Änderung und Neufassung von Elternbeitragssatzungen

  • Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" in der Stadt Kalkar
  • Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen des Betreuungsangebotes "Schule von acht bis eins im Primarbereich" der Stadt Kalkar
Vorlagennummer: 10/534
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Bürgerdienste

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 27.06.2018)

Sachverhalt


Zum Schuljahresbeginn 2006/2007 wurde an der Josef-Lörks-Grundschule Kalkar und zum Schuljahresbeginn 2007/2008 an der St. Luthard-Grundschule Wissel und der Heinrich-Eger-Grundschule Appeldorn die „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ eingerichtet. Die Betreuung „Schule von acht bis eins“ wurde an allen Schulen bereits zum Schuljahr 2004/2005 eingeführt.

Ursprünglich war vorgesehen, dass die Offene Ganztagsschule das Angebot der „Schule von acht bis eins“ ablösen sollte. Aufgrund des zwischenzeitlich deutlich gestiegenen allgemeinen Betreuungsbedarfes im Primarbereich ist diese „kleine“ Betreuungsform jedoch nicht mehr wegzudenken.

Das Betreuungsangebot „Schule acht bis eins“ stellt an Schultagen ein verlässliches Halbtagsangebot an Schulen der Primarstufe - unabhängig von der täglichen Unterrichtszeit - dar. Der Zeitrahmen der Betreuung erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen vom Unterrichtsende bis 13:00 Uhr. Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres, eine regelmäßige Beteiligung ist nicht erforderlich. Die Betreuung von Schülern in Grundschulen findet vor und nach dem Unterricht statt. Damit Eltern ihre familiären und beruflichen Anforderungen zum Wohle ihrer Kinder besser miteinander vereinbaren können, hat die Landesregierung bereits 1996 die Initiative ergriffen und mit dem Projekt „Schule von acht bis eins" die verlässliche Halbtagsschule im Primarbereich eingeführt.

In einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich (§ 9 Abs. 3 SchulG) nimmt ein Teil der Schülerinnen und Schüler der Schule an den außerunterrichtlichen Angeboten teil. Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an diesen Angeboten an allen Unterrichtstagen bis 16:00 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15:00 Uhr.

Seit Einführung der Offenen Ganztagsschule ist die Kath. Waisenhausstiftung in Emmerich am Rhein Kooperationspartner für die Offene Ganztagsschule. Zum Schuljahresbeginn 2015/2016 (01.08.2015) wurde mit der Kath. Waisenhausstiftung ein neuer Kooperationsvertrag für beide Betreuungsformen abgeschlossen.

Die vereinbarten Betreuungsmaßnahmen bezogen sich auf ein Angebot der Kath. Waisenhausstiftung vom 08.10.2014 und sah folgende Kostenkalkulation vor:


OGS 8 bis1-Betreuung Gesamtkosten
Grundschule Kalkar 94.200,00 € 23.600,00 € 117.800,00 €
Grundschule Wissel 53.000,00 € 24.000,00 € 77.000,00 €
Grundschule Appeldorn 44.400,00 € 15.600,00 € 60.000,00 €
191.600,00 € 63.200,00 € 254.800,00 €

Eine Kostensteigerungsklausel war bisher nicht vorgesehen.

Im März 2018 fand in den Räumen der Bürgermeisterin ein Gespräch mit der Kath. Waisenhausstiftung statt, indem die finanzielle Situation seitens der Vertreter der Waisenhausstiftung erläutert wurde. So kommt es im Schuljahr 2017/2018 im Bereich der OGS und der Betreuung „Schule von acht bis eins“ zu einem Fehlbedarf bei der Kath. Waisenhausstiftung Höhe von insgesamt 23.748,32 €. Bereits im Schuljahr 2016/2017 hatte die Kath. Waisenhausstiftung einen Fehlbetrag in Höhe von rd. 14.000,00 € zu verzeichnen. Dieser konnte durch Stiftungsmittel ausgeglichen werden, was in diesem Schuljahr nicht mehr möglich ist. Insbesondere aufgrund von Tariferhöhungen sind die Personalkosten nicht mehr aus den festgeschriebenen Zuschüssen der Stadt Kalkar für die Kath. Waisenhausstiftung auskömmlich.

