Umstrukturierung der Nutzungen in den Gebäuden des Schulzentrums Kalkar

  • Vorstellung des konkretisierten Nutzungskonzepts und Beschluss zur Standortverlagerung der Josef-Lörks-Grundschule
Vorlagennummer: 10/341
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 10.02.2017)

Sachverhalt


Der Schul-, Jugend- und Sportausschuss des Rates der Stadt Kalkar hat in seiner Sitzung am 23.08.2016 einstimmig beschlossen, dass die Planung zur Verlagerung der Josef-Lörks-Grundschule in den Neubautrakt des Gymnasiums fortgeführt werden soll. Grundlage für diesen Beschluss war das seitens des Architekturbüros Ader & Kleemann vorgestellte Konzept zur Umstrukturierung der Nutzungen in den Gebäuden des Schulzentrums Kalkar. Demnach soll die Grundschule in den Neubautrakt des Jan-Joest-Gymnasiums und die Nutzungen im Neubautrakt in die ehemalige Hauptschule verlegt werden. Die Grobkostenschätzung für diese Maßnahmen belief sich auf ca. 1.287.800,00 €. Nach der Beschlussfassung wurden diverse Abstimmungsgespräche mit den Schulleitungen geführt, Bestandsaufnahmen vor Ort vorgenommen und seitens des Architekturbüros daraus resultierend eine überarbeitete Entwurfsplanung erstellt, die in der Sitzung des Fachausschusses vorgestellt wird.
Neben der eigentlichen Verlagerung der Grundschule an den neuen Standort sowie der damit verbundenen Verlegung von Räumlichkeiten des Gymnasiums in das ehemalige Hauptschulgebäude haben sich nun im Vergleich zu der am 23.08.2016 vorgestellten Planung folgende, relevante Änderungen ergeben, die mit den betroffenen Schulleitungen einvernehmlich erörtert wurden. Abweichend von der bisherigen Absicht, den Betrieb des Offenen Ganztags (OGS) der Grundschule Kalkar in dem Gebäude der historischen Grundschule an der "Bollwerkstege" abzubilden, soll diese Nutzung nun unmittelbar angrenzend an den neuen Grundschulstandort im Untergeschoss des Gymnasiums realisiert werden. Vorteil dieser Variante ist somit die dann vorhandene räumliche Nähe der OGS zur künftigen Grundschule. Durch eine mit Grundrissänderungen verbundene Umorganisation von Raumnutzungen des Gymnasiums im ehemaligen Hauptschulgebäude sowie im sog. "Musischen Trakt" wird es möglich sein, die durch die OGS beim Gymnasium verursachte Flächenreduzierung (ca. 270 m²) ansatzweise zu kompensieren.
Darüber hinaus kann der weiterreichende Bedarf des Gymnasiums durch die Nutzung von Räumen in dem historischen Grundschulgebäude an der "Bollwerkstege" gedeckt werden. Im Wesentlichen sollen in diesem Gebäude nun die Raumansprüche der Realschule (einschl. Koch- und Werkunterricht) gedeckt werden. Die Erreichbarkeit dieses eigenständigen Gebäudes ist für Schüler der Sekundarstufe I und II gut möglich. Für die Stadt bietet sich der Vorteil, dass nach Abbruch der nicht mehr benötigten Grundschulgebäude ein größerer Anteil an Bruttobauland zur Verfügung steht, da für die Nutzung durch die weiterführenden Schulen im Vergleich zur bisher an dieser Stelle beabsichtigten OGS keine Außenbereiche als Bewegungs- und Spielflächen benötigt werden; zudem werden dadurch mögliche Emissionskonflikte zwischen Schulbetrieb und künftigen (Wohn-)Nutzungen minimiert. Mehrkosten, die durch diese funktional vorteilhafte Variante entstehen (s. Punkt 2) können durch den Gewinn von mehr Bruttobauland teilweise kompensiert werden.
Der bisher für den Koch- und Werkunterricht der Realschule vorgesehene Bereich des heutigen KOT-Jugendheims im Untergeschoss der Realschule soll in diesem Zusammenhang nicht in das aktuelle Umstrukturierungskonzept eingebunden werden; er steht als Raumreserve für künftige, momentan nicht vorhersehbare (Schul-)Entwicklungen grundsätzlich zur Verfügung. Aufgrund seiner Flächengröße ist er allerdings nicht geeignet, sowohl Räume für den Koch- und Werkunterricht der Realschule als auch Räume für gymnasiale Oberstufe anzubieten.
Im Zuge der Planung wurde auch das Thema „Inklusives Schulsystem“ bauseits geprüft; die Errichtung von zusätzlichen Rampen im und am Gebäude sowie der Bau einer behindertengerechten WC-Anlage im Untergeschoss des "Musischen Traktes" ist nun in der Planung vorgesehen. Die Beschaffenheit des vorhandenen „Lastenaufzuges“ im Übergang zum "Musischen Trakt" des Gymnasiums wurde ebenfalls mit dem Ergebnis geprüft, dass dieser den Ansprüchen von behinderten Menschen nicht entspricht. Da eine „einfache Ertüchtigung" im Hinblick auf eine barrierefreie Nutzung nicht möglich ist, wäre ein vollständiger Rück- und Neubau erforderlich. Die Kosten hierfür werden auf ca. 101.000 € geschätzt und sind in der aktuellen Haushaltssatzung nicht veranschlagt.
Neben der Entwurfsplanung liegt nun auch mit Datum vom 09.02.2017 die aktualisierte Kostenberechnung zu dem zuvor geschilderten Konzept der Umstrukturierung (ohne Aufzug) mit folgenden Bruttokosten (einschl. Nebenkosten) vor:
- Umbau ehemaliger Gymnasialbereich für die Grundschule: 596.372,16 €
- Umbau ehemaliger Hauptschulbereich für das Gymnasium: 657.502,60 €
- Umbau ehemalige Grundschule für Realschule: 182.930,75 €
Gemäß der Beschlussfassung vom 23.08.2016 werden die zuständigen politischen Gremien der Stadt nach Erstellung der Entwurfsplanung und einer Kostenberechnung abschließend über die Standortverlagerung entscheiden. Aus Sicht der Verwaltung kann auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung, die die Machbarkeit einer flächenreduzierenden Umstrukturierung der Nutzungen in den Gebäuden des Schulzentrums durch Verlagerung der Josef-Lörks-Grundschule in den Neubautrakt des Gymnasiums bestätigt, beschlossen werden.
Durch das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ des Landes NRW werden - aufgeteilt auf 4 Jahre - Gelder zur Verbesserung der schulischen Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Der Stadt Kalkar stehen aus dem Förderprogramm 1.160.066 € zur Verfügung; somit jährlich jeweils 290.017 €; eine Übertragung von Geldern in ein Folgejahr ist nicht möglich. Diese finanziellen Rahmenbedingungen, aber auch eine realistische Einschätzung zum künftigen Bauzeitenplan lassen eine Durchführung der Baumaßnahmen zur Umstrukturierung der Nutzungen im Schulzentrum, verteilt auf die Jahre 2017 und 2018, als sinnvoll erscheinen. Demnach könnten ca. 40 % der im Zuge der Kostenberechnung ermittelten Gelder durch die Förderung gedeckt werden; Maßnahmen – wie der Anbau eines neuen Aufzuges oder die Optimierung der IT-Infrastruktur – lassen sich zudem in den Jahren 2019/2020 finanziell besser darstellen. Weitere Einzelheiten zur Finanzierung sind dem Punkt 2 dieser Drucksache "Kosten und Deckung der Kosten" zu entnehmen.

