Bebauungsplan Nr. 093 - Gutshäuser Haus Kemnade, Ergänzung zur Drucksache 10/83

  • Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlagennummer: 10/96
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 20.03.2015)

Sachverhalt


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat - basierend auf der Beschlussvorlage 10/83 - in seiner Sitzung am 10.02.2015 dem Rat der Stadt mehrheitlich empfohlen, die Beschlüsse über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 093 - Gutshäuser Haus Kemnade gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu fassen.

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um im Stadtteil Kalkar-Wissel auf einem an das Gebäude „Haus Kemnade“ angrenzenden Areal (Teil aus Flurstück 257, Flur 9, Gemarkung Wissel), eine kleinteilig strukturierte, eingeschossige Wohnbebauung zu errichten. Bei diesem Plangebiet handelt es sich aktuell um landwirtschaftlich genutzte Freiflächen mit einer Größe von ca. 0,8 ha. Die Grundzüge der Planung sind der Anlage 2 zur Drucksache Nr. 10/83 zu entnehmen.

Im Nachgang zur Beschlussfassung im Fachausschuss am 10.02.2015 wurde mit Datum vom 16.02.2015 seitens der Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Wissel, Flur 9, Flurstück 250 (Dorfstraße Haus-Nr. 45) ein schriftlicher Antrag auf Erweiterung des Geltungsbereichs des künftigen Bebauungsplans Nr. 093 um die Fläche ihres Grundstücks (groß 3.600 m²) gestellt. Zielstellung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Wohnbauvorhabens im rückwärtigen Grundstücksbereich.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen hinsichtlich einer Plangebietserweiterung grundsätzlich keine Bedenken. Allerdings sollte dann im Hinblick auf eine sachgerechte Arrondierung des Plangebietes auch das Grundstück Gemarkung Wissel, Flur 9, Flurstück 39 (Dorfstraße Haus-Nr. 47 bis 53, groß 3.608 m²) in den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans aufgenommen werden. Der erweiterte Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 093 ist dieser Drucksache als Anlage beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen der Stadt Kosten im Zusammenhang mit den ortsüblichen Bekanntmachungen im Amtsblatt.

Die Planungsleistungen zur Erstellung des Bebauungsplanes werden auf Kosten des Vorhabenträgers durch ein externes Fachbüro erbracht.

Die Deckung der Bekanntmachungskosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 090101 / 54314000 (Bekanntmachungen).

Beschlussvorschlag


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 093 - Dorfentwicklung Gutshäuser beim Haus Kemnade - gefasst.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.

Ziel der Planung ist die Entwicklung der Freiflächen am Haus Kemnade im Stadtteil Kalkar-Wissel mit einer kleinteilig strukturierten Wohnbebauung.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 26.02.2015

Wortbeitrag


BM Fonck verweist auf die als Tischvorlage ausgelegte Drucksache 10/96 als Ergänzung zur bereits vorliegenden Drucksache 10/83.

Der Vorsitzende des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses, RM Naß, berichtet, dass im Fachausschuss kontrovers über den Umgang mit Investoren bei Bauleitplanverfahren, insbesondere zum Für und Wider einer vorzeitigen Information des Ausschusses durch den Investor, diskutiert wurde. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes zu fassen.

Stadtoberbaurat Sundermann erläutert, dass im Nachgang zur Beschlussfassung im Fachausschuss seitens der Eigentümer eines an den Planbereich angrenzenden Grundstückes ein schriftlicher Antrag auf Erweiterung des Geltungsbereiches des künftigen Bebauungsplanes um die Fläche ihres Grundstücks gestellt wurde. Aus Sicht der Verwaltung bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Erweiterung des Plangebietes um das beantragte Grundstück Gemarkung Wissel, Flur 9, Flurstück 250. Im Hinblick auf eine sachgerechte Arrondierung des Plangebietes sollte dann jedoch auch das benachbarte Grundstück Gemarkung Wissel, Flur 9, Flurstück 39, in den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes aufgenommen werden.

In der sich anschließenden Beratung, an der sich die Ratsmitglieder Wenten, Kühnen, Kunisch, Naß, Lamers, Wolters und Reinkens sowie BM Fonck und Stadtoberbaurat Sundermann beteiligen, wird insbesondere die Frage diskutiert, ob Investoren ihre Planungen vorzeitig im Fachausschuss vorstellen sollen.

Nach dieser Aussprache lässt BM Fonck über den Beschlussvorschlag entsprechend der Drucksache 10/96 mit dem erweiterten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes gemäß der Anlage zu dieser Drucksache abstimmen.

Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen gemäß der Drucksache 10/96 und der Anlage zu dieser Drucksache:

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 093 - Dorfentwicklung Gutshäuser beim Haus Kemnade - gefasst.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.

Ziel der Planung ist die Entwicklung der Freiflächen am Haus Kemnade im Stadtteil Kalkar-Wissel mit einer kleinteilig strukturierten Wohnbebauung.