Mitteilungen - Rat der Stadt, 28.04.2015

Beratungsart: öffentlich

Rat der Stadt, 28.04.2015

Wortbeitrag und Beschluss


14.1 Stadtoberbaurat Sundermann teilt mit, dass die nächste Sitzung der Straßen- und Wegekommission am 03.06.2015, 14.00 Uhr, stattfindet und eine schriftliche Einladung hierzu noch erfolgt.

14.2 Stadtoberbaurat Sundermann teilt mit, dass im Rahmen einer Brückensichtprüfung durch ein unabhängiges Ingenieurbüro festgestellt wurde, dass sich zwei Holzbrücken über den Leybach (Brücken H2 und H3) in einem sehr schlechten baulichen Zustand befinden und ihre Standsicherheit nur noch bedingt gegeben ist. Das Ingenieurbüro habe dringend empfohlen, die Brücken zu sperren. Die Verwaltung wird zur Erneuerung der Brücken umgehend ein Handlungskonzept erarbeiten.

14.3 Stadtverwaltungsrat Jaspers verweist auf die vom Rat der Stadt gefasste Resolution zur geplanten Einführung der Maut und verliest ein Antwortschreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 11.04.2015:

"Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fonck,

für die Übersendung der Resolution des Rates der Stadt Kalkar gegen die geplante Infrastrukturabgabe an Herrn Minister Dobrindt MdB danke ich Ihnen. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Dieser Bitte komme ich gerne nach.

In Ihrem Schreiben bringen Sie Ihre Sorge zum Ausdruck. dass sich die Einführung der Infrastrukturabgabe negativ auf das grenzüberschreitende Zusammenleben auswirken könnte. Hierfür habe ich Verständnis, möchte aber auch darauf hinweisen, dass es schon heute in vielen Nachbarländern Deutschlands eine Maut oder Vignette für Pkw gibt. In Ländern ohne entsprechende Straßenbenutzungsgebühren wird deren Einführung vielfach diskutiert, wie unter anderem auch in den Niederlanden. Diese Entwicklung ist unabhängig davon. ob in Deutschland eine Pkw-Vignette eingeführt wird oder nicht. Die Verkehrsetats in vielen Ländern sind abhängig von der jeweiligen Haushaltslage und daher häufig unterfinanziert. Demzufolge ist die Suche nach neuen Finanzierungsformen und damit einhergehend die Einführung oder Ausweitung der Nutzerfinanzierung ein logischer Schritt, um die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur aufrecht zu erhalten.

Der Gesetzentwurf zur Einführung einer lnfrastrukturabgabe, der am 17.12.2014 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, sieht vor, dass Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen für die Benutzung von Bundesfernstraßen eine Infrastrukturabgabe entrichten. Halter von Pkw und Wohnmobilen, die nicht in Deutschland zugelassen sind, haben für die Benutzung von Bundesautobahnen, nicht jedoch für die Benutzung der Bundesstraßen, die Infrastrukturabgabe zu entrichten. Damit wird den Belangen der Grenzregionen, den sogenannten kleinen Grenzverkehr (Einkauf, Berufspendler, Urlaub, Verwandtschaft bzw. Freunde besuchen) nicht zu beeinträchtigen, Rechnung getragen. Von signifikanten Verkehrsverlagerungen geht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nicht aus, da die Vignette zeitbezogen ist und die Preise moderat ausgestaltet sind. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Bundesregierung die weitere Entwicklung genau beobachten und ggf. geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen wird.

Die Ausweitung der Nutzerfinanzierung in Form einer Infrastrukturabgabe ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der Investitionsoffensive des Bundesministeriums zur Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur. Deshalb sieht der Entwurf des Infrastrukturabgabegesetzes vor, dass die Einnahmen aus der lnfrastrukturabgabe (abzüglich der Systemkosten) dem Verkehrshaushalt zugeführt und in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur verwendet werden. Durch diese Maßnahme können künftig sämtliche Investitionen in den Bundesfernstraßenbau über die Infrastrukturabgabe und die Lkw-Maut, die in 2015 ebenfalls ausgeweitet wird, nutzerfinanziert werden. Hierdurch wird eine größere Unabhängigkeit vom Bundeshaushalt erreicht und mehr Planungssicherheit für die Finanzierung von dringend erforderlichen Verkehrsinfrastrukturinvestitionen geschaffen. Daher handelt es sich bei der Einführung der Infrastrukturabgabe um eine Gesamtentscheidung, dem Wechsel von einer zum großen Teil haushaltsfinanzierten zu einer nutzerfinanzierten Verkehrsinfrastruktur. Dies wird auch von der EU-Kommission grundsätzlich begrüßt. Die Bundesregierung steht bei diesem Vorhaben auch weiterhin im engen Kontakt mit der EU-Kommission, um den unionsrechtlichen Vorgaben Rechnung zu tragen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben."