Abbruch der Turn- und Gymnastikhalle der Grundschule Kalkar

  • Beschlussfassung zum Abbruch
Vorlagennummer: 10/95
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt
Einwendung:Einwendung gegen die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt Kalkar am 26.02.2015

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 19.02.2015)

Sachverhalt


Die bisher im Zuge des Prozesses zur Einführung des Facility-Managements bei der Stadt Kalkar durchgeführte, liegenschaftsbezogene Bestandsaufnahme kommt zu dem Ergebnis, dass eine Komplettsanierung der überwiegend von der Grundschule in Kalkar genutzten Turn- und Gymnastikhalle erforderlich wäre, um die Nutzung dieses Gebäudes aufrecht zu erhalten können.

Hierzu wurde bereits der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Kalkar in seiner Sitzung am 15.02.2012 informiert. Darüber hinaus gab die Verwaltung in der Sitzung des Schul-, Jugend- und Sportausschusses am 26.11.2014 einen Sachstandbericht zur beabsichtigten Stilllegung dieser Sporthalle.

Demnach würden die Sanierungskosten ca. 700 TSD € betragen. Ein zwingender Bedarf für die weitere Nutzung der Sporthalle ist allerdings nicht gegeben, da die momentane Hallenbelegung eine Verteilung dieser Nutzungen auf andere kommunale Sportstätten zulässt.

Der Schul-, Jugend- und Sportausschuss hat daher in der o. g. Sitzung den Vorschlag der Verwaltung, einen Abbruch der Turn- und Gymnastikhalle vorzubereiten, befürwortet. In der Haushaltssatzung der Stadt Kalkar wurden hierfür 94 TSD € für das Haushaltsjahr 2015 bereitgestellt.

Damit die Verwaltung nun mit dem Erstellen der für den Abbruch erforderlichen Unterlagen bzw. mit dem Einholen von Angeboten zur Erbringung von Fachplanungsleistungen für das Abbruch- und Entsorgungskonzept und das Abbruchleistungsverzeichnis beginnen kann, bedarf es einer entsprechenden Beschlussfassung durch den zuständigen Fachausschuss.

Finanzielle Auswirkungen


Für den Abbruch der Turn- und Gymnastikhalle der Grundschule Kalkar entstehen Kosten in Höhe von voraussichtlich 94 TSD €. Die genauen Kosten werden im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens gemäß VOB ermittelt und der entsprechende Auftrag durch den Haupt- und Finanzausschuss vergeben.
Die Aufwendungen sind im Rahmen der Haushaltsplanung des Jahres 2015 in dem Produkt 080101 (Turn- und Sporthallen) Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) veranschlagt worden.

Beschlussvorschlag


Dem Abbruch der Turn- und Gymnastikhalle der Grundschule Kalkar wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Planungsunterlagen erstellen zu lassen. Die Vergabe des Auftrags zur Durchführung der Abbrucharbeiten erfolgt durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der Stadt Kalkar.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 26.02.2015

Wortbeitrag


RM Boßmann nimmt im Verlauf dieses Tagesordnungspunktes wieder an der Sitzung teil.

BM Fonck verweist darauf, dass dieser Punkt von der Tagesordnung der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 10.02.2015 abgesetzt wurde und die Beratung und Beschlussfassung nun im Rat erfolgen soll.

Es folgt eine eingehende Aussprache, an der sich die Ratsmitglieder Naß, Pageler, Leusch, Altenburg, van de Löcht, Gulan, Dr. Schulz, Wolters, Kunisch und Kühnen sowie BM Fonck beteiligen. Dabei werden insbesondere die Gründe für die Absetzung dieses Beratungspunktes von der Tagesordnung der Fachausschusssitzung und die Beteiligung der jetzigen Hallennutzer, insbesondere der Vereine, bezüglich der Bereitstellung anderer Nutzungsmöglichkeiten diskutiert.

Anschließend beantwortet Stadtangestellter Stechling die Fragen, die in einem an alle Sitzungsteilnehmer ausgeteilten Schreiben der FBK-Fraktion vom 24.02.2015 an den Bürgermeister aufgeführt sind.

Zur Übersichtlichkeit und zum besseren Verständnis verliest er zunächst jede Frage und beantwortet diese im Anschluss daran.

Frage 1:
Sie behaupten, es wurde mit allen Bedarfsträgern gesprochen und es konnten alle Schulen, Vereine und Gruppen adäquat untergebracht und in den Hallennutzungsplänen berücksichtigt werden. Gibt es zu diesen Gesprächen/Gesprächsrunden Protokolle und wo können diese eingesehen werden?

Antwort:
Es wurde mit allen Bedarfsträgern der Grundschulturnhalle gesprochen. Eine adäquate Unterbringung aller Bedarfsträger und die endgültige Fertigstellung von Hallennutzungsplänen zum heutigen Zeitpunkt wurde nicht behauptet.
Es sind Gespräche geführt worden. Aber es sind auch noch weitere Gespräche zu führen, da von den Nutzern weitere Überlegungen vorgetragen wurden, deren Umsetzung noch diskutiert werden muss; z. B. Rückmeldung des Tischtennisvereins vom gestrigen Tage, wonach grundsätzliches Einverständnis zum Wechsel nach Altkalkar besteht, wobei gewisse Punkte wie Beleuchtung und Duschen noch zu berücksichtigen sind.
Da der Tischtennisverein Hauptnutzer nach der Nutzung durch die Grundschule ist, war hier erst die Zustimmung zur Turnhalle in Altkalkar abzuwarten.

