Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende

  • Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Die Grünen vom 09.05.2017
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 06.06.2018)

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 30.05.2017

Wortbeitrag


BM Dr. Schulz verweist darauf, dass die Verwaltung zu diesem Thema bereits eine Drucksache vorgelegt hat, die aber zur weiteren Beratung zurück an die Fraktionen verwiesen wurde. Sie fragt, in welche Richtung die Regelung zur Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende nach Ansicht der Fraktionen gehen sollte.

RM Kühnen erklärt, dass die Fraktion Forum Kalkar eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende nicht unterstützt, da der mit dieser Funktion zusammen hängende Aufwand relativ überschaubar ist. Er stellt für die Fraktion Forum Kalkar folgenden Antrag:
"Die Verwaltung wird hinsichtlich der neuen gesetzlichen Regelungen über die 'Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende' damit beauftragt, einen Umsetzungsvorschlag mit dem Ziel zu erarbeiten, den kleinst möglichen finanziellen Mehraufwand darzustellen, der rechtlich möglich ist."

BM Dr. Schulz weist hierzu darauf hin, dass eine Regelung, die alle Ausschussvorsitze ausschließt, rechtlich wohl nicht zulässig ist.

RM Gulan schlägt vor, die Zahlung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung an Ausschussvorsitzende solange nicht umzusetzen, bis die Stadt explizit dazu aufgefordert wird, und ggf. dann auch Rechtsmittel einzulegen; schließlich würden die entstehenden Kosten nicht vom Land erstattet.

RM Boßmann erklärt, dass mit dem vorliegenden Antrag die Verwaltung beauftragt werden soll, einen Vorschlag zu erarbeiten, der dem Willen des Gesetzgebers entspricht und der mit der Kommunalaufsicht abgestimmt ist.

RM Altenburg unterstützt den Vorschlag des RM Gulan; der Rat könne selbst bestimmen, welche Regelung er hier trifft.

Hierzu erklärt BM Dr. Schulz, dass dies der Erlass genau nicht sage.

RM Kunisch weist darauf hin, dass die Entscheidungsmöglichkeit des Rates durch den Erlass eingeschränkt wird.

RM Wolters verweist auf die Intention des Gesetzes, das Ehrenamt stärker anzuerkennen und zu unterstützen.

RM Naß spricht sich für eine Lösung aus, bei der der unterschiedliche Aufwand für die Ausschussvorsitzenden berücksichtigt wird, z. B. Häufigkeit der Sitzungen, Anzahl der zu beratenden Tagesordnungspunkte.

Stadtverwaltungsrat Jaspers erklärt, dass die Gesetzesformulierung im Gegensatz zu den Ausführungen in dem Erlass steht, der einen vollständigen Ausschluss aller Ausschüsse als unzulässig ansieht. Aus Sicht der Verwaltung sei der Antrag schwierig umzusetzen, da der Rat hier einen großen Spielraum für eine Regelung hat und die Verwaltung der Meinungsbildung des Rates auch nicht vorgreifen will.

RM Kühnen ist der Ansicht, dass das Ehrenamt nicht primär durch die Aufwandsentschädigung gewürdigt wird. Weiterhin verweist er auf den Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss als den Ausschuss, der am häufigsten tagt; bereits bei diesem Ausschuss würde die zusätzliche Aufwandsentschädigung für den Ausschussvorsitzenden einem Betrag von 100,00 €/Stunde für den zu leistenden Mehraufwand entsprechen.

BM Dr. Schulz erklärt, dass der gemeinsame Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Die Grünen vom 09.05.2017 der weitergehende Antrag ist. Sie verliest folgenden in dem Antrag aufgeführten Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen:

"Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich der Regelungen über die Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende nach den gesetzlichen Vorschriften und dem Willen des Gesetzgebers einen Vorschlag zu erarbeiten und dem Rat vorzustellen. Dieser Vorschlag ist mit der unteren staatlichen Aufsichtsbehörde abzustimmen."

Diesem Beschlussvorschlag stimmt der Rat der Stadt mehrheitlich bei 1 Nein-Stimme und 6 Enthaltungen zu.