Seit dem Schuljahr 2015/2016 ist keine Beitragsanpassung erfolgt, obwohl die Zuwendungen des Landes von damals 965,00 € pro Kind/Jahr auf mittlerweile 1.085,00 € pro Kind/Jahr angestiegen sind. Der kommunale Pflichtanteil, der durch Elternbeiträge erhoben werden kann, beträgt 448,00 € pro Kind/Jahr für das Schuljahr 2017/2018. Der in der unten aufgeführten Tabelle errechnete kommunale Anteil ist ein über den Pflichtanteil hinausgehender freiwilliger Anteil der Stadt Kalkar. Die Betreuungspauschale für die „Schule von acht bis eins“ hat sich von damals 5.500,00 € pro Schule/Jahr auf 7.500,00 € pro Schule/Jahr erhöht.

Für die Stadt Kalkar stellt sich die Finanzierung folgendermaßen dar:

Kosten Offene Ganztagsschule

Jahr Teilnehmer Trägerkosten Landeszuschuss Elternbeitrag Kommunaler Anteil
2014 95 164.200,00 € 78.142,50 € 45.215,00 € 40.842,50 €
2015 95 175.616,70 € 93.097,50 € 48.300,00 € 34.219,20 €
2016 97 191.600,00 € 107.961,50 € 48.155,00 € 35.483,50 €
2017 99 191.600,00 € 114.761,00 € 55.035,00 € 21.804,00 €

Kosten Betreuung „Schule acht bis eins“

Jahr Teilnehmer Trägerkosten Landeszuschuss Elternbeitrag Kommunaler Anteil
2016 293 63.200,00 € 16.500,00 € 52.710,00 € + 6.010,00 €
2017 289 63.200,00 € 19.500,00 € 52.170,00 € + 8.470,00 €
2018 297 63.200,00 € 22.500,00 € 53.460,00 € + 12.760,00 €

Durch die Offene Ganztagsschule werden häufig Kinder erreicht, für die eine intensive Förderung notwendig ist und die aus einem schwierigen sozialen Umfeld kommen.

Aus diesem Grund hat sich die Stadt Kalkar seit Einführung der Offenen Ganztagsschule stets bemüht, dieses Angebot allen Kindern offen zu halten. Für einkommensschwache Familien beträgt der monatliche Beitrag 10,00 €.

Erfahrungen und Umgang mit der Satzung bezogen auf das Anmeldeverhalten haben gezeigt, dass Eltern mit geringem Einkommen ihre Kinder bevorzugt bei der „Acht bis Eins-Betreuung“ anmelden, da der Elternbeitrag mit 15,00 € relativ gering ist, obwohl es oftmals sinnvoller erscheint, dass Kinder in der OGS betreut werden.

Die für das Schuljahr 2017/2018 und Folgejahre beim Träger Kath. Waisenhausstiftung anfallenden Mehrkosten in Höhe von rd. 24.000,00 € werden zu 50 % auf die Betreuung auf die „Betreuung Schule von acht bis eins“ angerechnet. Bei der Betreuung „Schule von acht bis eins“ sollte der Elternbeitrag auf 20,00 €/Monat angehoben werden. Dies würde bei gleicher Auslastung zu Mehreinnahmen von 17.820,00 €/Jahr (zurzeit. 297 Kinder x 5,00 € x 12 Monate) führen. Die Satzung ist der Drucksache als Anlage 1 beigefügt.

Die im Jahr 2013 in Kraft getretene 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich der Stadt Kalkar soll hinsichtlich der Höhe der Elternbeiträge an den aktuellen Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) angepasst werden.

In der Stadt Kalkar ist der Höchstsatz der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) mit der letzten Änderung vom 09.04.2013 auf 150,00 € festgesetzt worden. Ab dem 01.08. 2016 gibt der Runderlass für gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I vom 23.12.2010 (Bass 12 - 63 Nr. 2) dem Schulträger die Möglichkeit Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule bis zu einer Höhe von 180,00 € pro Monat/Kind zu erheben und einzuziehen. Von dieser Möglichkeit sollte Gebrauch gemacht werden.

Diese Anpassung der Elternbeiträge wurde auch von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in ihrem Bericht zur überörtlichen Prüfung der Schulen der Stadt Kalkar im Jahr 2017 vorgeschlagen.

Nachfolgend sind in der Tabelle (links) die derzeit gültigen Einkommens- und Beitragsstufen der beabsichtigten Anpassung zum 01.08.2018 gegenübergestellt. Die Berechnung des Einkommens richtet sich nach § 2 der Satzung (Anlage 2 zur Drucksache).