Frage 2:
Wurde z. B. die Grundschule mit ihrem Bedarf von 36 Sportstunden/Woche entsprechend berücksichtigt? Wenn ja, würde das bedeuten, die Grundschule belegt eine Turn-/Sporthalle an 5 Tagen der Woche x 6 Stunden komplett und muss darüber hinaus noch für 6 Stunden in einer anderen Turn-/Sporthalle berücksichtigt werden.

Antwort:
Die Leitungen der Grundschule sowie des Jan-Joest-Gymnasiums haben einvernehmlich signalisiert, dass eine Nutzung der Dreifach-Turnhalle möglich ist. Zurzeit nutzt die Hauptschule lt. aktuellem Hallenbelegungsplan insgesamt 28 Stunden in der Dreifachhalle. Darüber hinaus sind insgesamt 12 Stunden in dem Zeitraum bis 12.00 Uhr nicht belegt. Diese insgesamt 40 Wochenstunden reichen - nach dem Auslaufen der Hauptschule - aus, um den Bedarf der Grundschule allein in der Dreifachhalle zu decken. Darüber hinaus hat auch die Realschule entsprechende Unterstützung in der Zweifachhalle zugesagt, wenn es zu Engpässen kommen sollte.
Nach Rückmeldung der Grundschule sind auch die Eltern der Grundschulkinder mit dem Wechsel der Halle unter Berücksichtigung der Kosten für eine Sanierung der Grundschulhalle und der freien Kapazitäten in der Dreifachhalle einverstanden. Ich bin selber zur Information in der letzten Schulpflegschaftssitzung der Grundschule gewesen.

Frage 3:
Schränken sich in diesem Fall das Gymnasium und die Realschule im Rahmen des verbleibenden Zeitvolumens entsprechend ein? Oder wurde ein anderer Kompromiss gefunden?

Antwort:
Nein, die anderen Schulen brauchen sich nicht einzuschränken.
Anmerkung:
Aktuell hat das Jan-Joest-Gymnasium 543 und die Grundschule 264 Schülerinnen und Schüler, insgesamt 807 Schülerinnen und Schüler. Als die Hauptschule noch in vollem Betrieb lief, kamen Jan-Joest-Gymnasium und Hauptschule in manchem Jahr auf 1.025 Schülerinnen und Schüler in der Dreifach-Turnhalle.

Frage 4:
Reichen die Lagerkapazitäten in der Turn-/Sporthalle, in der die Grundschule eingeplant wurde, für das zusätzliche, grundschulspezifische Turngerät aus?

Antwort:
Nach Rückmeldung durch die zuständigen Hausmeister reichen die Lagerkapazitäten in der Dreifachhalle aus, da zum Teil noch Kapazitäten frei sind und darüber hinaus nach Auslaufen der Hauptschule veraltete Gerätschaften aussortiert werden können.

Frage 5:
Wurden entsprechende Bedarfsermittlungen (Regelwerke hinsichtlich Quote Schüler zu Sportfläche, Empfehlungen der Kultusminister) durch kompetente Fachleute durchgeführt? Auch hier die Frage nach Protokollen bzw. Auswertungen.

Antwort:
Nein, aus Sicht der Verwaltung wird die Einschätzung der Schulen als ausreichend angesehen.

Frage 6:
Welche Vereine und Gruppen haben bisher die Turn-/Gymnastikhalle an der Grundschule für ihr Training, aber auch für Wettkämpfe und Auftritte genutzt?

Antwort:
Neben der Josef-Lörks-Grundschule der TTV Kalkar-Niedermörmter als Hauptnutzer, der SuS Kalkar, Nikolaus-Kindergarten, Bogenschützen (Bürgerschützenverein) und die Kalkarer Karnevals Gesellschaft.

Frage 7:
Welcher Verein/welche Gruppe der unter 5. genannten geht zukünftig in welche Turn-/Sporthalle?

Stadtangestellter Stechling merkt zunächst an, dass sich diese Frage nicht auf die Frage 5 sondern auf die Frage 6 bezieht.

Antwort:
Da die Verwaltung auf die Rückmeldung des Tischtennisvereins als Hauptnutzer angewiesen war, wird jetzt sukzessive eine Verteilung auf andere Hallen in Abstimmung mit den Nutzern erfolgen können. Da bis auf den Tischtennisverein die anderen Nutzer die Grundschulhalle lediglich in einem Gesamtumfang von 11 Stunden nutzen (SuS Kalkar 4 Stunden, KKG 3 Stunden, Bogenschützen 4 Stunden) und diese teilweise auch nur saisonal bedingt sind, wird eine Unterbringung in anderen Hallen aus Sicht der Verwaltung sicherlich möglich sein.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass sowohl der TV Kalkar als mitgliederstärkster Verein und SuS Kalkar die jetzige Situation - Abbruch der Grundschulturnhalle - mit großer Gelassenheit sehen. Aufgrund der seit vielen Jahren bestehenden guten Zusammenarbeit mit der Verwaltung sind sie sich sicher, dass keine Hallennutzungen ohne entsprechende Alternative weggenommen werden. Der TV Kalkar als auch der SuS Kalkar sind jederzeit bereit, über gemeinsame Nutzungen mit anderen zu sprechen.

