- Antrag der FBK-Fraktion vom 21.01.2015
Beratungsart: | öffentlich |
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Federführender Bereich: | Zentrale Verwaltung und Finanzen |
Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 19.02.2015)
Vorgesehener Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 19.02.2015
Wortbeitrag
RM Pageler erläutert den Antrag der FBK-Fraktion.
BM Fonck ergänzt, dass bei einer Streichung des § 27 Abs. 8 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar auch weitere Teile der Geschäftsordnung geändert werden müssten. So sei § 18 Abs. 2 S. 1 der Geschäftsordnung dahingehend anzupassen, dass der Bürgermeister, bei Ausschusssitzungen der Ausschussvorsitzende, die Reihenfolge der Wortmeldungen bestimmt, wenn sich mehrere Einwohner gleichzeitig melden.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:
1. § 18 Abs. 2 S. 1 erhält folgende Fassung:
Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister, bei Ausschusssitzungen der Ausschussvorsitzende, die Reihenfolge der Wortmeldungen.
2. § 27 Abs. 8 wird aufgehoben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung entsprechend vorzubereiten.
Rat der Stadt, 26.02.2015
Wortbeitrag
RM Pageler begründet den Antrag der FBK-Fraktion.
Die Vorsitzenden der Fraktion Forum Kalkar, RM Kühnen, und der SPD-Fraktion, RM Reinkens, begrüßen die beantragte Änderung der Geschäftsordnung.
BM Fonck verweist auf die einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und den Auftrag an die Verwaltung, die Änderung der Geschäftsordnung entsprechend vorzubereiten. Er verliest folgenden Beschlussvorschlag:
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die
Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar
Aufgrund des § 47 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 208), hat der Rat der Stadt Kalkar in seiner Sitzung am 26.02.2015 folgende 4. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar vom 02.10.1999 in der derzeit gültigen Fassung beschlossen:
Art. I
1. § 18 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister, bei Ausschusssitzungen der Ausschussvorsitzende, die Reihenfolge der Wortmeldungen.
2. § 27 Abs. 8 wird aufgehoben.
Art. II
Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Beschlussfassung durch den Rat in Kraft.
Diesem Beschlussvorschlag stimmt der Rat der Stadt einstimmig zu.