Finanzielle Auswirkungen


Resultierend aus der erstellten Entwurfsplanung zur Umstrukturierung der Nutzungen in den Gebäuden des Schulzentrums Kalkar werden die Realisierungskosten mit insgesamt 1.436.805,52 € (brutto, inkl. Nebenkosten) berechnet. Aufwendungen sind im Nachtragshaushalt 2016 in den Produkten 030101(Grundschule Kalkar), 0301320 (Realschule) und 030130 (Gymnasium) veranschlagt worden. Bei diesen Produkten stehen aktuell noch die finanziellen Mittel wie folgt zur Verfügung:

03 01 01 Grundschule Kalkar, Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Aufwendungen für den Umbau des Gymnasiums zur Nutzung als Grundschule: 508.381,45 €

03 01 01 Grundschule Kalkar, Projekt 7000268
Zaunanlage Gymnasialtrakt (künftig GS): 13.000,00 €

03 01 20 Realschule, Projekt 7000258
Umbau Kellergeschoss für Werkraum und Schulküche: 159.113,93 €

03 01 30 Gymnasium, Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Umbau-, Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen;
Trockenlegung des Kellergeschosses im ehem. Hauptschulgebäude: 508.924,94 €

03 01 30 Gymnasium, Projekt 7000269
Rettungsweg ehem. Hauptschule: 56.000,00 €

Da in den ermittelten Realisierungskosten der Ansatz für die Planungskosten enthalten ist und diese bereits zu einem Anteil von 41.579,70 € beauftragt wurden (Ingenieurleistungen Planung und Brandschutz), stehen mit der aktuell vorhandenen Summe von 1.245.420,30 € nach jetzigem Kenntnisstand finanzielle Mittel zur Durchführung des Umstrukturierungskonzeptes in Höhe von 149.805.50 € nicht zur Verfügung.

