Einwohnerfragen - Rat der Stadt, 15.09.2016

Beratungsart: öffentlich

Rat der Stadt, 15.09.2016

Wortbeitrag und Beschluss


13.1 Auf entsprechende Frage des Herrn Udo van Hest, Rosenstraße 32, Kalkar, erläutert Stadtangestellter Stechling, dass nur die Polizei oder das Straßenverkehrsamt des Kreises Geschwindigkeitskontrollen durchführen dürfen. Es komme relativ häufig vor, dass sich Bürger mit der Bitte an das städtische Ordnungsamt wenden, an bestimmten Stellen im Stadtgebiet Kontrollen durchzuführen. Polizei und Straßenverkehrsamt verweisen in diesem Zusammenhang regelmäßig darauf, dass aus Kapazitätsgründen überwiegend an Unfallhäufigkeitsstellen Verkehrskontrollen möglich sind.
Zu den Geschwindigkeitsmessungen auf der Neulouisendorfer Straße führt er aus, dass dort - insbesondere wohl auch wegen des geraden Straßenverlaufs - häufig zu schnell gefahren wird, was durch die durchgeführten Messungen auch eindeutig bestätigt wurde. Die Geschwindigkeitsmessungen von Polizei und Straßenverkehrsamt hätten jedoch nicht zu einer Veränderung des Verhaltens der Autofahrer geführt; daher würden dort jetzt in Abstimmung mit den Bürgern von Neulouisendorf die Fahrbahnverengungen eingerichtet.

13.2 RM van Laak erklärt, dass er als Einwohner der Stadt eine Frage stellt und erkundigt sich, ob bezüglich eines Radweges auf dem Deich seitens der Verwaltung noch etwas unternommen wird.

Stadtoberbaurat Sundermann antwortet, dass die Verwaltung in der Vergangenheit diesbezüglich mehrere Versuche unternommen hat, die jedoch alle nicht zu einem Ergebnis geführt haben, und dieses Thema daher seitens der Verwaltung derzeit auch nicht weiterverfolgt wird.