Satzung zur 13. Änderung der Satzung über die Deckung des Niersverbandsbeitrages in der Stadt Kalkar

Vorlagennummer: 10/53
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 22.10.2014)

Sachverhalt


§ 2 der Satzung für den Niersverband (Niersverbandssatzung - NiersVS -) regelt die Festlegungen für das Gebiet des Einzugsbereiches der Niers und die Gebiete aus dem natürlichen Einzugsgebiet der Niers und dem Nierskanal, denen Wasser zugeführt wird.

Die Stadt Kalkar wird daher vom Niersverband zu Beiträgen für die Reinhaltung der Niers und der Nebenläufe, für die Regelung des Hochwasserabflusses sowie für Rückführungsmaßnahmen (Renaturierung der Niers) herangezogen. Eine entsprechende Satzung hierzu wurde im Juli 1981 beschlossen.

Aufwendungen:

Für das Kalenderjahr 2015 entstehen ausweislich der Gebührenbedarfsberechnung (vgl. Anlage 2 zur Drucksache) Gesamtaufwendungen in Höhe von 6.233,35 Euro. Dies bedeutet gegenüber dem Kalenderjahr 2014 einen Mehraufwand in Höhe von 34,22 Euro.

Von den Gesamtaufwendungen werden die auf die Straßenflächen entfallenden anteiligen Aufwendungen in Höhe von 311,67 Euro, die von der Allgemeinheit zu tragen sind, abgezogen.

Der Zuschussbedarf aus den Jahren 2011, 2012 und 2013 wurde berücksichtigt. Dieser wird aus dem Jahr 2011 i. H. v. 55,70 Euro, aus dem Jahr 2012 i. H. v. 50,00 Euro und aus dem Jahr 2013 i. H. v. 2,32 Euro angerechnet.

Somit sind hiernach insgesamt 6.029,70 Euro durch Gebühren zu finanzieren.

Es ergibt sich folgende Gebührenberechnung:
zu deckender Gesamtaufwand = 6.233,35 Euro
./. Anteil 5 % Straßenfläche = 311,67 Euro
bleibt zu decken: = 5.921,68 Euro
Grundstücksfläche innerhalb des Vorteilsgebietes = 407,34 ha
Umzulegende Kosten je ha = 14,80 Euro

Die bisherige Gebühr betrug 14,64 Euro/ha.

Für die daraus resultierende Gebührenanpassung ist eine Satzungsänderung erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen


Die Kosten werden über Gebühren anhand der Gebührenbedarfsberechnung abgedeckt.

Beschlussvorschlag


Die Satzung zur 13. Änderung der Satzung über die Deckung des Niersverbandsbeitrages in der Stadt Kalkar wird in der als Anlage zur Drucksache beigefügten Fassung beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 30.10.2014

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Erlass der Satzung zur 13. Änderung der Satzung über die Deckung des Niersverbandsbeitrages in der Stadt Kalkar in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache.

Rat der Stadt, 04.11.2014

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.10.2014 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Satzung zur 13. Änderung der Satzung über die Deckung des Niersverbandsbeitrages in der Stadt Kalkar wird in der als Anlage zur Drucksache beigefügten Fassung beschlossen.

Der Text der Änderung ist Anlage 3 dieser Niederschrift.
Die Satzung ist nur dem Original beigefügt, da der Text Anlage der Beratungsvorlage war.