt, die Anforderungen an Einsparvorschlägen der Verwaltung sowie die zukünftige Höhe der einzelnen Steuersätze an, in der die Erhöhung der Steuersätze der Grundsteuer A auf 260 v. H. und der Gewerbesteuer auf 425 v. H. vorgeschlagen werden.

Nachdem RM Naß einen Antrag auf Schluss der Rednerliste und Schluss der Aussprache stellt, gibt BM Dr. Schulz die bereits vorliegenden Wortmeldungen bekannt.

In den darauf folgenden Wortmeldungen der Ratsmitglieder Gulan, Schwaya und Altenburg werden die Konsolidierungsbemühungen der Verwaltung, etwaige finanzielle Auswirkungen der Erhöhung der Steuersätze sowie mögliche Auswirkungen ausbleibender Steuersatzerhöhungen thematisiert.

Daraufhin verweist BM Dr. Schulz auf den Vorschlag des RM Altenburg, einzeln über die Erhöhung der Steuersätze der Grundsteuer A, Gewerbesteuer und Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2017 in dieser Reihenfolge abzustimmen, und regt an, diesem Vorschlag zu folgen.

Hiergegen erheben sich keine Einwände seitens des Rates.

Beschluss


BM Dr. Schulz lässt zunächst über die Erhöhung der Grundsteuer A auf 260 v. H. abstimmen.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei 13 Gegenstimmen:

Der Steuersatz für die Grundsteuer A wird ab dem 01.01.2017 auf 260 v. H. festgesetzt.

Anschließend lässt BM Dr. Schulz über die Erhöhung der Gewerbesteuer auf 425 v. H. abstimmen.

Der Rat beschließt mehrheitlich bei 13 Gegenstimmen:

Der Steuersatz für die Gewerbesteuer wird ab dem 01.01.2017 auf 425 v. H. festgesetzt.

Zuletzt verweist BM Dr. Schulz auf die im Raum stehenden Anträge der Fraktion Forum Kalkar sowie der SPD- und CDU-Fraktion, den Steuersatz für die Grundsteuer B auf 575 v. H., 550 v. H. bzw. 499 v. H. anzuheben und stellt fest, dass der Antrag der Fraktion Forum Kalkar, den Steuersatz auf 575 v. H. anzuheben, der weitestgehende ist. Daher lässt sie über diesen Antrag zuerst abstimmen.

Nach Zählung der Handzeichen gibt BM Dr. Schulz bekannt, dass 16 Ja-Stimmen und 16 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung abgegeben wurden. Sie stellt fest, dass aufgrund der Stimmengleichheit der Antrag als abgelehnt gilt.

Anschließend stellt BM Dr. Schulz den weniger weitgehenden Antrag der SPD-Fraktion, den Steuersatz der Grundsteuer B auf 550 v. H. anzuheben, zur Abstimmung.

Der Rat beschließt mehrheitlich bei 14 Gegenstimmen:

Der Steuersatz für die Grundsteuer B wird ab dem 01.01.2017 auf 550 v. H. festgesetzt.

Die entsprechende Hebesatzsatzung wird damit in der Fassung der Anlage 7 dieser Niederschrift beschlossen.