6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 059 - Gewerbepark Kehrum

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB
  • Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB jeweils in Verbindung mit § 13 a BauGB
Vorlagennummer: 10/344
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 14.03.2017)

Sachverhalt


Mit Beschluss vom 08.12.1994 wurde der Bebauungsplan Nr. 059 "Gewerbepark Kehrum" als Satzung beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde das Grundstück der Stadtentwicklungsgesellschaft Kalkar mbH in der Gemarkung Appeldorn, Flur 10, Flurstück 187 (groß 6.137 m²) als öffentliche Grünfläche festgesetzt (s. Anlagen 1 und 2 zur Drucksache). In den zurückliegenden 22 Jahren wurden ca. 25 ha Gewerbeflächen erschlossen und auch weitgehend vermarktet. Aktuell liegt der Verwaltung eine Anfrage eines Unternehmens zur Nutzung des Grundstücks für eine gewerbliche Nutzung vor; für diese Anfrage stehen vorhandene, planungsrechtlich gesicherte Gewerbegrundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht mehr zur Verfügung.

Das Grundstück wird seit jeher landwirtschaftlich genutzt und soll nun möglichst effizient in eine gewerbliche Baufläche umgewandelt werden. Die Grenze des Änderungsbereiches ist der Anlage zur Drucksache zu entnehmen. Aufgrund der Lage in einem bestehenden Bebauungsplangebiet und der relativ geringen Flächengröße soll das Planungsrecht im beschleunigten Verfahren - als Bebauungsplan der Innenentwicklung - gemäß § 13 a BauGB geschaffen werden. Dabei kann dann von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Umweltprüfung abgesehen werden. Gemäß des § 13 a BauGB gelten zudem Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Eine ökologische Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung ist daher nicht erforderlich. Die Prüfung der Einhaltung des Artenschutzes sowie die Ermittlung der Umweltbelange haben gleichwohl zu erfolgen. Die Konkretisierung der Planfestsetzungen und der Begründung erfolgt in diesem Zusammenhang im weiteren Erarbeitungsverfahren zur Bebauungsplanänderung

Im Zuge der Anwendung des beschleunigten Verfahrens für die Bebauungsplanänderung kann zudem der Flächennutzungsplan verfahrensfrei im Wege der Berichtigung angepasst werden.

Da die Planänderung einem Bedarf an Investitionen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen Rechnung trägt, sollten aus Sicht der Verwaltung die Beschlüsse zur Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 059 und zur Durchführung der Beteiligungsverfahren gefasst werden.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen der Stadt Kosten in Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens. Die Planungsleistungen werden im Auftrag und auf Kosten der Eigentümerin (SEG Kalkar mbH) erbracht. Die Deckung der Bekanntmachungskosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 090101 – Räumliche Planung und Entwicklung grundstücksbezogener Ordnungsmaßnahmen –.

Beschlussvorschlag


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB wird die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 059 - Gewerbepark Kehrum - beschlossen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB jeweils in Verbindung mit § 13 a BauGB gefasst.

Zielstellung ist die Schaffung von Baurecht für eine gewerbliche Nutzung auf dem Grundstück Gemarkung Appeldorn, Flur 10, Flurstück 187 im bestehenden Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 059 "Gewerbepark Kehrum".

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 16.02.2017

Wortbeitrag


Stadtoberbaurat Sundermann erläutert eingehend den Sachverhalt und in diesem Zusammenhang die Begründung für die damalige Festsetzung des Grundstücks als öffentliche Grünfläche. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Grundstücksfläche nicht als Landschaftsschutzgebiet seitens des Kreises Kleve festgesetzt werden soll.

SB Dr. Mörsen fragt, ob die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (u.a. Kreis Kleve und Bezirksregierung Düsseldorf) noch Anregungen hinsichtlich der Umwandlung der Grünfläche in eine gewerbliche Baufläche vorbringen können.

Stadtoberbaurat Sundermann teilt mit, dass im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 059 - Gewerbepark Kehrum seitens der o.g. Verfahrensbeteiligten noch Anregungen vorgetragen werden könnten.

RM Untervoßbeck fragt, ob eine Veräußerung der Gesamtfläche an mehrere Gewerbetreibende vorgesehen sei.

Stadtoberbaurat Sundermann antwortet, dass aufgrund der Grundstücksgröße und Erschließungssituation eine Vermarktung der Gesamtfläche vorgesehen und eine Parzellierung nicht sinnvoll sei.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB wird die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 059 - Gewerbepark Kehrum - beschlossen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB jeweils in Verbindung mit § 13 a BauGB gefasst.

Zielstellung ist die Schaffung von Baurecht für eine gewerbliche Nutzung auf dem Grundstück Gemarkung Appeldorn, Flur 10, Flurstück 187 im bestehenden Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 059 "Gewerbepark Kehrum".

Rat der Stadt, 02.03.2017

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 16.02.2017 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB wird die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 059 - Gewerbepark Kehrum - beschlossen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB jeweils in Verbindung mit § 13 a BauGB gefasst.

Zielstellung ist die Schaffung von Baurecht für eine gewerbliche Nutzung auf dem Grundstück Gemarkung Appeldorn, Flur 10, Flurstück 187 im bestehenden Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 059 "Gewerbepark Kehrum".