Frage 8:
Sind in allen Alternativen entsprechende (nach Alter und Geschlecht) Sanitärräume und Umkleiden vorhanden?

Antwort:
Die kindgerechte Ausstattung von Sanitärräumen und Umkleiden wird in dem Zuge auch geprüft und - falls erforderlich - entsprechend zu berücksichtigen sein.
Dies ist bisher nie Thema bei den Vereinen gewesen.

Frage 9:
Wurde i. V. mit den immer wieder genannten rückläufigen Schülerzahlen auch die Notwendigkeit eines Gesamtkonzeptes der Kalkarer Grundschulen geprüft? Möglicherweise muss man die mittel- bis langfristige Entwicklung unserer Schullandschaft/unseres Schulzentrums generell analysieren.

Antwort:
Die Entwicklung der Schullandschaft steht ganz oben auf der Agenda der Verwaltung und wird zurzeit aufbereitet. Nach Abstimmung der Verwaltungsüberlegungen mit den Schulen wird dann die Thematik im zuständigen Schulausschuss zunächst beraten werden.
Aus Sicht der Verwaltung steht der Abbruch der Grundschulturnhalle aber nicht in Sachzusammenhang mit der künftigen Schulentwicklung.

Frage 10:
Was ist der eigentliche Grund für den jetzigen Termindruck?

Antwort:
Der Grund ist eigentlich selbsterklärend. Ein Abbruch der Turnhalle mit allen Begleiterscheinungen kann eigentlich nur in den großen Sommerferien erfolgen. Ansonsten würde der laufende Schulbetrieb zu sehr gestört werden. Der Abbruch müsste sonst auf das Jahr 2016 verschoben werden. Bei dem maroden Zustand der Halle wäre das aus Sicht der Verwaltung auch aus Kostengründen nicht zweckdienlich.

Frage 11:
Für welche Folgenutzung ist die freiwerdende Fläche vorgesehen oder gibt es gar schon einen Investor zur Vermarktung? Z. B. als zentrale, extern betriebene Mensa?

Antwort:
Eine konkrete Folgenutzung ist der Verwaltung weder bekannt noch zum jetzigen Zeitpunkt beabsichtigt.
Der mögliche Standort einer Mensa würde in die Schulentwicklungsplanung mit aufgenommen werden und dann ebenfalls im Zuge dieser Beratungen thematisiert werden.

Nach diesen Ausführungen erläutert Stadtoberbaurat Sundermann auf Nachfrage des RM Klein die Kosten, die für eine Sanierung der Grundschulturnhalle entstehen würden.

Auf Antrag der Fraktion Forum Kalkar unterbricht BM Fonck die Sitzung für 10 Minuten.

Nach Wiederaufnahme der Beratung werden in der weiteren Diskussion die Sicherstellung anderer Nutzungsmöglichkeiten für die jetzigen Nutzer der Grundschulturnhalle sowie die Forderung der FBK-Fraktion erörtert, vor Auftragsvergabe der Abbrucharbeiten den Fraktionen die Ausschreibungsunterlagen zur Einsicht vorzulegen. Hieran beteiligen sich die Ratsmitglieder Pageler, Wenten, Wolters, Kühnen, van de Löcht, Dr. Schulz, Naß und Kunisch sowie BM Fonck und Stadtoberbaurat Sundermann.

Dabei lehnt RM Wolters die Forderung der FBK-Fraktion, die Ausschreibungsunterlagen vor Auftragsvergabe den Fraktionen vorzulegen, entschieden ab. Die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und die Durchführung des Vergabeverfahrens seien eindeutig Geschäfte der Verwaltung, in die sich die Fraktionen nicht einzumischen haben. Außerdem würde dies zu Verzögerungen bei der Umsetzung dieser Maßnahme führen.

Nach dieser Aussprache lässt BM Fonck über den Beschlussvorschlag entsprechend der Drucksache abstimmen, ergänzt um den Zusatz, dass ein Abbruch nur erfolgt, wenn den jetzigen Nutzern andere Nutzungsmöglichkeiten im Stadtgebiet zur Verfügung stehen.

Beschluss


Daraufhin beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Dem Abbruch der Turn- und Gymnastikhalle der Grundschule Kalkar wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Planungsunterlagen erstellen zu lassen.
Die Vergabe des Auftrags zur Durchführung der Abbrucharbeiten erfolgt durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der Stadt Kalkar.

Ein Abbruch erfolgt nur, wenn den jetzigen Nutzern andere Nutzungsmöglichkeiten im Stadtgebiet zur Verfügung stehen.