Beschlussvorschlag


Einer Umstrukturierung der Nutzungen in den Gebäuden des Schulzentrums Kalkar wird - wie im Sachverhalt der Drucksache geschildert - zugestimmt. Bei Bedarf werden fehlende Haushaltsmittel in Höhe von ca. 149.800,00 € - unter gleichzeitiger Inanspruchnahme der finanziellen Mittel aus dem Förderprogramm "Gute Schule 2020" - im Haushaltsjahr 2018 bereitgestellt.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Schul-, Jugend- und Sportausschuss, 14.02.2017

Wortbeitrag


Stadtoberbaurat Sundermann erläutert eingehend die vorliegende Drucksache. Es handle sich bei der jetzt zum dritten Mal vorgestellten Planung um einen laufenden Prozess, der in Abstimmung mit den Schulleitungen immer weiterentwickelt wurde. Jetzt sei eine Lösung gefunden worden, die allen Belangen gerecht wird.

Anschließend erläutert Architekt Ader eingehend anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage 1 zur Niederschrift), die vorgesehene Planung. Er führt aus, dass die jetzt vorgestellten Pläne eine wesentliche Änderung beinhalten. So sei der Bereich der Offenen Ganztagsschule (OGS) jetzt im ehemaligen „Anti-Pfusch-Raum“ im Untergeschoss des jetzigen Gymnasiums geplant worden. Der Vorteil sei hier, dass die Grundschüler nicht mehr die Straße queren müssen, um zu den vorher geplanten OGS-Räumlichkeiten im alten Grundschulgebäude zu gelangen. Der Ausgang der neu geplanten OGS-Räumlichkeiten führe direkt auf den Schulhof der Grundschule. Im Bereich der OGS sei auch eine Küchenzeile vorgesehen.

Darüber hinaus könne der weiterreichende Bedarf des Gymnasiums durch die Nutzung von Räumen im alten Grundschulgebäude gedeckt werden.

Außerdem sollen im alten Grundschulgebäude nun die Raumansprüche der Realschule (einschl. Koch- und Werkunterricht) gedeckt werden. Die Erreichbarkeit dieses eigenständigen Gebäudes sei für Schüler der Sekundarstufe I und II gut möglich.

Architekt Ader führt weiter aus, dass im ehemaligen Hauptschulgebäude für das Gymnasium im Untergeschoss ein behindertengerechtes WC eingerichtet werde. In der ehemaligen Grundschule sollen die Toilettenanlagen wieder hergestellt werden.

Bezüglich des vorgesehenen Terminplanes führt Architekt Ader aus, dass nach dem Ratsbeschluss die Vergaben bis zu den Sommerferien erfolgen sollen, so dass während der Sommerferien der Umbau der ehemaligen Hauptschule erfolgen könne. Hier seien vorwiegend die Erneuerung von Fußböden, Versetzung von Wänden und der Einbau von neuen Toilettenanlagen geplant.

Vor den Weihnachtsferien könne das Gymnasium dann umziehen, dessen alte Räume anschließend für die Grundschule umgebaut werden sollen. Die Landesmittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ müssen anteilig noch in 2017 ausgegeben werden. Diese Mittel seien nicht auf das Folgejahr übertragbar.

SB Kösters fragt, wie die Planung bzgl. der Kellerräume in der Realschule (jetziges KOT-Jugendheim) aussehe.

Architekt Ader führt aus, dass bislang die Räume noch dem KOT-Jugendheim zur Verfügung stehen. Hier könnten später Ausweichräume entstehen. Bislang sei noch keine konkrete Nutzung geplant.

SB Aymans freut sich darüber, dass sich alle Anregungen aus den letzten Sitzungen des Schul-, Jugend- und Sportausschusses in den jetzt vorgelegten Planungen wiederfinden. Er begrüßt insbesondere, dass durch die Verlagerung des OGS-Bereiches in die neu geplante Grundschule keine Straßenquerung der Grundschüler erforderlich sei.

SB Kösters fragt danach, ob der geplante Umbau behindertengerecht durchgeführt werde.

Architekt Ader antwortet, dass lediglich ein behindertengerechtes WC im Erdgeschoss des zukünftigen Gymnasiums geplant sei. Angebote für einen Aufzug seien eingeholt worden. Dieser werde sich evtl. im Rahmen des Förderprojektes „Gute Schule 2020“ ab dem Jahr 2019/2020 realisieren lassen.

SB Kösters fragt die Schulleitungen, wie viel inklusive Schüler die Kalkarer Schulen besuchen.

Oberstudiendirektorin Janßen gibt an, dass am Jan-Joest-Gymnasium eine rollstuhlabhängige Schülerin beschult werde, welche die Klassen- und Toilettenräume im Erdgeschoss nutzen könne.

