Fragen gemäß § 17 der Geschäftsordnung - Rat der Stadt, 04.11.2014

Beratungsart: öffentlich

Rat der Stadt, 04.11.2014

Wortbeitrag und Beschluss


7.1 RM Hell erklärt, dass im Stadtteil Emmericher Eyland seit längerem an der Emmericher Straße und an der Straße "Eyland" kein Baumschnitt mehr erfolgt ist und fragt, ob der städtische Bau- und Betriebshof diesen durchführen kann.

Stadtoberbaurat Sundermann nimmt dies als Hinweis entgegen, weist aber darauf hin, dass eine Kontrolle durch den Baumkontrolleur erfolgt und auch zu prüfen ist, ob es sich um städtische Bäume handelt.

7.2 RM Hell berichtet über Wildwuchs und Unkraut auf der Sportplatzanlage Grieth; bis vor einigen Jahren sei diese Anlage noch in einem ordentlichen Zustand gewesen, jetzt aber nicht mehr. Er fragt, ob der städtische Bau- und Betriebshof hier tätig werden kann.

Stadtoberbaurat Sundermann antwortet, dass er diesen Hinweis weitergeben wird. Es sei jedoch zu berücksichtigen, dass der städtische Bau- und Betriebshof für sämtliche städtischen Anlagen verantwortlich ist und diese unterhalten muss und dass dafür nur begrenzte personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen. Im Übrigen würden regelmäßig Kontrollen durchgeführt und es sei wahrscheinlich, dass auch in den vergangenen Jahren auf der Platzanlage in Grieth Pflegearbeiten durchgeführt wurden.

BM Fonck ergänzt, dass bezüglich der Unterhaltung und Pflege der städtischen Anlagen viele Anregungen und Wünsche an die Verwaltung herangetragen werden, der städtische Bau- und Betriebshof aber personell nicht in der Lage ist, dem im gewünschten Umfang nachzukommen.

Der städtische Bau- und Betriebshof führe die Pflege und Unterhaltung der städtischen Anlagen im Rahmen seiner Möglichkeiten durch. Es stehe aber nun einmal nur eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern zur Verfügung, auf die jetzt ggf. zusätzlich noch der Winterdienst zukommt. Abhilfe sei hier nur durch eine Aufstockung des Personals möglich, was aber mit entsprechenden zusätzlichen Kosten verbunden wäre.
Diese Situation müsse den Bürgern auch vermittelt werden. Er bittet, dass auch die Ratsmitglieder bei der Bevölkerung für mehr Eigeninitiative werben.

RM Altenburg fragt ergänzend, ob es Pläne gibt, aktiv und stetig auf die Bürger zuzugehen, z. B. mittels einer Flyer-Aktion oder mit Aufklebern auf den städtischen Fahrzeugen.

Hierzu erläutert BM Fonck, dass in der Vergangenheit z. B. Patenschaften für die Pflege von Grünanlagen vereinbart wurden, diese aber oft nach einiger Zeit nicht mehr funktionieren. In erster Linie gelte es, die Bevölkerung zu sensibilisieren; beispielhaft verweist er hierzu auf die Beseitigung von Hundekot durch die Hundehalter.

7.3 RM Altenburg erklärt, dass im Eingangsbereich zu den Wisseler Dünen ebenfalls Pflegearbeiten erforderlich sind und dass die dortigen Schaukästen defekt sind.

BM Fonck antwortet, dass dies als Anregung aufgenommen wird.

7.4 RM Dr. Schulz verweist auf die bisherigen Fragen; hier sei ein Umdenken erforderlich und es müssten Methoden gefunden werden, um den Anliegen der Bürger, die ja nicht unberechtigt sind, gerecht zu werden.

Hierzu erklärt BM Fonck, dass man einen Aufruf - wie zuvor von RM Altenburg angesprochen - starten könne; es könne jedoch niemand gezwungen werden, in Eigeninitiative tätig zu werden. Die Problematik müsse den Bürgern auch verdeutlicht werden. Wenn es hier kein Einsehen gibt, können die Arbeiten in dem gewünschten Umfang nur erledigt werden, wenn der städtische Bau- und Betriebshof personell verstärkt wird oder Arbeiten zusätzlich vergeben werden, was in beiden Fällen jedoch mit Mehrkosten verbunden wäre und in letzter Konsequenz auch zu Steuererhöhungen führen könnte. Ein reiner Appell an die Bürger reiche jedenfalls nicht.

