Fragen gemäß § 17 der Geschäftsordnung - Rat der Stadt, 21.09.2017

Beratungsart: öffentlich

Rat der Stadt, 21.09.2017

Wortbeitrag und Beschluss


16.1 Die Frage von RM Kühnen, ob die Verwaltung wegen des schnellen Austauschs der abgebrannten Altkleidersammelcontainer am Parkplatz "Im Schwanenhorst" ein Lob entgegennehme, wird von BM Dr. Schulz bejaht.

16.2 RM Altenburg verweist auf Probleme beim Umsteigen des Schülerverkehrs von Goch nach Wissel und fragt, ob es diesbezüglich Gespräche mit der NIAG gebe.

Stadtangestellter Stechling bejaht dies und führt aus, dass die NIAG für einen reibungslosen Transport sorgen werde.

16.3 RM Görden fragt, wann das Feuerwehrgerätehaus Appeldorn fertiggestellt sei.

Stadtoberbaurat Sundermann, an den BM Dr. Schulz die Frage weitergibt, entgegnet, dass Ende Oktober des laufenden Jahres eine Abnahme durch den Architekten erfolge und das Feuerwehrgerätehaus dann, sofern eine Mängelbeseitigung dem nicht entgegenstehe, voraussichtlich auch bezugsbereit sei.

Die Zusatzfrage von RM Görden, ob es bei dem vereinbarten Festpreis bleibe, wird von Stadtoberbaurat Sundermann, basierend auf dem aktuellen Kenntnisstand, bejaht.

Auf die weitere Nachfrage von RM Görden, welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen vertraglich vereinbart seien, wenn das Projekt nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt fertig werde, antwortet Stadtoberbaurat Sundermann, dass in dem Verfahren zur Auftragsvergabe die üblichen Verzugszinsen gemäß der VOB festgelegt wurden. Hinsichtlich der Verzögerungen sei zu bemerken, dass es hierfür unterschiedliche Gründe gebe. Aufgrund des vielfältigen Abstimmungsbedarfs, seien sich alle Akteure (Bauherr, Nutzer und ausführende Firma) auch einig gewesen, dass das Feuerwehrgerätehaus mit der gebotenen Sorgfalt fertiggestellt werden solle.

16.4 RM Görden verweist auf den geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Emmericher Eyland und fragt nach dem Sachstand.

Stadtoberbaurat Sundermann führt aus, dass ein Fachingenieur die Planungen noch im Laufe des aktuellen Jahres konkretisiere; die Planungskosten seien im Übrigen in der ersten Nachtragshaushaltssatzung für das aktuelle Jahr enthalten, sodass nunmehr der entsprechende Auftrag vergeben werden könne.

16.5 Nach entsprechender Frage von RM Görden hinsichtlich des geplanten Brandschutzbedarfsplans führt Stadtangestellter Stechling aus, dass über den Entwurf eine Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister stattgefunden habe; dieser habe diverse Änderungswünsche geäußert, um kreisweit die Brandschutzbedarfspläne zu vereinheitlichen. Es sei geplant, den Brandschutzbedarfsplan noch in diesem Jahr dem Ausschuss für Feuer- und Katastrophenschutz zur Beratung vorzulegen.

16.6 RM Klein fragt, an wen sich die Bogenschießabteilung des BSV Kalkar bezüglich städtischer Pachtflächen wenden könne.

BM Dr. Schulz antwortet, dass Frau Degen - Bereich "Liegenschaften" - zuständig sei.

16.7 RM Naß verweist auf die vorige Frage von RM Klein und fragt, ob bekannt sei, dass es grundsätzlich nicht erlaubt sei, auf landwirtschaftlichen Nutzflächen sportliche Tätigkeiten auszuüben.

BM Dr. Schulz bejaht dies.