RM Pageler fragt danach, ob schwerbehinderte Lehrer am Jan-Joest-Gymnasium beschäftigt seien.

Diese Frage wird von Oberstudiendirektorin Janßen bejaht.

RM Pageler teilt mit, dass er auf Nachfrage erfahren habe, das es vom Integrationsamt in Köln für schwerbehinderte Lehrer Fördermittel gäbe, für Schüler allerdings nicht. Nach seiner Auffassung könnten zusätzliche Mittel beim Integrationsamt beantragt werden.

Stadtbaurat Sundermann sagt diesbezüglich eine Prüfung zu.

RM Boßmann fragt, ob eine Digitalisierung der Schulen vorgesehen sei und ob nach dem Umbau noch mit weiteren Sanierungsarbeiten (z.B. Heizung) zu rechnen sei.

Architekt Ader antwortet, dass im Rahmen der Umbauarbeiten die notwendige digitale Infrastruktur vorgesehen sei. Er gehe nicht von notwendigen Reparaturen in den nächsten Jahren aus.

RM van de Löcht hält die vorgestellte Planung für gut durchdacht und schlüssig. Auch er halte die neu geplante OGS im alten Gymnasialgebäude für sehr begrüßenswert, da die Kinder die Straße nicht mehr queren müssen. Dieses Konzept solle dem Rat vorgeschlagen werden.

SB Kösters fragt, ob es Bedarfe für eine Mensa gäbe.

Architekt Ader antwortet, dass weiterhin – wie bisher auch schon - eine Küche für den OGS-Bereich geplant sei. Das vorhandene Bistro-Café werde in die ehemalige „Ochsenburg“ verlegt. Eine Mensa sei nicht geplant.

BM Dr. Schulz merkt an, dass die Cafeteria völlig ausreiche, da es sich bei beiden weiterführenden Schulen um Halbtagsschulen handle.

Rektor Bobe gibt an, dass bei Halbtagsschulen nur an einem Nachmittag Unterricht stattfinde. Ihm lägen keine Beschwerden von Eltern oder Schülern vor. Die Cafeteria habe die volle Akzeptanz der Eltern.

Oberstudiendirektorin Janßen bestätigt die Aussagen von Rektor Bobe. Die Cafeteria sei völlig ausreichend für die Bedarfe von Halbtagsschulen.

SB Kösters fragt, ob die Decke im PZ ebenfalls mit in die Planungen eingeflossen sei.

Stadtoberbaurat Sundermann führt aus, dass die Decke nicht Bestandteil dieser Planungen sei. Dies werde separat im Haushaltsjahr 2018 geplant.

RM Pageler fragt danach, ob Grundschüler die Cafeteria ebenfalls nutzen können.

Diese Frage wird von Architekt Ader verneint. Die Grundschüler würden im OGS-Bereich mit Essen versorgt.

RM Pageler fragt nach der Zaunanlage für die Grundschule, die mit 13.000,00 € veranschlagt wurde.

Stadtoberbaurat Sundermann antwortet, dass auch am neuen Standort eine Einfriedung zum öffentlichen Verkehr geplant sei. Die vorhandene Zaunanlage am alten Grundschulbereich werde – soweit möglich – mitgenommen.

Der Vertreter der kath. Kirche – Herr Brinkmann – fragt danach, ob darüber nachgedacht werden könne, im jetzigen Keller der Realschule einen interkulturellen oder interreligiösen Bereich einzurichten.

Stadtoberbaurat Sundermann antwortet, dass bislang nur angedacht war, diese Räume als Ausweichräume zu nutzen. Seitens der Verwaltung werde die Anregung geprüft.

Beschluss


Der Schul-, Jugend- und Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Einer Umstrukturierung der Nutzungen in den Gebäuden des Schulzentrums Kalkar wird - wie im Sachverhalt der Drucksache geschildert - zugestimmt.
Bei Bedarf werden fehlende Haushaltsmittel in Höhe von ca. 149.800,00 € - unter gleichzeitiger Inanspruchnahme der finanziellen Mittel aus dem Förderprogramm "Gute Schule 2020" - im Haushaltsjahr 2018 bereitgestellt.

Rat der Stadt, 02.03.2017

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Schul-, Jugend- und Sportausschusses vom 14.02.2017 beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei drei Enthaltungen:

Einer Umstrukturierung der Nutzungen in den Gebäuden des Schulzentrums Kalkar wird - wie im Sachverhalt der Drucksache geschildert - zugestimmt.
Bei Bedarf werden fehlende Haushaltsmittel in Höhe von ca. 149.800,00 € - unter gleichzeitiger Inanspruchnahme der finanziellen Mittel aus dem Förderprogramm "Gute Schule 2020" - im Haushaltsjahr 2018 bereitgestellt.