Fragen gemäß § 17 der Geschäftsordnung - Rat der Stadt, 27.08.2015

Beratungsart: öffentlich

Rat der Stadt, 27.08.2015

Wortbeitrag und Beschluss


18.1 RM Pageler fragt, ob die zehn bis zwölf Meter lange Lücke des Zauns an der Grundschule Kalkar entlang der Straße, die derzeit durch eine Hecke ausgefüllt ist, so bestehen bleibt, oder ob ein Tor die Lücke ersetzt, weil auf der anderen Seite ein Tor nicht vorhanden sei.

Stadtoberbaurat Sundermann antwortet, dass eine lückenlose Einfriedung des Grundstücks sichergestellt sein müsse. Sobald die Fläche wieder durch Kinder genutzt werden könne, würden entsprechende Zaunelemente demontiert und gegebenenfalls anderweitig eingesetzt.

18.2 RM Pageler verweist auf die Beratungen zum "Hanselädchen" (Punkt 13. der Tagesordnung) und fragt, ob der für das Förderprogramm "Jung kauf Alt" verbleibende Restbetrag - nach Abzug des Zuschusses für das "Hanselädchen" i. H. v. 5.000,00 € - stärker als bisher beworben werden könne.

BM Fonck bejaht dies.

18.3 RM Klein erkundigt sich, ob für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wieder ein Doppelhaushalt geplant sei und wann der Rat der Stadt einen Beschluss zur Aufstellung eines Doppelhaushaltes gefasst habe.

BM Fonck entgegnet, dass die Verwaltung dem Rat einen Entwurf der Haushaltssatzung zuleite und der Rat anschließend über den Haushalt entscheide; insofern bedürfe es eines vorhergehenden Beschlusses des Rates nicht. Konkret könnte für die genannten Haushaltsjahre ein Doppelhaushalt in Frage kommen, wenn die Grunddaten für beide Haushaltsjahre bekannt seien.

18.4 RM Altenburg verweist auf § 7 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Stadt und fragt, ob der Bürgermeister die Vorschrift, er habe die Sitzung sachlich und unparteiisch zu leiten, kenne.

BM Fonck antwortet, dass ihm die Regelung bekannt sei und er seine Aufgaben stets sachlich und unparteiisch wahrnehme.

18.5 RM Kunisch bezieht sich auf die Frage zum Doppelhaushalt (Punkt 18.3 der Tagesordnung) und bittet nochmals um Erklärung, wer darüber entscheide, ob ein Haushaltsplan für ein Haushaltsjahr oder zwei Haushaltsjahre aufgestellt wird.

BM Fonck erwidert, dass die Verwaltung dem Rat der Stadt einen Entwurf der Haushaltssatzung zuleite und dieser über den Entwurf Beschluss fasse.

18.6 RM Kunisch fragt, ob es zutreffe, dass BM Fonck in der Vergangenheit gesagt habe, der kommende Haushalt werde nicht als Doppelhaushalt aufgestellt.

BM Fonck entgegnet, dass RM Kunisch ihm gern Worte in den Mund lege und dabei regelmäßig auch verdrehe. Im Übrigen handle die Verwaltung aber so, wie es die haushaltsrechtlichen Normen vorschreiben.

18.7 RM Klein verweist auf die Fragen zum Doppelhaushalt (Punkte 18.3, 18.5 und 18.6 der Tagesordnung) und erkundigt sich, ob im Falle einer Ablehnung des Doppelhaushaltes durch einen Beschluss des Rates der Stadt überhaupt eine Haushaltssatzung für ein Jahr genehmigt werden könne.

BM Fonck erläutert, die Aufstellung eines Doppelhaushaltes sei nicht so aufwändig wie die Aufstellung zwei einzelner Haushaltssatzungen. Auch wenn eine zusätzliche Nachtragssatzung erstellt werden müsse, sei der Aufwand in der Summe geringer. Daher werde eine Haushaltssatzung für ein Jahr nur dann aufgestellt, wenn darüber hinaus keine konkreten Rahmendaten bekannt seien. Zuletzt merkt er an, dass auch im Doppelhaushalt eine jahresbezogene Betrachtung durchgeführt werde und die Haushaltsjahre daher jeweils für sich transparent seien.