Änderung der Ladungsfrist für den Rat und die Ausschüsse

  • Antrag der Fraktion Forum Kalkar vom 09.03.2015
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 19.06.2015)

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 18.06.2015

Wortbeitrag


RM Klein erläutert und begründet den Antrag seiner Fraktion, wobei er beispielhaft auf die sehr umfangreiche Beschlussvorlage zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes verweist.

In der sich anschließenden Beratung diskutieren die Ratsmitglieder Leusch, Gulan, Reinkens, Wenten, Schwaya und Kunisch, ob eine Verlängerung der Ladungsfrist von sechs auf zehn Tage zur Vorbereitung auf die Sitzungen erforderlich ist.

Stadtverwaltungsrat Jaspers und BM Fonck weisen dabei darauf hin, dass eine Verlängerung der Ladungsfrist dazu führen könnte, dass vermehrt Beschlussvorlagen nachgereicht oder als Tischvorlage in die Sitzungen eingebracht werden müssen. Außerdem müssten die Sitzungstermine der regelmäßig tagenden Ausschüsse und des Rates dann eventuell angepasst und entzerrt werden.

BM Fonck verliest den Beschlussvorschlag in dem Antrag der Fraktion Forum Kalkar vom 09.03.2015 und lässt darüber abstimmen.

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit 5 Ja-Stimmen bei 4 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Geschäftsordnung im § 2, Ladungsfrist, Abs. 1, wie folgt zu ändern:

„Die Einladung muss den Ratsmitgliedern mindestens zehn volle Tage vor dem Sitzungstag, den Tag der Absendung nicht mitgerechnet, zugehen."

Rat der Stadt, 25.06.2015

Wortbeitrag


RM Kühnen erläutert den Antrag seiner Fraktion. Er macht deutlich, dass die aktuelle Ladungsfrist nach § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar von sechs Tagen zu kurz sei. Eine Abstimmung innerhalb der Fraktion sei deshalb nicht immer möglich, insbesondere bei sehr umfangreichen Drucksachen. Er plädiere daher für die Änderung der Geschäftsordnung auf zehn Tage.

RM Leusch teilt mit, dass seine Fraktion gegen den Antrag stimme, da sich die bisherige Regelung bewährt habe. Er befürchte, dass bei einer Änderung der Einladungsfrist auf zehn Tage eine vermehrte Sitzungshäufigkeit zu verzeichnen sei. Ein Szenario wäre auch, dass Einladungen den Fraktionen bereits vorlägen, die Drucksachen aber erst später nachgereicht würden.

RM Kunisch teilt mit, dass die von RM Kühnen vorgetragenen Argumente nicht von der Hand zu weisen seien. In anderen Kommunen sei eine längere Einladungsfrist bereits Praxis. Mittelfristig plädiere er ebenfalls für eine längere Vorlaufzeit. Tischvorlagen könnten in die Fraktionen gegeben werden, die zunächst nicht entscheiden werden müssten.

RM Wenten lehnt die Verlängerung der Einladungsfrist ab. Sie führe lediglich zu vermehrtem Postaufkommen in den Fraktionen. Er befürworte die Einstellung von Drucksachen ins Ratsportal.

Es folgen weitere Diskussionsbeiträge der Ratsmitglieder Wolters, Klein, Reinkens, Gulan und Naß.

Stadtverwaltungsrat Jaspers macht bei einer Verlängerung der Einladungsfrist gleichzeitig auf die Vorschlagsfrist zur Tagesordnung im Sinne des § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Rates aufmerksam. Hiernach müsste die aktuelle Fristregelung zu Vorschlägen zur Tagesordnung ebenfalls von bisher 15 Tagen auch entsprechend um vier Tage verlängert werden.

BM Fonck ergänzt, dass die Neueinberufung der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 22.06.2015 beispielsweise mit zehn Tagen Ladungsfrist nicht fristgerecht möglich gewesen wäre. Er befürchte, dass sich bei einer Fristverlängerung der Einladungen von sechs auf zehn Tage der Sitzungsrhythmus verändern könnte, die Nachreichungen steigen würden und speziell für den Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss oft kurzfristige Antragseingänge zu verzeichnen seien.

RM van de Löcht und RM Kühnen verweisen auf den Einsatz von Tablets.

BM Fonck lässt über den Beschlussvorschlag im Antrag der Fraktion Forum Kalkar vom 09.03.2015 abstimmen.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.06.2015 beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich bei 15 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Geschäftsordnung im § 2, Ladungsfrist, Abs. 1, wie folgt zu ändern:

„Die Einladung muss den Ratsmitgliedern mindestens zehn volle Tage vor dem Sitzungstag, den Tag der Absendung nicht mitgerechnet, zugehen."

Ergänzend schlägt er vor, die Antragsfrist gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar von derzeit 15 Tagen auf 20 Tage festzusetzen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

Dem stimmt der Rat mit 15 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen mehrheitlich zu.

BM Fonck erklärt, dass die Verwaltung eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung für die nächste Ratssitzung vorbereiten wird und bis dahin die bisherigen Fristen weiter gelten.