Aufgabenstellung und Arbeitsweise des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen

Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Bürgerdienste

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen, 14.12.2015

Wortbeitrag


SB Dr. Breidenbach stellt einen Diskussionsbeitrag zur Aufgabenstellung und Arbeitsweise des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen vor.

RM Gulan merkt an, dass der Ausschuss nur im Rahmen der GO, Satzungen und anderer Rechtsnormen handeln kann. Er weist weitergehend darauf hin, dass das Land NRW den Bürgern durch Volksbegehren und andere Projekte - z. B. Unterschriftenlisten - die Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung bietet.

Es folgt eine Diskussion, an der sich die Ratsmitglieder Gulan, Schopen, Kühnen, Reumer, Schwaya, Pageler, Vorsitzender van Laak und BM Dr. Schulz beteiligen, in welchem Rahmen sich der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen treffen soll.

Es wird überlegt, eine Bürgersprechstunde - vor der Sitzung - einzuführen oder den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, sich innerhalb der Tagesordnungspunkte durch Wortbeiträge zu beteiligen.

RM Kühnen erachtet es als sinnvoll, die Geschäftsordnung auch für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger anzuwenden; diese könnten sich mit 3 Wortbeiträgen á maximal 3 Minuten an den einzelnen Tagesordnungspunkten beteiligen.

SB Dr. Breidenbach schlägt vor, eine moderierte Auftaktveranstaltung (Verwaltungsmitarbeiter, Ausschussmitglieder und Bürger) zum Thema Bürgerbeteiligung durch eine Stiftung durchzuführen. Ein entsprechender Vorschlag wird von SB Dr. Breidenbach für die nächste Sitzung erarbeitet.

Beschluss


Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen beschließt einstimmig,

a) sich quartalsweise - bei Bedarf auch eher - zu treffen. Wenn sich keine Tagesordnungspunkte ergeben, kann die Sitzung ausfallen. Tagungen in den Stadtteilen, wenn diese insbesondere betroffen sind, sind möglich.

b) dass die Bürgerinnen und Bürger sich im Rahmen der Geschäftsordnung, ab sofort, mit Wortbeiträgen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beteiligen können.