Fragen gemäß § 17 der Geschäftsordnung - Rat der Stadt, 17.12.2015

Beratungsart: öffentlich

Rat der Stadt, 17.12.2015

Wortbeitrag und Beschluss


28.1 RM Altenburg verweist auf die Beratung in der letzten Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW, bei der u. a. der Polder „Bylerward“ thematisiert wurde. Er fragt, ob es Sinn haben könnte, einen Vertreter der Bezirksregierung zwecks Erörterung dieses Themas zu einer Sitzung des Fachausschusses einzuladen.

Stadtoberbaurat Sundermann weist zunächst darauf hin, dass die Stellungnahme der Stadt zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans nicht an die Bezirksregierung sondern an die Staatskanzlei des Landes gerichtet ist. Im Übrigen dürfte die Anregung, einen einzelnen Sachverhalt aus diesem umfangreichen landesweiten Verfahren mit einem Vertreter der zuständigen Behörde vor Ort zu erörtern, nach seiner Einschätzung kaum umsetzbar sein. Er werde aber Kontakt mit der für den Hochwasserschutz zuständigen Stelle aufnehmen und darauf hinweisen, dass seitens des Rates der Wunsch besteht, dass zu dem Polder „Bylerward“ berichtet und eine fachliche Stellungnahme abgegeben wird.

28.2 RM Rottmann fragt, wie lange das Hauptschulgebäude leer stehen darf, ohne dass dies in Bezug auf die gewährten Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II förderschädlich ist und wie hoch die Summe der ggf. zurück zu zahlenden Mittel wäre.

BM Dr. Schulz sagt eine Prüfung und Beantwortung der Frage zu.

28.3 RM Leusch fragt, warum bei der Wahl des 1. stellvertretenden Bürgermeisters in der Ratssitzung am 03.11.2015 neun leer abgegebene Stimmzettel als ungültig gewertet wurden.

BM Dr. Schulz antwortet, dass ein Stimmzettel ungültig war und acht Stimmzettel ungekennzeichnet und damit als Stimmenthaltung abgegeben wurden. Auf das Ergebnis der Wahl habe dies aber keinen Einfluss gehabt.

28.4 RM Wolters verweist darauf, dass der Rat vor einigen Jahren eine Resolution zum Polder „Bylerward“ beschlossen hat. Er fragt, ob es möglich ist, dass der Rat in einer der nächsten Sitzungen diese Resolution nochmals verstärkt, um seine Haltung hierzu zu verdeutlichen.

BM Dr. Schulz antwortet, dass dies als Anregung aufgenommen wird.

28.5 Zu der Frage des RM Kühnen nach dem Sachstand bezüglich der Einrichtung generischer E-Mail-Adressen teilt Stadtverwaltungsrat Jaspers mit, dass die Verwaltung hierzu noch berichten wird.

28.6 RM Kühnen fragt nach dem Sachstand bezüglich der Aufstellung von Sammelcontainern für gebrauchte Kleidung und Schuhe.

Stadtverwaltungsrat Jaspers führt hierzu aus, dass eine Vergabe städtischer Flächen an private Anbieter für die Aufstellung von Sammelcontainern möglich ist. Die Einnahmen aus der Altkleidersammlung würden dann bei den Gewerbetreibenden verbleiben; lediglich die Einnahmen aus der Zurverfügungstellung städtischer Flächen würden der Stadt zugute kommen. In die abschließende Beurteilung, wie viele Sammelcontainer insgesamt im Stadtgebiet möglich sind, müssten aber auch die Sammelcontainer caritativer Einrichtungen einbezogen und berücksichtigt werden.

Abschließend teilt er mit, dass dieses Thema in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses behandelt werden soll.

28.7 RM van de Löcht benennt für die SPD-Fraktion für das ausgeschiedene Ratsmitglied Anita Kipper Herrn Udo van Hest, Hanselaerstraße 22, Kalkar, als Mitglied des vom Schul-, Jugend- und Sportausschuss gebildeten Arbeitskreises „Ehrenamt“.

28.8 RM Untervoßbeck verweist auf ein Urteil des 4. Senats des Bundessozialgerichts zu Existenz sichernden Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für Unionsbürger, die sich ein halbes Jahr in Deutschland aufhalten (sog. verfestigter Aufenthalt), das erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Kommunen haben könnte. Er fragt, wie die Stadt über den Städte- und Gemeindebund NRW vorgehen kann, um die sich ergebenden finanziellen Belastungen und Nachteile zu mindern.

Stadtangestellter Urselmans antwortet, dass die Frage der Leistungen für Unionsbürger mit verfestigtem Aufenthalt seit Jahren umstritten ist. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach SGB II; entsprechende Anträge werden abgelehnt. Nach dem angesprochenen neuen Urteil des Bundessozialgerichtes besteht jedoch Anspruch auf Sozialhilfeleistungen nach SGB XII. Welche finanziellen Auswirkungen sich daraus für die Stadt ergeben, kann noch nicht gesagt werden; auch gibt es diesbezüglich keine kreisweiten Prognosen.

RM Untervoßbeck regt an, sich hierzu intensiv an den kommunalen Spitzenverband zu wenden.

28.9 Stadtoberbaurat Sundermann teilt auf entsprechende Frage des RM Schwaya mit, dass morgen, 18.12.2015, der Abnahmetermin für die neu errichtete Brücke über den Leybach ist.