7.5 RM Altenburg fragt, ob die Verwaltung den demographischen Wandel ausreichend berücksichtigt. So könnten beispielsweise viele ältere Bürger die Straßenreinigung oder die Winterwartung nicht mehr selbst ausführen.

BM Fonck antwortet, dass die Problematik des Winterdienstes in den städtischen Gremien mehrfach eingehend diskutiert wurde. Die Reinigungs- und Räumpflicht sei entsprechend der städtischen Satzung den Eigentümern der anliegenden Grundstücke übertragen; aus dieser Pflicht könnten sie auch nicht entlassen werden. Wenn jemand diese Arbeiten nicht selbst durchführen kann, könne er einen privaten Dritten damit beauftragen; die Stadt dürfe solche Leistungen aber nicht anbieten.

Zu der ergänzenden Frage des RM Altenburg, inwieweit sich die Verwaltung als Dienstleister für die Bürger sieht, antwortet BM Fonck, dass die Stadt nur dort tätig sein darf, wo dies gesetzlich zugelassen ist und dass grundsätzlich nur eigene Aufgaben durchgeführt werden dürfen. Wie eng diese Grenzen sind, zeige das Verfahren im Zusammenhang mit der beabsichtigten Erweiterung des Gesellschaftszweckes der Stadtentwicklungsgesellschaft Kalkar mbH.

7.6 RM Naß fragt, ob es richtig ist, dass die bisherigen unter dem Punkt "Fragen gemäß § 17 der Geschäftsordnung" geführten Diskussionen an sich nicht zu diesem Tagesordnungspunkt gehören, sondern dazu entsprechende Anträge von den Fraktionen gestellt werden müssten.

BM Fonck antwortet, dass man dies so sehen könne; er wolle Informationen aber auch unter diesem Tagesordnungspunkt weitergeben.

7.7 RM Kunisch erklärt, dass die Verwaltung bis Ende des Jahres über die Erfahrungen mit den geänderten Regelungen beim Winterdienst berichten wollte und fragt, ob ein entsprechender Sachstandsbericht erfolgt.

BM Fonck erwidert, dass seinerzeit intensiv geprüft und beraten wurde, ob Straßen aus dem städtischen Winterdienst herausgenommen werden, um so den städtischen Aufwand hierfür zu reduzieren, und dass dies nur in einem gewissen Rahmen möglich ist. Im Übrigen sei auch kein Bericht möglich, da der letzte Winter äußerst mild war.

RM Kunisch ergänzt, dass viele Bürger sich beim Winterdienst überfordert fühlen und wollen, dass die Stadt dies übernimmt.

BM Fonck antwortet, dass er dann doch einen entsprechenden Antrag stellen soll. Anschließend erläutert er die bestehende Problematik und verweist dabei auf die geltende Rechtslage und auf verschiedene hierzu ergangene Gerichtsurteile. Der gesamte Sachverhalt sei im Sinne der Bürger geprüft worden.
Als Ergebnis bleibe festzuhalten, dass solche zusätzlichen Leistungen auf dem freien Markt bestellt werden können und nicht von der Stadt angeboten werden dürfen.

7.8 RM Wolters verweist darauf, dass in der letzten Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses ein Antrag auf Sitzungsunterbrechung entgegen der Praxis in früheren Sitzungen abgelehnt wurde, und fragt, warum in diesem Fall keine Möglichkeit der Beteiligung des betroffenen Antragstellers bestand.

BM Fonck gibt die Frage an den Vorsitzenden des Fachausschusses, RM Naß, weiter.

RM Naß berichtet, dass es in der Sitzung um einen Antrag der SPD-Fraktion ging, der von RM Gulan (FDP) unterstützt wurde. Im Laufe der Beratung habe RM Bienemann den Antrag gestellt, die Sitzung zu unterbrechen, um Herrn Sadlowski, der den Antrag konzipiert hatte, Gelegenheit zur Erläuterung des Sachverhalts zu geben. Dieser Antrag sei aber mehrheitlich abgelehnt worden.

Es schließt sich eine Aussprache an, in der die Ratsmitglieder Kunisch, Naß, Wolters und Bienemann über den Verlauf der Beratung in der Fachausschusssitzung und über den abgelehnten Antrag auf Sitzungsunterbrechung diskutieren.

BM Fonck weist darauf hin, dass es in der Vergangenheit durchaus üblich war, eine Ausschusssitzung zu unterbrechen, um Bürgern Gelegenheit zur Äußerung oder Fragestellung zu geben. Hierüber entscheide im Einzelfall aber der jeweilige Ausschuss.