Änderung der Plakatverordnung der Stadt Kalkar

  • Antrag der SPD-Fraktion vom 26.01.2017
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Bürgerdienste

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 06.06.2018)

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 21.02.2017

Wortbeitrag


RM Schwaya erläutert den Antrag der SPD-Fraktion.

Stadtangestellter Stechling berichtet, dass in der Vergangenheit keine Schäden an Laternen festgestellt wurden, die auf das Anbringen von Hohlkammerplakaten zurückzuführen wären, und deren Verwendung daher als sinnvoll angesehen wird. Kurzfristig bis zur nächsten Ratssitzung könne eine Änderung der Plakatordnung jedoch nicht vorgelegt werden, da dabei auch noch weitere Gesichtspunkte, z. B. bezüglich möglicher Sanktionen, zu berücksichtigen sind. Die Verwaltung schlage daher vor, die Testphase für die Verwendung von sog. Hohlkammerplakaten bis zu einer Neufassung der Plakatordnung, die die Verwaltung für die übernächste Ratssitzung vorlegen wird, zu verlängern.

Beschluss


Diesem Vorschlag stimmt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig zu und empfiehlt dem Rat der Stadt, entsprechend zu beschließen.

Rat der Stadt, 02.03.2017

Wortbeitrag


Nach Erläuterung des Antrages der SPD-Fraktion durch RM Schwaya verweist BM Dr. Schulz auf die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss und dessen einstimmige Empfehlung, die Testphase für die Verwendung von sog. Hohlkammerplakaten bis zu einer Neufassung der Plakatordnung, die die Verwaltung für die nächste Ratssitzung vorlegen wird, zu verlängern.

Zu dem Hinweis des RM van de Löcht, dass die von der SPD beantragte Genehmigung für das Aufstellen von Großplakaten - sog. "Wesselmänner" - noch nicht erteilt wurde, erklärt BM Dr. Schulz, dass sie dies weitergeben wird.

RM Rottmann verweist auf die derzeitige Plakataktion der Firma Deutsche Glasfaser und spricht sich dagegen aus, dass Plakate an Laternen angebracht werden.

Hierzu führt BM Dr. Schulz aus, dass in der Vergangenheit keine Schäden an Laternen festgestellt wurden, die auf das Anbringen von Hohlkammerplakaten zurückzuführen wären.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.02.2017 beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen:

Die Testphase für die Verwendung von sog. Hohlkammerplakaten wird bis zu einer Neufassung der Plakatordnung, die die Verwaltung für die nächste Ratssitzung vorlegen wird, verlängert.