Mitteilungen - Rat der Stadt, 26.02.2015

Beratungsart: öffentlich

Rat der Stadt, 26.02.2015

Wortbeitrag und Beschluss


16.1 Stadtangestellter Stechling teilt mit, dass das Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen der Stadt für das kommende Schuljahr abgeschlossen ist.
Beim Jan-Joest-Gymnasium der Stadt Kalkar wurden 67 (2014: 75) Schülerinnen und Schüler und bei der Städtischen Realschule Kalkar 69 (2014: 78) Schülerinnen und Schüler angemeldet.

Er weist darauf hin, dass erfahrungsgemäß im Nachgang zu dem Anmeldeverfahren noch weitere Anmeldungen zu den Schulen erfolgen, z. B. aufgrund von Absagen anderer Schulen.

Weiter teilt er mit, dass nach jetzigem Stand insgesamt 133 Schülerinnen und Schüler die Grundschulen der Stadt zum Schuljahresende 2014/2015 verlassen werden.

16.2 Stadtverwaltungsrat Jaspers teilt mit, dass der Kreis Kleve gemäß Schreiben vom 05.02.2015 die Jahresabschlüsse der Stadt zum 31.12.2011 und zum 31.12.2012 zur Kenntnis genommen hat und rechtliche Bedenken nicht erhoben werden.

16.3 Stadtverwaltungsrat Jaspers teilt mit, dass der Kreis Kleve gemäß Schreiben vom 20.02.2015 von der durch den Rat der Stadt am 18.12.2014 beschlossenen 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Haushaltjahr 2014 Kenntnis genommen hat und das Anzeigeverfahren gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW beendet ist.
Die in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Verringerung der allgemeinen Rücklage für das Haushaltsjahr 2014, die gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.144.160,00 € um 165.148,00 € und damit auf 2.309.308,00 € erhöht ist, wurde genehmigt.

Das Schreiben des Kreises enthielt abschließend folgende Stellungnahme:

„Zusammenfassend ist anzumerken, dass sich die Finanzsituation der Stadt Kalkar mit dem 1. Nachtragshaushalt 2014 nochmals deutlich verschlechtert hat. Die Stadt Kalkar ist gehalten, den Haushalt auch in Bezug auf die künftigen Jahre, an der gesetzlichen Verpflichtung zum Haushaltsausgleich auszurichten und die erforderlichen, unter Umständen auch unpopulären Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen. Ein ausgeglichener Haushalt und eine wirtschaftliche, effiziente und sparsame Haushaltswirtschaft der Kommune ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die Kommune die Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten, die das Recht auf kommunale Selbstverwaltung bietet, auch tatsächlich nutzen kann. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet deshalb auch Verpflichtung und Verantwortung jeder Kommune selbst, den gesetzlichen Haushaltszielen und -grundsätzen nachzukommen. Ich bitte dies bei Ihren Beratungen zu beachten.“