Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2012 gemäß § 95 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW -

Vorlagennummer: 10/58
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 05.11.2014)

Sachverhalt


Gemäß § 95 GO NRW hat die Stadt Kalkar zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

Der Entwurf des Jahresabschlusses ist vom Kämmerer aufzustellen und wird dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses an den Rat zur Feststellung (Beschlussfassung).

Der Rat leitet den Entwurf des Jahresabschlusses 2012 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zu. Dieser kann sich zur Prüfung gemäß § 103 Abs. 5 GO NRW eines Dritten bedienen. Gemäß Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss vom 04.09.2013 erfolgt die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Carl-Wilhelm-Straße 16, 47798 Krefeld.

Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen. Dabei ist in den Prüfungsbericht ein Bestätigungsvermerk bzw. ein Vermerk über seine Versagung aufzunehmen (§ 101 GO NRW).

Der Rat stellt den Jahresabschluss im Anschluss an die Prüfung fest. Der Jahresabschluss 2012 ist dann öffentlich bekannt zu machen und entsprechend auch zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

Der Jahresabschluss ist nach seiner Feststellung durch den Rat der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

Das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:

Ergebnisrechnung: Erträge 21.509.197,49 €
- Aufwendungen 23.308.180,47 €
Jahresergebnis - 1.798.982,98 €


Finanzrechnung: Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 18.993.135,17 €
- Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 19.732.260,73 €
+ Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
und Finanzierungstätigkeit 1.994.210,25 €
- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
und Finanzierungstätigkeit 1.970.210,44 €
Änderung Bestand an eigenen Finanzmitteln - 715.125,75 €
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln - 923.579,64 €
+ Bestand an fremden Finanzmitteln 60.091,67 €
Liquide Mittel zum 31.12.2012 - 1.578.613,72 €

Finanzielle Auswirkungen


Kosten entstehen im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Carl-Wilhelm-Straße 16, 47798 Krefeld. Die Beauftragung erfolgte für die Prüfung der Haushaltsjahre 2010 – 2012. Die Aufwendungen belaufen sich auf 14.161,00 € p.a. inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer.

In der Schlussbilanz zum 31.12.2012 ist eine Rückstellung in Höhe von 15.000,00 € gebildet, so dass die Aufwendungen für die Prüfung bereits im Jahresergebnis 2012 enthalten sind.

Beschlussvorschlag


Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 nebst Anhang sowie der Lagebericht werden vom Rat der Stadt zur Kenntnis genommen und zwecks Prüfung gemäß § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 04.11.2014

Wortbeitrag


Nach Erläuterungen durch den Kämmerer, Stadtverwaltungsrat Jaspers, werden der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 nebst Anhang sowie der Lagebericht vom Rat der Stadt zur Kenntnis genommen und zwecks Prüfung gemäß § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Die Rede des Kämmerers ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.