Aktuelle Einkommens-/Beitragsstaffel Neue Einkommens- /Beitragsstaffel
Einkommensstaffel Elternbeitrag Stufe Einkommensstaffel Elternbeitrag Stufe
bis 12.000,00 € 10,00 € 0 bis 13.000,00 € 10,00 € 0
bis 24.542,00 € 20,00 € 1 bis 25.000,00 € 20,00 € 1
bis 36.813,00 € 40,00 € 2 bis 37.000,00 € 40,00 € 2
bis 49.084,00 € 50,00 € 3 bis 50.000,00 € 50,00 € 3
bis 61.355,00 € 100,00 € 4 bis 61.000,00 € 100,00 € 4
über 61.355,00 € 150,00 € 5 bis 70.000,00 € 150,00 € 5
über 70.000,00 € 180,00 € 6

Die unterste Beitragsstufe wird in der Einkommensstaffel von bisher 12.000,00 € auf 13.000,00 € angehoben. Hierdurch sollen Eltern mit einem sehr geringen Einkommen finanziell weiter entlastet und die Barriere der Finanzierbarkeit einer Ganztagsbetreuung für Kinder aus sozial schwachen Familien weiter gesenkt werden.

Die Beiträge von Eltern mit hohen Einkommen ab 61.355,00 € sollen zunehmen. Derzeit geben rd. 7 % der Eltern kein Einkommen an und akzeptieren die Einstufung in die höchste Einkommenskategorie. Hier ist davon auszugehen, dass es sich um Eltern handelt, die nach derzeitiger Staffelung ein Jahreseinkommen von mehr als 61.355,00 € erzielen, dies jedoch nicht preisgeben möchten.

Zum jetzigen Zeitpunkt sieht die Verteilung in den einzelnen Gruppen folgendermaßen aus:

Gruppe 0 31 Eltern
Gruppe 1 27 Eltern
Gruppe 2 12 Eltern
Gruppe 3 3 Eltern
Gruppe 4 4 Eltern
Gruppe 5 23 Eltern

Der bestehende Vertrag mit der Katholischen Waisenhausstiftung muss angepasst werden, ansonsten sieht sich die Kath. Waisenhausstiftung nicht länger in der Lage, die Betreuung „Schule von acht bis eins“ und die „Offene Ganztagsschule“ sicherzustellen.

Für das Haushaltsjahr 2018 und 2019 sind deshalb jeweils 24.000,00 € zusätzlich bereit zu stellen. Außerdem soll ab dem Jahr 2020 eine Klausel greifen, die eine Preissteigerung von 3 % festschreibt, um die Personalkosten für tarifliche Mehraufwendungen der Kath. Waisenhausstiftung auszugleichen.

In Kalkar ist die „Offene Ganztagsschule“ von Anfang an als hochwertiges Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot konzipiert worden. Deshalb waren seit Einführung der „Schule von acht bis eins“ und der „Offenen Ganztagsschule“ von Anfang an schon freiwillige kommunale Eigenanteile zu leisten. Vor diesem Hintergrund erscheint es angemessen, den höchstmöglichen Elternbeitrag zu erheben.

Finanzielle Auswirkungen


Aufgrund der vertraglichen Regelung mit der Katholischen Waisenhausstiftung erhöhen sich die jährlichen Kosten für die Jahre 2018 und 2019 um jeweils 24.000,00 €. Ab dem Jahr 2020 ist eine Preissteigerung von 3 % jährlich festzuschreiben.
Es entstehen Kosten für die Veröffentlichung der Satzungen im Amtsblatt.

Die Kostenerstattung an die Katholische Waisenhausstiftung ist bei den Produkten 03 01 01 Grundschule Kalkar, 03 01 02 Grundschule Appeldorn und 03 01 03 Grundschule Wissel in der Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ zur Verfügung zu stellen.

Die Aufwendungen für 2018 und 2019 sind im Nachtragshaushalt anzumelden. Die Kosten für die Veröffentlichung der Satzungen im Amtsblatt werden durch die Kostenstelle „Einrichtungen für die gesamte Verwaltung“ (u. a. Kosten der Amtsblätter) abgedeckt.

Beschlussvorschlag


a) Die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" in der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

b) Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen des Betreuungsangebotes „Schule von acht bis eins“ der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 2 zur Drucksache beschlossen.

c) Für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 werden jeweils 24.000,00 € zur Finanzierung des Defizites der Kath. Waisenhausstiftung in Emmerich am Rhein bereitgestellt. Die Mittel werden im Nachtragshaushalt 2018 angemeldet. Eine jährliche Preissteigerung zum Ausgleich der Personalkosten durch tarifliche Erhöhungen um 3 % ab dem Jahr 2020 wird beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss

Rat der Stadt