Ehrenbürgerrecht der Stadt Kalkar

  • Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.04.2015
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

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Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 28.04.2015

Wortbeitrag


BM Fonck verweist auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der der Tagesordnung als Anlage beigefügt ist.

RM Kunisch erläutert und begründet den Beschlussvorschlag seiner Fraktion zur Ehrenbürgerschaft Adolf Hitlers und trägt dessen folgenden Wortlaut vor:

"Die teilweise sachlich unrichtige in- und ausländische Berichterstattung im Zusammenhang mit der Ehrenbürgerschaft Adolf Hitlers in unserer Stadt nimmt der Stadtrat zum Anlass, die folgende Erklärung zu verabschieden:

1. Die Ehrenbürgerschaft Adolf Hitlers ist mit seinem Tod erloschen. Dies ist ausdrücklich in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.07.2003 bestätigt worden.

2. Der Rat der Stadt Kalkar distanziert sich in aller Form vom Beschluss der Kalkarer Gemeindevertretung vom 02.05.1933, Reichskanzler Adolf Hitler zum Ehrenbürger der Stadt Kalkar zu ernennen. Der damals einstimmig gefasste Beschluss ist ein historisches Faktum. Deshalb bekräftigt der Kalkarer Rat nachdrücklich, dass Adolf Hitler der Ehrenbürgerwürde Kalkars unwürdig war.

Daher hebt der Rat der Stadt Kalkar heute auch symbolisch die Ehrenbürgerschaft Adolf Hitlers auf."

Anschließend verweist RM Reinkens auf einen gegenüber dem Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN modifizierten und mit den weiteren Fraktionen und RM Gulan abgestimmten Beschlussvorschlag. Er erläutert und begründet diesen Beschlussvorschlag und verliest dessen folgenden Wortlaut:

"Die teilweise sachlich unrichtige in- und ausländische Berichterstattung im Zusammenhang mit der Ehrenbürgerschaft Adolf Hitlers in unserer Stadt nimmt der Stadtrat zum Anlass, die folgende Erklärung zu verabschieden:

1. Die Ehrenbürgerschaft Adolf Hitlers ist mit seinem Tod erloschen. Dies ist ausdrücklich in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.07.2003 bestätigt worden.

2. Der Rat der Stadt Kalkar distanziert sich in aller Form vom Beschluss der Kalkarer Gemeindevertretung vom 02.05.1933, Reichskanzler Adolf Hitler unmittelbar nach der Machtübergabe zum Ehrenbürger der Stadt Kalkar zu ernennen. Der damals einstimmig gefasste Beschluss ist ein historisches Faktum und gehört deshalb aus heutiger Sicht zu den dunkelsten Kapiteln der lokalen Geschichte. Deshalb bekräftigt der Kalkarer Rat nachdrücklich, dass Adolf Hitler der Ehrenbürgerwürde Kalkars unwürdig war. Gerade in einer Zeit vermehrter Fremdenfeindlichkeit und neonazistischer Aktivitäten sowie aktueller Übergriffe auf Migrantenunterkünfte ist es uns wichtig, diese Klarstellung vorzunehmen."

BM Fonck lässt über den von RM Reinkens vorgetragenen Beschlussvorschlag als den weitergehenden Vorschlag abstimmen.

Beschluss


Diesem Beschlussvorschlag stimmt der Rat der Stadt mit 28 Ja-Stimmen bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen mehrheitlich zu.