Fragen gemäß § 17 der Geschäftsordnung - Rat der Stadt, 15.09.2016

Beratungsart: öffentlich

Rat der Stadt, 15.09.2016

Wortbeitrag und Beschluss


12.1 RM Kühnen fragt unter Verweis auf die Mitteilung des Stadtangestellten Münzner zu der Neuauflage des Prospekts "Ein Flügel für Kalkar" (Punkt 11.6 der Niederschrift) nach dem Stand der Finanzierung des Flügels.

Stadtangestellter Münzner antwortet, dass bisher etwa 1/3 der Kosten von ca. 29.000,00 € für den neuen Flügel finanziert sind. Durch die in dem neuen Flyer angekündigten Veranstaltungen, den weiteren symbolischen Verkauf von Tasten sowie das Einwerben von Spenden werden weitere Einnahmen erwartet.

12.2 RM Kühnen verweist auf die Ausführungen in dem Schreiben des Kreises Kleve bezüglich statistischer Daten zum Rettungsdienst (Punkt 11.4 der Niederschrift) und fragt, wie die Aussage des Kreises zu verstehen sei, dass zwar alle Daten erfasst werden, diese aber nicht auswertbar sind.

Hierzu merkt RM Gulan an, dass auch schon in der Vergangenheit der für den Rettungsdienst zuständige Ausschuss des Kreises auf ähnliche Anfragen nicht bereit war, die entsprechenden Daten herauszugeben.

12.3 Aufgrund eines entsprechenden Hinweises des RM Altenburg entschuldigt sich BM Dr. Schulz dafür, dass die vorgesehene Kranzniederlegung im Stadtteil Wissel nicht stattgefunden hat.

12.4 RM Wolters verweist auf seine Frage in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.09.2016 bezüglich des Anschlusses des Gewerbegebietes an der Kastellstraße an das Glasfasernetz durch das Unternehmen Deutsche Glasfaser (Punkt 5.1 der Niederschrift) und fragt hierzu nach dem Sachstand.

BM Dr. Schulz antwortet, dass man sich hier derzeit in der Phase 1 befindet und diese die Gewerbegebiete nicht umfasst; grundsätzlich sei aber auch der Anschluss von Gewerbegebieten vorgesehen.

RM Wolters regt an, dass der Wirtschaftsförderer diesbezüglich Kontakt mit dem Unternehmen aufnehmen sollte; wichtig sei, Interesse an einem Anschluss an das Glasfasernetz zu zeigen.

Hierzu führt BM Dr. Schulz aus, dass es zunächst zwingend erforderlich ist, dass im Siedlungsbereich eine Anschlussquote von 40 % der Haushalte erreicht wird; nur dann würde seitens des Unternehmens auch ein Anschluss von Gewerbegebieten ins Auge gefasst.