Einwohnerfragen - Rat der Stadt, 21.09.2017

Beratungsart: öffentlich

Rat der Stadt, 21.09.2017

Wortbeitrag und Beschluss


1.1 Herr Wilfried van Haag, Jan-Joest-Straße 31, Kalkar, führt folgendes aus:

"Die Geschäftsordnung des Rates bestimmt in § 18 (auszugsweise)

(1) ... Jeder Einwohner der Stadt ist berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Fragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Der Tagesordnungspunkt 'Einwohnerfragen' soll einen Zeitraum von 30 Minuten nicht überschreiten.
(2) ... Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen.

Die Begriffe 'Zusatzfragen' bzw. 'Nachfragen' - wie Sie sie in letzten Sitzungen genannt haben - bedeuten im genuinen Sprachgebrauch 'zusätzliche Fragen zu einer bereits gestellten Frage', wenn eine Antwort auf eine erstgestellte Frage etwa unbefriedigend war.

Ich hätte gerne gewusst, wie Sie Ihre Wortbedeutung definieren."

BM Dr. Schulz antwortet, dass eine Frage und zwei Zusatzfragen erlaubt seien. Allgemeine Ausführungen seien hingegen nicht erlaubt.

1.2 Herr Wilfried van Haag, Jan-Joest-Straße 31, Kalkar, führt folgendes aus:

"Bei meinen Fragen 1, 3, 5 und 6 in der letzten Ratssitzung vom 13.07.2017 bestand Konsens darin, dass Sie die Fragen schriftlich beantworteten.

Nun sind gut zwei Monate ins Land gegangen, ohne dass ich die avisierten Antworten erhalten hätte. Beim Schulentwicklungsplan (damals 5) hatte Herr Stechling gesagt, dass er mir die aktuellen Zahlen zuleiten könne. Das ist nicht geschehen, was den Hinweis erlaubt: 'Das Können und das Wollen muss zusammenkommen - sonst wird das nichts!'

Wie ist denn der Stand der Dinge?"

BM Dr. Schulz antwortet, dass die Beantwortung der Fragen aktuell vorbereitet werde. Die große Anzahl der Fragen von Herrn van Haag strapaziere aber die Verwaltung, sodass die Beantwortung bereits einige Zeit in Anspruch genommen habe.

1.3 Herr Wilfried van Haag, Jan-Joest-Straße 31, Kalkar, führt folgendes aus:

"Ich hatte am Freitag, den 15.06.2017, Fragen an Herrn Kunisch als dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gesandt. Am Montag, den 18.06.2017, sprach er mich auf dem Marktplatz an, dass ich ihm Fragen gesandt hätte, mit denen er nichts anfangen könne. Er wollte sie an die Bürgermeisterin und an den Kämmerer weiterleiten. Vor dort bekäme ich Antwort.

Ich entgegnete ihm, dass ich ihm die Fragen gesandt hätte und dass ich eine Antwort von ihm erwartete.

Gibt es Vorschriften, die besagen, dass ein Ausschussvorsitzender Fragen von Bürgern nicht zu beantworten hätte?"

BM Dr. Schulz verneint dies.

Die anschließende Zusatzfrage, ob es richtig sei, dass man als Bürger der Stadt Kalkar davon ausgehen dürfe, dass ein Ausschussvorsitzender willens und in der Lage sei, an ihn gerichtete Fragen zu beantworten, wird von BM Dr. Schulz bejaht.

Ebenso wird die folgende Zusatzfrage, ob es richtig sei, dass es von der Kompetenz des jeweiligen Ausschussvorsitzenden abhänge, ob und wie er sich bei der Beantwortung einbringe, von BM Dr. Schulz bejaht.

Auf die nächste Zusatzfrage, wann Herr van Haag denn seine Fragen beantwortet bekommen könne, antwortet BM Dr. Schulz, dass dies zeitnah geschehen werde.

1.4 Herr Wilfried van Haag, Jan-Joest-Straße 31, Kalkar, führt folgendes aus:

"Wie aus den NiederrheinNachrichten vom 13.09.2017 zu erfahren war, wurde die Stelle der stellvertretenden Schulleiterstelle am Jan-Joest-Gymnasium zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 alsbald nach dem Ausscheiden des Herrn Studiendirektors Weber neu besetzt, sodass erfreulicherweise keine Vakanz entstand.

Es gibt eine Handreichung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW 'Verfahren zur Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern', in der auf der Seite 7 unter 7. dasselbe Verfahren für deren Stellvertreter im Rahmen der Mitwirkung der Schulkonferenz und des Schulträgers eröffnet wird.

In welcher Form hat sich der Schulträger, also hier der Rat, mit der Stellenbesetzung beschäftigt?"

BM Dr. Schulz entgegnet, dass sich der Rat der Stadt nicht mit diesem Sachverhalt beschäftigt habe.

1.5 Herr Wilfried van Haag, Jan-Joest-Straße 31, Kalkar, fragt, mit welcher Begründung und mit welchem Rechtsbezug ihm von der Bürgermeisterin Informationen, die ihm nach dem Informationsfreiheitsgesetz zustehen, vorenthalten werden.

Die Nachfrage von BM Dr. Schulz, um welche Informationen es sich genau handle, wird von Herrn van Haag nicht beantwortet.

1.6 Herr Wilfried van Haag, Jan-Joest-Straße 31, Kalkar, fragt, wann BM Dr. Schulz zurücktrete.

Hierauf antwortet BM Dr. Schulz, dass nun eine Grenze überschritten sei; geduldig habe sie alle Fragen beantwortet, doch diese Frage sei nicht mehr hinzunehmen. Sollte sich diese Unverschämtheit wiederholen, werde sie das Hausrecht ausüben und Herrn van Haag des Sitzungssaales verweisen.