Satzung zur 7. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kalkar

Vorlagennummer: 10/100
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)

Sachverhalt


Gemäß § 24 Abs. 1 GO NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt.

Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung (§ 24 Abs. 2 GO NRW).

Dem entsprechend hat der Rat der Stadt Kalkar in § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung für die Erledigung solcher Anregungen und Beschwerden den Haupt- und Finanzausschuss bestimmt.

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2015 beschlossen, einen Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen zu bilden. Die Zuständigkeiten dieses Ausschusses sowie seine Besetzung sollen im Nachgang zu einem interfraktionellen Gespräch in der Sitzung des Rates am 28. April 2015 beschlossen werden.

Der nachstehende Beschlussvorschlag erfolgt vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung des Rates zur Besetzung und Ausgestaltung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen.

Mit der als Anlage zu dieser Drucksache beigefügten Satzung zur 7. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kalkar wird die Erledigung von Anregungen und Beschwerden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen übertragen.

Die Änderung der Hauptsatzung kann der Rat gemäß § 7 Abs. 3 GO NRW nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen Kosten für die Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt.

Die Deckung der Kosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 01 02 01 - Zentrale Dienste -.

Beschlussvorschlag


Die Satzung zur 7. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kalkar vom 02.11.1999 wird in der Fassung der Anlage zur Drucksache beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 23.04.2015

Wortbeitrag


Die Tagesordnungspunkte 2. und 3. werden aufgrund des engen sachlichen Zusammenhanges in Bezug auf die vom Rat der Stadt beschlossene Bildung des neuen Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen gemeinsam beraten.

Rat der Stadt, 28.04.2015

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.04.2015 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Satzung zur 7. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kalkar vom 02.11.1999 wird in der Fassung der Anlage zur Drucksache beschlossen.

Der Text ist Änderung ist Anlage 1 dieser Niederschrift.
Die Satzung ist nur dem Original beigefügt, da der Text Anlage der Beratungsvorlage war.