Bestellung der Mitglieder für den Gestaltungsbeirat

Vorlagennummer: 10/9
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)

Sachverhalt


Aufgrund des § 7 der Satzung über besondere Anforderungen an die Baugestaltung zur Pflege und zum Schutz der baulichen Eigenart des Stadtkerns der Stadt Kalkar (Gestaltungssatzung) vom 07.09.1977 in der derzeit aktuellen Fassung soll ein Beirat für Gestaltungsfragen - Gestaltungsbeirat -, den der Bürgermeister einberuft, bei den sich aus dieser Satzung ergebenden Aufgaben der Baugestaltung beratend mitwirken.

Die Mitglieder des Beirates sollen auf den Gebieten der Baugestaltung, des Naturschutzes, der Heimat-, Kunst- oder Denkmalpflege sachkundig sein. In bestimmten Fällen können besondere Sachkundige hinzugezogen werden.

Die Anzahl der Mitglieder und die Zusammensetzung des Beirates sowie die Geschäftsführung regelt der Rat der Stadt.

Für die Wahlperiode 2009 bis 2014 waren neben Vertretern des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege (Landeskonservator), der Kreisverwaltung Kleve als Baugenehmigungsbehörde sowie der Stadt Kalkar acht Ratsmitglieder bestellt.

Der Gestaltungsbeirat ist seiner Natur nach nicht Ausschuss des Rates. Die Wahl der Mitglieder ist daher gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW durchzuführen.

Beschlussvorschlag


Der Rat der Stadt bestellt gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW nachstehende Mitglieder in den Beirat für Gestaltungsfragen - Gestaltungsbeirat -:

- einsetzen lt. Ratsbeschluss -

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 24.06.2014

Beschluss


Nach Erläuterungen zur bisherigen Zusammensetzung des Gestaltungsbeirates durch BM Fonck beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass neben Vertretern des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege (Landeskonservator), der Kreisverwaltung Kleve als Baugenehmigungsbehörde sowie der Stadt Kalkar 11 Mitglieder vom Rat für den Gestaltungsbeirat bestellt werden.

Der Rat der Stadt bestellt gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW einstimmig bei einer Enthaltung nachstehende Mitglieder in den Beirat für Gestaltungsfragen - Gestaltungsbeirat -:

RM Lutz Kühnen (Forum Kalkar)
RM Hermann Untervoßbeck (Forum Kalkar)
Jürgen van Bebber (Forum Kalkar)
RM David van Aken (Forum Kalkar)
Theodor Reumer (CDU)
RM Karl-Heinz Rottmann (CDU)
Annika Kempkes (CDU)
Birgit Mosler (SPD)
Jörg Sadlowski (FDP)
Willibald Kunisch (GRÜNE)
Ursula Hübbers (FBK)
Rheinisches Amt für Denkmalpflege (Landeskonservator)
Kreisverwaltung Kleve als Baugenehmigungsbehörde
Stadt Kalkar