6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 063 "Appeldorn-Ost"

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
  • Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlagennummer: 10/326
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 14.03.2017)

Sachverhalt


Der Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Appeldorn, Flur 6, Flurstück 733 hat bei der Verwaltung der Stadt Kalkar beantragt, ein seit 1998 an der Gemeindestraße "Leegtal" festgesetztes Baufenster zu verschieben. Die derzeitige Lage lässt eine Bebauung nach den Vorstellungen des Eigentümers nicht zu, da die aktuell festgesetzten Baugrenzen den südlichen Teil des hinteren Grundstücksbereichs überdecken; der Neubau soll weiter nördlich entstehen. Der Änderungsbereich stellt ein Teilgebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 063 "Appeldorn-Ost" dar.

Aus städtebaulicher Sicht bestehen zu dieser beabsichtigten, kleinteiligen Änderung des Bebauungsplanes keine Bedenken. Sie begünstigt eine wünschenswerte Grundstücksbebauung und Nachverdichtung innerhalb des bestehenden und planungsrechtlich gesicherten Siedlungsbereiches. Die Grundzüge der Planung werden durch die beantragte Änderung nicht berührt. Daher kann das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewandt werden. Von den frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichts wird daher abgesehen.

Entwurfsbegründung, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und geänderte Planzeichnung sind dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 bis 3 beigefügt. Basierend auf diesen Grundlagen können die Beschlüsse zur Einleitung des Änderungsverfahrens (Aufstellungsbeschluss) und zur Durchführung der Beteiligungsverfahren gefasst werden.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen der Stadt Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des gesetzlich geregelten Bauleitplanänderungsverfahrens. Die Deckung der Bekanntmachungskosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 090101 – Räumliche Planung und Entwicklung grundstücksbezogener Ordnungsmaßnahmen. Sämtliche Aufwendungen für die Erstellung der Planungsunterlagen werden vom Antragsteller erbracht.



Beschlussvorschlag


Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 063 "Appeldorn-Ost" wird, wie in den Anlagen 1 bis 3 zur Drucksache dargestellt, beschlossen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und über die Durchführung der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Zielstellung ist die Aufhebung und Neufestsetzung von Baugrenzen sowie die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes im Bereich des Grundstücks Gemarkung Appeldorn, Flur 6, Flurstück 733 zwecks Berücksichtigung der Belange der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und der Innenentwicklung.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 16.02.2017

Wortbeitrag


Stadtoberbaurat Sundermann erläutert die Drucksache.

Vorsitzender Naß fragt nach der gepunkteten Linie in der Planzeichnung.

Stadtoberbaurat Sundermann antwortet, dass es sich hierbei um eine sogenannte "Knödellinie" (Planzeichen 15.14 der Planzeichenverordnung) zur Trennung unterschiedlicher Nutzungen handele.

Vorsitzender Naß weist auf die Parkplatzsituation hin.

Stadtoberbaurat Sundermann sagt, dass Parkflächen auf dem künftig unbebauten Teil des Grundstückes angesiedelt werden sollen.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 063 "Appeldorn-Ost" wird, wie in den Anlagen 1 bis 3 zur Drucksache dargestellt, beschlossen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und über die Durchführung der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Zielstellung ist die Aufhebung und Neufestsetzung von Baugrenzen sowie die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes im Bereich des Grundstücks Gemarkung Appeldorn, Flur 6, Flurstück 733 zwecks Berücksichtigung der Belange der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und der Innenentwicklung.

Rat der Stadt, 02.03.2017

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 16.02.2017 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 063 "Appeldorn-Ost" wird, wie in den Anlagen 1 bis 3 zur Drucksache dargestellt, beschlossen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und über die Durchführung der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Zielstellung ist die Aufhebung und Neufestsetzung von Baugrenzen sowie die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes im Bereich des Grundstücks Gemarkung Appeldorn, Flur 6, Flurstück 733 zwecks Berücksichtigung der Belange der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und der Innenentwicklung.